Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=5923) # Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6920-1 "Rastenweg" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf zwischen den Straßen Rastenweg, Im Alten Wingert, Königswinterer Straße und der BAB 562 200793 · 2020-05-27 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6920-1 "Rastenweg" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf zwischen den Straßen Rastenweg, Im Alten Wingert, Königswinterer Straße und der BAB 562 ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie in der Bezirksverwaltungsstelle Beuel. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Bürgerversammlung bzw. ein adäquates Beteiligungsformat durchzuführen. ## Beschlussvorschlag 1. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6920-1 "Rastenweg" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf zwischen den Straßen Rastenweg, Im Alten Wingert, Königswinterer Straße und der BAB 562 ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie in der Bezirksverwaltungsstelle Beuel. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Bürgerversammlung bzw. ein adäquates Beteiligungsformat durchzuführen. ## Begründung Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 1 Anlass und Ziel der Planung Die RATISBONA Baubetreuungs GmbH & Co. 0HG beabsichtigt, als Vorhabenträger das städtische Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 66, Flurstücke Nr. 715, 513 tlw., 769 tlw., 507, 716, 498, 499, 407, 728 tlw. einer baulichen Nutzung zuzuführen und dieses mit einem Vollsortimenter zu bebauen. Der Rat der Stadt hat dem Vorhaben im Grundsatz zugestimmt und am 11.12.2018 die Vergabe dieses Grundstückes zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes (Vollsortimenters) an den Vorhabenträger beschlossen. Diesem Beschluss war ein Ausschreibungsverfahren zum Verkauf des städtischen Grundstücks vorangegangen, an dem sich insgesamt 11 Bieter beteiligt und sich durch Abgabe eines städtebaulichen Wettbewerbsbeitrages in Verbindung mit einem Kaufangebot um das Grundstück bemüht haben. Aus diesem Verfahren ist die RATISBONA Baubetreuungs GmbH & C 0. 0HG als Erstplatzierte hervorgegangen. In einem mit der Stadt Bonn abgeschlossenen Vertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger, die für die erforderliche Änderung des Planungsrechts notwendigen Unterlagen zu erarbeiten. Die Änderung erfolgt durch Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungspla _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2020-05-27 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz · ungeändert beschlossen - 2020-06-03 · Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz · geändert beschlossen - 2020-06-16 · Bezirksvertretung Beuel · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-05-27 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 27.05.2020 5.4 Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6920-1 "Rastenweg" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf zwischen den Straßen Rastenweg, Im Alten Wingert, Königswinterer Straße und der BAB 562 ungeändert beschlossen 200793 Seite 1 von 1 ### 2020-06-16 · Bezirksvertretung Beuel —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 16.06.2020 6.14 Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6920-1 "Rastenweg" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf zwischen den Straßen Rastenweg, Im Alten Wingert, Königswinterer Straße und der BAB 562 ungeändert beschlossen 200793 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1x Enthaltung Grüne Beschluss: 1. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6920-1 "Rastenweg" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf zwischen den Straßen Rastenweg, Im Alten Wingert, Königswinterer Straße und der BAB 562 ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie in der Bezirksverwaltungsstelle Beuel. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Bürgerversammlung bzw. ein adäquates Beteiligungsformat durchzuführen. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 200793-1 AA Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6920-1 "Rastenweg" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf zwischen den Straßen Rastenweg, Im Alten Wingert, Königswinterer Straße und der BAB 562Antrag zur Vorlage 200793 {#nv-6469} **Sachverhalt** Die Verwaltung führt in ihrer Vorlage aus. „Durch die Realisierung der vorliegenden Planung werden der Anteil der versiegelten Fläche sowie die bauliche Dichte im Planungsraum deutlich zunehmen. Hieraus werden eine Reduktion der Kaltluftproduktion sowie eine Intensivierung des Wärmeinseleffektes resultieren. Insbesondere für den Bereich des Parkplatzes muss von einer deutlichen Zunahme der Wärmebelastung am Tag ausgegangen werden. Eine klimatologische Untersuchung ist erfolgt, die die Folgewirkungen der Umnutzung des Areals auf das Klima analysiert und Maßnahmen zu deren Reduzierung beschreibt. Nach gutachterlicher Bewertung stellt die geplante Begrünung des Parkplatzes den untersten noch akzeptablen Kompromiss dar.“ Gerade im Hinblick auf die Einhaltung der Klima- und Nachhaltigkeitsziele und den Trend zur Zunahme der jährlichen Hitzetage und Tropennächte muss es das Ziel des Verwaltungshandelns sein, die Effekte zur Wahrung der Gesundheit der Stadtbevölkerung zu minimieren. Die bestehenden Bäume sichern den Anwohner*innen einen Lärm- und Luftreinhaltungsschutz. Daher sind so viele Bäume wie möglich zu erhalten oder nachzupflanzen. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge, wie die zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes abgemildert werden können. Dabei werden folgende Maßnahmen in die Prüfung einbezogen: - Reduzierung der Stellplätze auf das bauordnungsrechtliche vorgegeben Mindestmaß - Unterbringung der bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze in einer Tiefgarage - optimierte Plazierung des Gebäudekörpers, so dass möglichst viele Satzungsbäume erhalten werden können und der Versiegelungsgrad erheblich reduziert wird. -Die Mehrgeschossigkeit des Gebäudes zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums -Darüberhinaus soll - eine Erhöhung des Energieeffizienzstandards des Gebäudes über den Standard des KfW-Efizienzhauses 55 EnEV2014 hinaus verfolgt werden - die ortsnahe Regenwasserversickerung sicher gestellt werden - von den 91 zu fällenden Bäumen deutlich mehr als die bisher eingeplanten 22 Bäume auf dem Gelände gepflanzt werden ### 200793-2 AA Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6920-1 "Rastenweg" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf zwischen den Straßen Rastenweg, Im Alten Wingert, Königswinterer Straße und der BAB 562Antrag zur Vorlage 200793 {#nv-6672} **Sachverhalt** Mit der Reduzierung der geplanten Stellplätze kann der vorhandene Baumbestand in einem größeren Ausmaß erhalten bleiben. Für den Investor bleiben damit immer noch ca. 25 zusätzliche Parkplätze erhalten. So können insgesamt ca. 90 Stellplätze auf dem Baugebiet realisiert werden. Der überwiegende Erhalt des vorhanden Baumbestandes ist ein unerlässlicher Gesundheitsschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner. So bieten die Bäume einen Lärmschutz, einen Luftfilter im Hinblick auf die Autobahn, mildern den prognistizierten Wärmeinseleffekt ab, gewährleisten eine Verschattung und ermöglichen eine Regenwasserversickerung mit Kühlungseffekt vor Ort. Gerade im Hinblick auf die Einhaltung der Klima- und Nachhaltigkeitsziele und den Trend zur Zunahme der jährlichen Hitzetage sollte eine planerische Klimanapassung und der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger Berücksichtigung finden und im Vordergrund stehen. **Beschlussvorschlag** Die geplante Stellplatzanlage mit 67 bauordnungsrechtlichen Stellplätzen und 50 zusätzlichen (bauordnungsrechtlich nicht erforderlichen Stellplätzen) wird um ca. 25 Stellplätze, die parallel zur Autobahn geplant sind, reduziert. Der umfangreiche Baumbestand, welcher sich auf dieser Fläche parallel zur Autobahn befindet, wird dadurch in weiten Teilen erhalten.