Originalquelle: ALLRIS-Original

Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in Bonn-Endenich im Quartier West-Side

200769 · 2020-05-26 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertages-einrichtung „Quartier West-Side“ in Bonn-Endenich wird der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH übertragen. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt.
  1. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH erhält ab Inbetriebnahme (Anm.: bauliche Fertigstellung frühestens im Oktober 2021) einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage des novellierten Ki Biz NW, § 36 Abs. 3 in Höhe von 92,2% %.
  1. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH wird die Kindertageseinrichtung als ökumenischer Kindergarten in enger Kooperation mit der kath. Kirchengemeinde St. Maria Magdalena u. Christi Auferstehung und der Evangelischen Trinitatiskirchengemeinde betreiben.
  1. Die Liegenschaft wird im Rahmen einer Untervermietung durch das städt. Gebäudemanagement an den Träger für die Zwecke des Betriebes einer Kindertageseinrichtung auf Basis der gesetzlichen Fördermöglichkeiten des Ki Biz und der DVO Ki Biz vermietet.
  1. Die refinanzierbaren Betriebskosten nach Ki Biz setzen sich zusammen

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

  1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertages-einrichtung „Quartier West-Side“ in Bonn-Endenich wird der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH übertragen. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt.
  1. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH erhält ab Inbetriebnahme (Anm.: bauliche Fertigstellung frühestens im Oktober 2021) einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage des novellierten Ki Biz NW, § 36 Abs. 3 in Höhe von 92, 2% %.
  1. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH wird die Kindertageseinrichtung als ökumenischer Kindergarten in enger Kooperation mit der kath. Kirchengemeinde St. Maria Magdalena u. Christi Auferstehung und der Evangelischen Trinitatiskirchengemeinde betreiben.
  1. Die Liegenschaft wird im Rahmen einer Untervermietung durch das städt. Gebäudemanagement an den Träger für die Zwecke des Betriebes einer Kindertageseinrichtung auf Basis der gesetzlichen Fördermöglichkeiten des Ki Biz und der DVO Ki Biz vermietet.
  1. Die refinanzierbaren Betriebskosten nach Ki Biz setzen sich zusa

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

Die Verwaltung wurde durch Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 30.03.2017 (DS-Nr. __1710173__ ) beauftragt, Gespräche mit der Vorhabenträgerin (Instone Real Estate) bezüglich der Errichtung einer bis zu acht Gruppen großen neuen Kindertageseinrichtung zu führen und die Trägerschaft im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren zu vergeben.

Aktuell ist die bauliche Fertigstellung der viergruppigen Einrichtung für Oktober 2021 anvisiert.

Hinweis: Bei Veränderung der örtlichen Bedarfssituation ist die Errichtung einer 2. viergruppigen Einrichtung zu klären.

Eine Festlegung der vorzuhaltenden Gruppenstruktur ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Diese wird - in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung – gemeinsamen mit dem Träger der Einrichtung im Rahmen der Planungen für das Kindergartenjahr 2021/2022 abgestimmt.

Bereits bei der ersten Vorstellung des Projektes zeigten die beiden ortsansässigen Kirchengemeinden St. Maria Magdalena und Christi Auferstehung und die Evangelische Trinitatiskirchengemeinde großes Interesse an der Mitgestaltung einer Neuentwicklung des Areals und äußerten den Wunsch, sich

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-06-16 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 6.18 Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in Bonn-Endenich im Quartier West-Side geändert beschlossen 200769 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen AfB und BBB bei Enthaltung CDU Beschluss:

  1. Die Beschlussvorlage wird nicht behandelt.
  2. Für die Kita West-Side wird ein Interessenbekundungsverfahren zur

Übernahme der Trägerschaft eingeleitet, wie es bei der Stadt Bonn üblich ist.

  1. Die Entscheidung über die Trägerschaft findet nach transparenten Kriterien

anhand einer fachlichen Bewertung der unterschiedlichen Konzepte der Bewerber statt. Der ursprüngliche Beschlusstext lautete:

1.Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertages-einrichtung „Quartier West-Side“ in Bonn-Endenich wird der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH übertragen. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt.

1.Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH erhält ab Inbetriebnahme (Anm.: bauliche Fertigstellung frühestens im Oktober 2021) einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Ein

_Gekürzt (2523 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53096?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200769-1 AA Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in Bonn-Endenich im Quartier West-SideAntrag zur Vorlage 200769

Sachverhalt

erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Die Beschlussvorlage wird nicht behandelt.
  2. Für die Kita West-Side wird ein Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Trägerschaft eingeleitet, wie es bei der Stadt Bonn üblich ist.
  3. Die Entscheidung über die Trägerschaft findet nach transparenten Kriterien anhand einer fachlichen Bewertung der unterschiedlichen Konzepte der Bewerber statt.