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200786 · 2020-06-16 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Bezirksregierung wird gebeten zu beschließen, dass
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag mit Anlagen.
Die unterstützenden Unterschriften liegen der Verwaltung vor und können bei Bedarf eingesehen werden.
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Bezirksregierung wird gebeten zu beschließen, dass
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag mit Anlagen.
Die unterstützenden Unterschriften liegen der Verwaltung vor und können bei Bedarf eingesehen werden.
ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag mit
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 16.06.2020 6.6 Bürgerantrag: Herstellung und Unterhaltung der historischen Wege in Bonn-Geislar vertagt 200786 Abstimmungsergebnis: vertagt Der Bürgerantrag hatte folgenden Wortlaut:
Die Bezirksregierung wird gebeten zu beschließen, dass
02472/000, 02488/00 und 03065/000 wieder dem Tiefbauamt der Stadt Bonn zugeordnet werden;
Skizze befindlichen Stellen von dem Tiefbauamt der Stadt Bonn zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit je eine Treppe neu errichtet wird;
03152/000 künftig von dem Tiefbauamt der Stadt Bonn in verkehrssicheren Zustand unterhalten werden.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag mit Anlagen. Die unterstützenden Unterschriften liegen der Verwaltung vor und können bei Bedarf eingesehen werden. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 09.12.2020 6.5 Bürgerantrag: Herstellung und Unterhaltung der historischen Wege in Bonn-Geislar geändert beschlossen 200786 Abstimmungsergebnis: einstimmig geändert bei Enthaltung Die Partei und AfD Die Bezirksvertretung Beuel hat folgenden geänderten Beschluss gefasst:
entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
im Zweifel zurückgebaut wird. Darüber hinaus soll die Verwaltung den vorgelagerten Platz neu gestalten und zugänglich machen. Der Bürgerantrag hatte folgenden Wortlaut: Die Bezirksregierung wird gebeten zu beschließen, dass 1.die Flurstücke Gemarkung BNBE, Flur 07, Flurstücke 01789/000; 02472/000, 02488/00 und 03065/000 wieder dem Tiefbauamt der Stadt Bonn zugeordnet werden; 2.auf den Wegen 01789/000 und 03065/000 an den auf der beigefügten Skizze befindlichen Stellen v
_Gekürzt (1868 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:58578?offset=1200_
Begründung
zur B-Planaufstellung 7925-18 findet die Wegeverbindung im Abschnitt 2. eine Erwähnung als Fuß- und Radweg.
Da insbesondere aufgrund der zu geringen Parzellenbreite (Vorhandene Parzellenbreite 1, 20m-1, 30m) der Nutzungsanspruch weder für einen Fußweg noch für einen kombinierten Fuß-und Radweg gemäß den Regeln der Technik und dem StrWG erfüllt werden kann, wird dringend davon abgeraten, der Verwaltung die Aufgabe zur Errichtung und Unterhaltung dieser Verkehrs
Stellungnahme der Verwaltung
Der Antragsteller schlägt vor eine Wegeverbindung für Fußgänger zwischen der Fabristraße und dem Schnufertsberg herzustellen. Dazu sollen folgende Flurstücke, welche zur Zeit der Stadt Bonn gehören, entsprechend befestigt werden:
Flur 7, Flurstücke: 1789, 2472, 2488, 3065, 3147, 3152
Die Flurstücke 1789 und 3147 sind im B-Plan 7925-18 als Fußweg ausgewiesen. Das Flurstück 3147 befindet sich allerdings zwischen zwei privaten Grundstücken (Flurstücke 3143 und 3148) und ist mit einem Tor versehen. Die städtische Wegeparzelle wurde augenscheinlich im vorderen Bereich gepflastert und dient als Stellplatz. Sie ist im hinteren Bereich durch das oben erwähnte Tor/Zaun zwischen den anliegenden Grundstücken versperrt. Für die Inanspruchnahme liegt keine Genehmigung vor.
Das Flurstück 3152 (Wegeparzelle) liegt im östlichen Teil im Landschaftsschutzgebiet „Magdalenenkreuz, Lehberg, Im Hamm, Vilicher Bach und Vilicher Büschelchen“. Für den Ausbau der Wegeverbindung in diesem Bereich wäre daher eine landschaftsrechtliche Befreiung erforderlich. Die Wegparzellen Flurstücke 1789, 2488 und 3152 (in Teilen) wurden als Schützenswertes Biotop in das Biotopkataster NRW aufgenommen.
Die Flurstücke 1
_Gekürzt._