Originalquelle: ALLRIS-Original
200819 · 2020-05-27 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Beibehaltung des ab dem 01.04.2020 testweise eingerichteten Schutzstreifen auf dem Straßenzug Rathausgasse / Am Hof / Wesselstraße zwischen „Gerhard-von-Are-Straße“ und „Belderberg“
inklusive der
am 01.01.2020 eingeführten Einbahnstraßenregelung in der Stockenstraße inkl. der Regelung in der Franziskanerstraße wird zugestimmt.
Der Beibehaltung des ab dem 01.04.2020 testweise eingerichteten Schutzstreifen auf dem Straßenzug Rathausgasse / Am Hof / Wesselstraße zwischen „Gerhard-von-Are-Straße“ und „Belderberg“ inklusive der am 01.01.2020 eingeführten Einbahnstraßenregelung in der Stockenstraße inkl. der Regelung in der Franziskanerstraße wird zugestimmt.
Begründung der Dringlichkeit: Da der Beschluss zur Öffnung des Straßenzuges Rathausgasse / Am Hof nur bis zum 18.06.2020 Gültigkeit besitzt, ist eine Entscheidung über den Fortbestand der erprobten Radverkehrsführung in Fahrtrichtung Rhein in der Ratssitzung am 18.06.2020 zwingend erforderlich.
Um eine erste Einschätzung zur am 01.04.2020 eingerichteten Radverkehrsführung in der Rathausgasse treffen zu können, war eine gewisse Eingewöhnungsphase der Verkehrsteilnehmer abzuwarten. Darüber hinaus waren umfangreiche Abstimmungen erforderlich, die eine fristgerechte Eingabe der Vorlage verhindert haben.
In seiner Sitzung am 06.02.2020 hat der Rat unter TOP 5.4 Ziff. 8 (DS-Nr. 191127) folgenden Beschluss gefasst: „Die Rathausgasse wird im Rahmen des Tests Cityring / Kaiserstraße zunächst bis zum 18.06.2020 zwischen „Am Neutor“ und „Belderberg“ als wichtige Route für den Radverkehr auch in Richtung Rhein geöffnet.“
Wie im Beschlusspunkt beschrieben stellt der Straßenzug Rathausgasse / Am Hof eine wichtige Ergänzung des innerstädtischen Radverkehrsnetzes auf der Ost-West-Achse dar.
Im Rahmen einer Erprobungsphase wird der Radverkehr seit dem 01.04.2020 zwischen Martinsplatz und Belder
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 27.05.2020 6.7 Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof ungeändert beschlossen 200819 Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 7.5 Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof geändert beschlossen 200819 Abstimmungsergebnis: ziffernweise Beschluss:
Inhalt der Vorlage nach der GO in die Beschlusskompetenz der Bezirksvertretung fällt. Mehrheit gegen CDU bei Enthaltung FDP und AfB
einstimmig
Auffassung einnehmen, wird die Bezirksbürgermeisterin bereits jetzt ermächtigt, hiergegen die erforderlichen Schritte, sowohl rechtlich als auch gegenüber der Kommunalaufsicht, einzuleiten. Mehrheit gegen CDU und FDP bei Enthaltung AfB
den Straßenzügen Rathausgasse, Am Hof, Wesselstraße, Maximilianstraße, Stockenstraße und sieht keinen Veränderungsbedarf. Mehrheit gegen CDU, FDP und AfB Die ursprüngliche Empfehlung an den Rat lautete: Der Beibehaltung des ab dem 01.04.2020 testweise eingerichteten Schutzstreifen auf dem Straßenzug Rathausgasse / Am Hof /
_Gekürzt (1434 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53123?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.8 Beibehaltung des Schutzstreifens im Straßenzug Rathausgasse / Am Hof geändert beschlossen 200819 Abstimmungsergebnis: mehrheitlich geändert Beschluss:
Schutzstreifen auf dem Straßenzug Rathausgasse / Am Hof / Wesselstraße zwischen „Gerhard-von-Are-Straße“ und „Belderberg“ inklusive der am 01.01.2020 eingeführten Einbahnstraßenregelung in der Stockenstraße inkl. der Regelung in der Franziskanerstraße wird zugestimmt.
ändern, dass
Wesselstraße und Maximilianstraße für den MIV wieder geöffnet wird, so dass er am Hauptbahnhof vorbeifahren kann und
zur Wesselstraße wieder gedreht wird, so dass die Durchfahrt von der Kaiserstraße bis zum Hauptbahnhof vorbei wieder möglich ist.
auszubauen, vorbehaltlich des Ergebnisses des Prüfauftrages an die Verwaltung.
Der vorstehende Beschluss ents
_Gekürzt (5390 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45249?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung stellt die folgenden aktuellen Zähldaten (inkl. Vergleiche) zur Verfügung, sodass die Verkehrsbelastungen auf dem Straßenzug Rheingasse, Rathausgasse, Am Hof, Wesselstraße ersichtlich werden. Insbesondere aus den neuesten Daten vom Mai 2020 können jedoch noch keine wesentlichen Schlussfolgerungen gezogen werden, weil der Beobachtungszeitraum zu kurz ist, um die Schwankungen in den erhobenen Verkehrsdaten schlüssig interpretieren zu können.
Bereits im März 2020 wurde der Straßenzug Am Hof / Rathausgasse in Fahrtrichtung Rhein von einigen Radfahrern befahren, wenngleich dies noch nicht offiziell freigegeben war. Dies unterstreicht den Bedarf einer adäquaten Ost-West-Verbindung für den Radverkehr. In der kurzfristig durchgeführten Zählung im Mai hat sich die Zahl der Radfahrer deutlich erhöht (siehe Tab.: Radverkehrszahlen). Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation (Coronakrise) sowie der kurzen Eingewöhnungsphase, kann vermutet werden, dass bei einer dauerhaften Umsetzung von einer weiteren Steigerung des Radverkehrs auszugehen ist.
Die Kfz-Belastung ist im Abschnitt Rathausgasse / Am Hof aufgrund der Öffnung der Rathausgasse wieder gestiegen (siehe Tab.: Verke
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Sachverhalt
Zu 1: Durch Schließen der Wesselstraße und der Maximilianstraße entstehen nach wie vor sowohl für den Liefer- und Ladeverkehr wie auch für den MIV erhebliche Umwege. So ist es z.B. nicht nachvollziehbar, weswegen ein Fahrzeug, was aus der Marktgarage kommt und in Richtung Westen will, nicht den kurzen Weg durch die Nordunterführung am Hauptbahnhof nehmen kann, sondern über Umwege zurück zur Adenauerallee geführt wird und von dort über den beschrankten Bahnübergang an der Weberstraße durch das Wohngebiet oder noch südlicher über die Reuterbrücke oder nördlich nach Durchqueren der Innenstadt über die Viktoriabrücke fahren muss. Klagen der Gewerbetreibenden und des Lieferverkehrs aber auch seitens privater Autofahrer machen den Unsinn deutlich, der zu erheblich mehr Emissionen in der Innenstadt führt als wenn die Fahrt über die kurze Strecke möglich wäre.
Zu 2: Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, parallel zur Adenauerallee eine Ausweichstrecke von Süd nach Nord über den Hauptbahnhof hinaus anzubieten. In diesem Zusammenhang sei an die Sperrung des Koblenzer Tors erinnert. Die Öffnung der Maximilianstraße Richtung Wesselstraße ermöglicht eine Entlastung.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, die Verkehrsführung so zu ändern, dass
Sachverhalt
Erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Die BV Bonn möge beschließen:
Sachverhalt
Zu 1: Durch Schließen der Wesselstraße und der Maximilianstraße entstehen nach wie vor sowohl für den Liefer- und Ladeverkehr wie auch für den MIV erhebliche Umwege. So ist es z.B. nicht nachvollziehbar, weswegen ein Fahrzeug, was aus der Marktgarage kommt und in Richtung Westen will, nicht den kurzen Weg durch die Nordunterführung am Hauptbahnhof nehmen kann, sondern über Umwege zurück zur Adenauerallee geführt wird und von dort über den beschrankten Bahnübergang an der Weberstraße durch das Wohngebiet oder noch südlicher über die Reuterbrücke oder nördlich nach Durchqueren der Innenstadt über die Viktoriabrücke fahren muss. Klagen der Gewerbetreibenden und des Lieferverkehrs aber auch seitens privater Autofahrer machen den Unsinn deutlich, der zu erheblich mehr Emissionen in der Innenstadt führt als wenn die Fahrt über die kurze Strecke möglich wäre.
Zu 2: Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, parallel zur Adenauerallee eine Ausweichstrecke von Süd nach Nord über den Hauptbahnhof hinaus anzubieten. In diesem Zusammenhang sei an die Sperrung des Koblenzer Tors erinnert. Die Öffnung der Maximilianstraße Richtung Wesselstraße ermöglicht eine Entlastung.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, die Verkehrsführung so zu ändern, dass
Stellungnahme der Verwaltung
Eine erste Erhebung im Mai zeigte bereits kurz nach der Einrichtung der Öffnung eine gute Annahme des Schutzstreifens auf dem Straßenzug Am Hof / Rathausgasse in Fahrtrichtung Rhein. Eine erneute Erhebung Anfang Juni zeigt nun einen weiteren Anstieg der Radverkehrsnachfrage. Richtung Rhein wurden mittels SDR-Erhebung täglich etwa 650 Radfahrende gezählt (die Tabelle unten zeigt 2 x 4-Stunden-Zählungen). Im Vergleich zur Zählung im Mai stellt dies eine weitere Steigerung um 57 % dar. Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation (Coronakrise) sowie der Eingewöhnungsphase, kann bei einer dauerhaften Umsetzung von weiteren Steigerungen ausgegangen werden.
Dahingegen ging die Kfz-Belastung auf der Straße Am Hof um ca. 4 % leicht zurück. Hier wurden ca. 2.240 Kfz gemessen.
Sachverhalt
Damit die Kappung des City-Rings neben der Reduzierung des motorisierten Verkehrs vor dem Hauptbahnhof auch zum echten räumlichen Vorteil für Fußgänger Innen und Radfahrer Innen wird, sollten Wessel- und Maximilianstraße zur für den Radverkehr freigegebenen Fußgängerzone werden. Auf diese Weise werden die beengten (Fuß) oder nicht vorhandenen (Rad) Möglichkeiten in der Wesselstraße sowie die Zuwegung zum Busbahnhof deutlich verbessert, die missbräuchliche Nutzung durch den Autoverkehr stark erschwert.
Beschlussvorschlag
Wessel- und Maximilianstraße werden Fußgängerzone mit der Erlaubnis "Radverkehr frei"; die Zufahrt zu privaten (Park-) Flächen sowie Lieferverkehr bleibt möglich, Parkplätze entfallen. Für die Behindertenparkplätze wird im Umfeld (Am Neutor, Kaiserplatz, Kaiserstraße, An der Evangelischen Kirche) Ersatz geschaffen.
Sachverhalt
Protected bikelanes haben sich zum Schutz der Radfahrer gegen Überholverkehr auf der Gegenfahrbahn bewährt. Eine entsprechende Maßnahme scheint auch hier angemessen, um Überholverkehr auf der Fahrbahn Richtung Hauptbahnhof auszuschließen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Radspur als protected bikelane auszubauen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 16.06.2020 den Änderungsantrag DS-Nr. 200819-5 AA beschlossen:
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Gemäß § 7 der Bezirkssatzung / § 37 Abs. 1 GO NRW sind die Bezirks- vertretungen entscheidungsbefugt in Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Im Bereich der Verkehrsplanung ergibt sich die Zuständigkeit von Rat oder Bezirksvertretungen aus Sicht der Fachverwaltung aus der Gesamtschau der Konsequenzen der jeweiligen
_Gekürzt._