Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Verkehrssicherheit auf dem Rad- und Fußweg entlang des Rheins zwischen Friedrich-Ebert-Brücke und Stadtgrenze Oberkassel

200822 · 2020-06-16 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt des Bürgerantrages

Der Bürgerantrag thematisiert verkehrssichernde und verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich des Geh- und Radweges entlang des Rheins im Bereich zwischen Friedrich-Ebert-Brücke und Stadtgrenze Oberkassel.

Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Bürgerantrag thematisiert verkehrssichernde und verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich des Geh- und Radweges entlang des Rheins im Bereich zwischen Friedrich-Ebert-Brücke und Stadtgrenze Oberkassel.

Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-06-16 · Bezirksvertretung Beuel

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 16.06.2020 6.8 Bürgerantrag: Verkehrssicherheit auf dem Rad- und Fußweg entlang des Rheins zwischen Friedrich-Ebert-Brücke und Stadtgrenze Oberkassel geändert beschlossen 200822 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen 2x CDU, Linke bei Enthaltung Grüne und SPD geändert Beschluss: Die Bezirksvertretung Beuel beschließt eine deutliche Trennung der gemeinsam genutzten Anteile von Rad- und Fußweg von Stadtgrenze Königswinter bis Kennedybrücke durch Trennstrich, Piktogramm oder ähnlichem, soweit rechtlich möglich.

Der Bürgerantrag hatte folgenden Wortlaut: Der Bürgerantrag thematisiert verkehrssichernde und verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich des Geh- und Radweges entlang des Rheins im Bereich zwischen Friedrich-Ebert-Brücke und Stadtgrenze Oberkassel. Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.

Die Änderung des Beschlusses geht auf einen mündlichen Änderungsantrag von Bzv. Husmann (CDU) zurück. BBm Déus (CDU) beantragte eine 5-minütige Sitzungsunterbrechung. Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200822-1 ST Bürgerantrag: Verkehrssicherheit auf dem Rad- und Fußweg entlang des Rheins zwischen Friedrich-Ebert-Brücke und Stadtgrenze Oberkassel

Stellungnahme der Verwaltung

zu 1.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 15 km/h auf gemeinsamen Geh- und Radwegen sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vor und ist daher nicht umsetzbar. Generell gilt auch auf solchen Wegen der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme aus § 1 Abs. 2 StVO.

Die Geschwindigkeit ist im Übrigen der Verkehrssituation anzupassen (§ 3 Abs. 1 StVO).

Die Situation am Rheinufer wird sich in den kommenden Jahren durch eine Verbreiterung der Wege in der Rheinaue im Rahmen des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“ deutlich entspannen. Das gestiegene Platzangebot soll dafür sorgen, dass Konflikte von vorneherein vermieden werden können.

(red. Hinweis: Ziffer. 2 ist im Bürgerantrag ausgelassen) zu 3.

Gegen die Entfernung der Pfosten unterhalb des Ruderclubs bestehen keine Einwände. Diese wird veranlasst.

Zu 4.

Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches wird aus verschiedenen Gründen nicht befürwortet. Es liegt zum einen bereits ein politischer Beschluss vor, nachdem die Wolfsgasse in eine Fahrradstraße umgewandelt werden soll.

Zum anderen ist die Wolfsgasse Teil einer Radroute im Radverkehrsnetz NRW, Radfahrer werden hier bewusst entlang geführt, eine

_Gekürzt._

200822-02 Mitteilungsvorlage zu Bürgerantrag: Verkehrssicherheit auf dem Rad- und Fußweg entlang des Rheins zwischen Friedrich-Ebert-Brücke und Stadtgrenze Oberkassel

Beschlussvorschlag

__210299__ .

200822-03 Verkehrssicherheit auf dem Rad- und Fußweg entlang des Rheins zwischen Friedrich-Ebert-Brücke und Stadtgrenze Oberkassel

Sachverhalt

__Begründung:__

Der Beschlussvorschlag geht zurück auf einen einstimmig geänderte Mitteilungsvorlage (DS-Nr. 200822-02) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 25.01.2023. Die zugrunde liegende Mitteilungsvorlage

(DS-Nr. 200822-02) der Verwaltung wurde dort zum ordentlichen

Beschlusspunkt erhoben.

__Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage (DS-Nr. -02) der Verwaltung__

lautete:

In ihrer Sitzung am 16.06.2020 hat die Bezirksvertretung Beuel (DS-Nr.

__https://www.bonn.sitzung-online.de/vo020?VOLFDNR=5980&refresh=false__

) zur Verkehrssicherheit auf dem Rad- und Fußweg entlang des Rheins zwischen Friedrich-Ebert-Brücke und Stadtgrenze Oberkassel Folgendes beschlossen:

„Die Bezirksvertretung Beuel beschließt eine deutliche Trennung der gemeinsam genutzten Anteile von Rad- und Fußweg von der Stadtgrenze Königswinter bis Kennedybrücke durch Trennstrich, Piktogramm oder ähnlichem, soweit rechtlich möglich.“

Die Forderungen des Beschlusses sowie des Bürgerantrages wurden durch die Verwaltung geprüft. Für eine Trennung der Geh- und Radwege durch einen Trennstrich bedarf die Verkehrsanlage nach den Empfehlungen für

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, alle aufgeführten Maßnahmen (Nr. 1-Nr. 17) aus der Anlage „Maßnahmenvorschläge rrh Rheinufer“ zur Verkehrssicherheit von Fußgängern umzusetzen, soweit es sich hierbei nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.

Begründung

Der Beschlussvorschlag geht zurück auf einen einstimmig geänderte Mitteilungsvorlage (DS-Nr. 200822-02) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 25.01.2023. Die zugrunde liegende Mitteilungsvorlage (DS-Nr. 200822-02) der Verwaltung wurde dort zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben.

__Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage (DS-Nr. -02) der Verwaltung__ lautete:

In ihrer Sitzung am 16.06.2020 hat die Bezirksvertretung Beuel (DS-Nr. __https://www.bonn.sitzung-online.de/vo020?VOLFDNR=5980&refresh=false__ ) zur Verkehrssicherheit auf dem Rad- und Fußweg entlang des Rheins zwischen Friedrich-Ebert-Brücke und Stadtgrenze Oberkassel Folgendes beschlossen:

„Die Bezirksvertretung Beuel beschließt eine deutliche Trennung der gemeinsam genutzten Anteile von Rad- und Fußweg von der Stadtgrenze Königswinter bis Kennedybrücke durch Trennstrich, Piktogramm oder ähnlichem, soweit rechtlich möglich.“

Die Forderungen des Beschlusses sowie des Bürgerantrages wurden durch die Verwaltung geprüft. Für eine Trennung der Geh- und Radwege durch einen Trennstrich bedarf die Verkehrsanlage nach den Empfehlungen für Radverkeh

_Gekürzt._