Originalquelle: ALLRIS-Original
200790 · 2020-05-27 · Beschlussvorlage · öffentlich
Mit dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2019 wurde der Gleiswechsel südlich der Stadtbahnhaltestelle Buschdorf in Betrieb genommen und die Linie 63 außerhalb der Hauptverkehrszeiten über den bisherigen Linienendpunkt Tannenbusch-Mitte bis zur Stadtbahnhaltestelle Buschdorf verlängert. In Kombination mit der Taktverdichtung der Linie 16 ergibt sich somit für den Haltepunkt Buschdorf eine deutliche Angebotssteigerung von 55 auf 92 Fahrten (montags bis freitags) in Richtung Bonn Hbf. Eine weitere Taktverdichtung in der Zeit zwischen 10 Uhr und 15 Uhr wird von den beteiligten Aufgabenträgern (Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Wesseling) angestrebt.
Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass die Stadtbahnhaltestelle Buschdorf alleine durch dieses hohe Fahrtenangebot eine sehr hohe Attraktivität genießt, auch wenn sie auf den Ortsteil Buschdorf bezogen nicht in der Ortsmitte liegt.
Auf Grundlage bestehender Beschlüsse, insbesondere
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 27.05.2020 6.6 Stadtbahnverlängerung Buschdorf hier: Erstellung eines Betriebskonzepts als Grundlage für die weitere Prüfung und Entscheidung bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 200790 Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.7 Stadtbahnverlängerung Buschdorf hier: Erstellung eines Betriebskonzepts als Grundlage für die weitere Prüfung und Entscheidung bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 200790 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt und vertagt Beschluss: 1.Das vorgelegte Konzept (Vorzugsvariante) für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 63 bis zum Gewerbepark Buschdorf, kombiniert mit einem optionalen Lückenschluss zur Straßenbahnendhaltestelle Kopenhagener Straße wird zur Kenntnis genommen. 2.Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis dieser Vorzugsvariante gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen ergebnisoffen ein Betriebskonzept zu erarbeiten und den zuständigen Ratsgremien vorzustellen. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 01.09.2020 5.7 Stadtbahnverlängerung Buschdorf hier: Erstellung eines Betriebskonzepts als Grundlage für die weitere Prüfung und Entscheidung geändert beschlossen 200790 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen FDP bei Enth. Linke wie Planungsausschuss (26.08.2020) und BV Bonn (25.08.2020) Beschluss: 1.Das vorgelegte Konzept (Vorzugsvariante) für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 63 bis zum Gewerbepark Buschdorf, kombiniert mit einem optionalen Lückenschluss zur Straßenbahnendhaltestelle Kopenhagener Straße wird zur Kenntnis genommen.
Tannenbusch über Buschdorf auf der existierenden Trasse bis zum Nordfriedhof zu verlängern und dafür alle planerischen, technischen und rechtlichen Schritte inklusive einer Nutzen-Kosten-Untersuchung, standardisierte Bewertung, prioritär zu bestreiten. Die Stadtbahnstrecke verlässt nördlich der Brücke Buschdorfer Straße die bestehende Trasse. Eine neu zu bauende Verbindungskurve schließt an die ehemalige Rheinuferbahn-Trasse der Köln-Bonner Eisenbahnen AG an. Auf dieser Trasse bindet die Stadtbahn die Ortsmitte von Buschdorf und das Gew
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Sachverhalt
Die Schienenanbindung der Ortsmitte von Buschdorf und des Gewerbegebiets wurde von der Stadt Bonn neben der Seil- und der Westbahn als eines der drei Topprojekte zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans NRW gemeldet. Diese Anmeldung wurde vom zuständigen Nahverkehr Rheinland (NVR) in seine regionale Anmeldung übernommen. Rechtlich ist die Hürde der Nutzen-Kosten-Rechnung als erstes zu überwinden. Dafür sind jetzt die Schritte auf Grundlage der zu beschließenden Maßgaben einzuleiten. Grundsätzlich müssen lediglich der Neubau einer Verbindungskurve zwischen der neuen und der alten Rheinuferbahntrasse und die Ertüchtigung der zuletzt nur noch als Güteranschlussgleis genutzten alten Rheinuferbahnstrecke erfolgen. Um die Realisierung zu beschleunigen, ist die mögliche Durchbindung bis Auerberg zumindest zunächst zurück zu stellen.
Beschlussvorschlag
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Sachverhalt
Die Schienenanbindung der Ortsmitte von Buschdorf und des Gewerbegebiets wurde von der Stadt Bonn neben der Seil- und der Westbahn als eines der drei Topprojekte zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans NRW gemeldet. Diese Anmeldung wurde vom zuständigen Nahverkehr Rheinland (NVR) in seine regionale Anmeldung übernommen. Rechtlich ist die Hürde der Nutzen-Kosten-Rechnung als erstes zu überwinden. Dafür sind jetzt die Schritte auf Grundlage der zu beschließenden Maßgaben einzuleiten. Grundsätzlich muss lediglich der Neubau einer Verbindungskurve zwischen der neuen und der alten Rheinuferbahntrasse und die Ertüchtigung der zuletzt nur noch als Güteranschlussgleis genutzten alten Rheinuferbahnstrecke erfolgen. Um die Realisierung zu beschleunigen, ist die mögliche Durchbindung bis Auerberg zumindest zunächst zurück zu stellen.
Beschlussvorschlag
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Anbindung der Linie 61 über die Kopenhagener Straße hinaus an die Rheinuferbahn (KBE) schließt den Kreis des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs im Bonner Norden. Um das frühzeitige Umsteigen vom individuellen Straßenverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr attraktiv zu gestalten, ist die Verlängerung der Linie 61 bis nach Hersel und hinaus bis zur BAB-Ausfahrt Bornheim in Erwägung zu ziehen.
Da die Grenzen der Stadt überschritten werden, sind auch die Gremien der Stadt Bornheim und des Rhein-Sieg-Kreises zu beteiligen.
Beschlussvorschlag
Im Rahmen des zu erstellenden Betriebskonzeptes wird auch eine Verlängerung der Linie 61 über Buschdorf bis nach Hersel als alternative in Betracht gezogen. Entsprechende Planungen sind mit der Stadt Bornheim und dem Rhein-Sieg-Kreis zu koordinieren.
Sachverhalt
Die Schienenanbindung der Ortsmitte von Buschdorf und des Gewerbegebiets wurde von der Stadt Bonn neben der Seil- und der Westbahn als eines der drei Topprojekte zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans NRW gemeldet. Diese Anmeldung wurde vom zuständigen Nahverkehr Rheinland (NVR) in seine regionale Anmeldung übernommen. Rechtlich ist die Hürde der Nutzen-Kosten-Rechnung als erstes zu überwinden. Dafür sind jetzt die Schritte auf Grundlage der zu beschließenden Maßgaben einzuleiten. Grundsätzlich muss lediglich der Neubau einer Verbindungskurve zwischen der neuen und der alten Rheinuferbahntrasse und die Ertüchtigung der zuletzt nur noch als Güteranschlussgleis genutzten alten Rheinuferbahnstrecke erfolgen. Um die Realisierung zu beschleunigen, ist die mögliche Durchbindung bis Auerberg zumindest zunächst zurück zu stellen.
Beschlussvorschlag
Stadtbahnstrecke verlässt nördlich der Brücke Buschdorfer Straße die bestehende Trasse. Eine neu zu bauende Verbindungskurve schließt an die ehemalige Rheinuferbahn-Trasse der Köln-Bonner Eisenbahnen AG an. Auf dieser Trasse bindet die Stadtbahn die Ortsmitte von Buschdorf und das Gewerbegebiet Buschdorf an und endet in Höhe des ehemaligen KBE-Bahnhofs Bonn-Nord am Nordfriedhof. Haltestellen sind im Bereich der Friedlandstraße, der Otto-Hahn-Straße, der Schlesienstraße (Gewerbepark) und der Friedrich-Wöhler-Straße (Nordbahnhof) vorzusehen. Die Bedienung erfolgt durch die Verlängerung der bisher in Tannenbusch-Mitte endenden Stadtbahn ganztags an allen Tagen. Eine Verbindung mit den existierenden Buslinien erfolgt an allen neuen vier Haltestellen. Die Bahnsteighöhe ergibt sich aus dem Einsatz der Hochflur-Stadtbahnen. Eine Wendeanlage ist nur an der Endhaltestelle vorz
_Gekürzt._