Originalquelle: ALLRIS-Original

Ausweitung der „Parkplatz-Terrassen“ für Gastronomie

200854 · 2020-05-19 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Tim Achtermeyer

Sachverhalt

Die Gastronomie darf ab Montag, den 11.5.20, wieder schrittweise öffnen. Es gilt weiterhin das Abstandsgebot. Gastronom*innen können damit nur wenig Plätze in ihren Räumlichkeiten bedienen. Der Antrag will diese Plätze erhöhen und den Gastronom*innen dafür draußen Platz schaffen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Bonn legt dem Rat der Stadt Bonn nahe, die Regularien für die Parkplatzterrassen in diesem Jahr auszuweiten. Zukünftig sollen gastronomische Betriebe, die einen Parkplatz vor ihrer Gastronomie bestellen wollen, für den selben Preis mehrere Parkflächen als Außengastronomie nutzen dürfen.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Begrü ndung der Dringlichkeit :

Die Entscheidung, die Gastronomie wieder schrittweise hochzufahren, lag hinter dem Antragsschluss der Bezirksvertretung Bonn.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-05-19 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 19.05.2020 10.9 Ausweitung der „Parkplatz-Terrassen“ für Gastronomie geändert beschlossen 200854 Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung an OB: Die Bezirksvertretung Bonn legt dem Rat der Stadt Bonn nahe, die Regularien für die Parkplatzterrassen in diesem Jahr auszuweiten. Zukünftig sollen gastronomische Betriebe, die einen Parkplatz vor ihrer Gastronomie bestellen wollen, befristet bis zum 31.10.2020 für den selben Preis mehrere Parkflächen als Außengastronomie nutzen dürfen.

Die Befristung beantragt Frau Bzv. Bonnie –CDU-. Seite 1 von 1

2020-06-22 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 5.42 Ausweitung der „Parkplatz-Terrassen“ für Gastronomie ungeändert beschlossen 200854-1 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Linke Beschluss: Der Rat beschließt, die bestehenden Regularien für die Nutzung von Pkw- Stellplätzen als Außengastronomien in diesem Jahr auszuweiten. Bis zum 31.10.2020 sollen Gastronomen, die bisher aufgrund des Beschlusses des Hauptausschusses vom 29.01.2015 (DS.-Nr.: 1312996NV3) berechtigt waren, einen einzelnen Pkw-Stellplatz vor Ihrer Betriebsstätte zu Außengastronomiezwecken zu nutzen, nach vorheriger Erlaubnis der Verwaltung zwei derartige Stellplätze zu demselben Zweck in Anspruch nehmen dürfen. Auf die Erhebung von Sondernutzungserlaubnissen für diese Ausdehnung wird im Jahr 2020 verzichtet. Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200854-1 Ausweitung der „Parkplatz-Terrassen“ für Gastronomie

Sachverhalt

Der Rat beschließt, die bestehenden Regularien für die Nutzung von Pkw-Stellplätzen als Außengastronomien in diesem Jahr auszuweiten. Bis zum 31.10.2020 sollen Gastronomen, die bisher aufgrund des Beschlusses des Hauptausschusses vom 29.01.2015 (DS.-Nr.: 1312996NV3) berechtigt waren, einen einzelnen Pkw-Stellplatz vor Ihrer Betriebsstätte zu Außengastronomiezwecken zu nutzen, nach vorheriger Erlaubnis der Verwaltung zwei derartige Stellplätze zu demselben Zweck in Anspruch nehmen dürfen.

Auf die Erhebung von Sondernutzungserlaubnissen für diese Ausdehnung wird im Jahr 2020 verzichtet.

Begründung:

Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 19.5.2020 folgendes beschlossen:

„Die Bezirksvertretung Bonn

legt dem Rat der Stadt Bonn nahe, die Regularien für die Parkplatzterrassen in diesem Jahr auszuweiten. Zukünftig sollen gastronomische Betriebe, die einen Parkplatz vor ihrer Gastronomie bestellen wollen,

befristet bis zum 31.10.2020

für den selben Preis mehrere Parkflächen als Außengastronomie nutzen dürfen.“

In seiner Sitzung am 29.01.2015 hatte der Hauptausschuss beschlossen, die als Modellversuch in den Sommermonaten des Jahres 2014 im Bereich der Inneren Nordstadt m

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, die bestehenden Regularien für die Nutzung von Pkw-Stellplätzen als Außengastronomien in diesem Jahr auszuweiten. Bis zum 31.10.2020 sollen Gastronomen, die bisher aufgrund des Beschlusses des Hauptausschusses vom 29.01.2015 (DS.-Nr.: 1312996NV3) berechtigt waren, einen einzelnen Pkw-Stellplatz vor Ihrer Betriebsstätte zu Außengastronomiezwecken zu nutzen, nach vorheriger Erlaubnis der Verwaltung zwei derartige Stellplätze zu demselben Zweck in Anspruch nehmen dürfen. Auf die Erhebung von Sondernutzungserlaubnissen für diese Ausdehnung wird im Jahr 2020 verzichtet.

Begründung:

Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 19.5.2020 folgendes beschlossen:

„Die Bezirksvertretung Bonn legt dem Rat der Stadt Bonn nahe, die Regularien für die Parkplatzterrassen in diesem Jahr auszuweiten. Zukünftig sollen gastronomische Betriebe, die einen Parkplatz vor ihrer Gastronomie bestellen wollen, befristet bis zum 31.10.2020 für den selben Preis mehrere Parkflächen als Außengastronomie nutzen dürfen.“

In seiner Sitzung am 29.01.2015 hatte der Hauptausschuss beschlossen, die als Modellversuch in den Sommermonaten des Jahres 2014 im Bereich der Inneren Nordst

_Gekürzt._

Begründung

der Dringlichkeit: **

Der Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 19.5.2020 sollte zu Gunsten der Gastronomie eine möglichst zeitnahe Auswirkung entfalten. Die Gastronomen sollten dadurch befugt sein, die bisher bestehende Regelung zur Nutzung von Pkw-Stellplätzen während der diesjährigen Sommersaison ausweiten zu können, um dadurch die in der Coronaschutzverordnung NRW festgelegten Abstandsregeln für die Gastronomiemöblierung einhalten zu können, ohne eine erhebliche Sitzplatzanzahl einzubüßen.

Diesem Ziel einer Soforthilfe könnte nicht ausreichend Rechnung getragen werden, wenn der Rat den Beschluss erst nach der Sommerpause fassen könnte.