Originalquelle: ALLRIS-Original

Freihalten des Fahrradstreifens Rampe Zweite Fährgasse

200862 · 2020-06-16 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Hanno von Raußendorf Holger Schmidt

Sachverhalt

Der dort aufgezeichnete Radstreifen wird eigentlich immer von dort abgestellten PKWs mindestens eingeschränkt, wenn nicht nahezu gänzlich beparkt. Unabhängig davon, dass dies generell nicht im Sinne eines „Radstreifens“ sein kann, kommt an dieser Stelle hinzu, dass Radfahrende bergab und mit vorhergehender Biegung auch keinen ganz gefahrlosen Weg haben.

Beschlussvorschlag

  1. Auf der Rampe der Zweiten Fährgasse von der Adenauerallee kommend wird rheinseitig ab Biegung das Abstellen von PKWs untersagt. Dort gilt zukünftig Halteverbot, um den Fahrradstreifen nach einer Biegung und bei abschüssiger Strecke freizuhalten.
  1. Sollte sich nach sechs Monaten ergeben, dass dieses Halteverbot nicht eingehalten bzw. auch nicht (wirklich) durch Ordnungskräfte kontrolliert wird, sollen dort Poller errichtet werden.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-06-16 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 10.4 Freihalten des Fahrradstreifens Rampe Zweite Fährgasse vertagt 200862 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung Die vertagte Anregung lautet:

  1. Auf der Rampe der Zweiten Fährgasse von der Adenauerallee kommend

wird rheinseitig ab Biegung das Abstellen von PKWs untersagt. Dort gilt zukünftig Halteverbot, um den Fahrradstreifen nach einer Biegung und bei abschüssiger Strecke freizuhalten.

  1. Sollte sich nach sechs Monaten ergeben, dass dieses Halteverbot nicht

eingehalten bzw. auch nicht (wirklich) durch Ordnungskräfte kontrolliert wird, sollen dort Poller errichtet werden. Seite 1 von 1

2020-10-06 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 06.10.2020 10.7 Freihalten des Fahrradstreifens Rampe Zweite Fährgasse vertagt 200862 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der TOP 10.7 wird zu TOP 6.40 geändert. Inhalt der vertagten Anregung an OB:

  1. Auf der Rampe der Zweiten Fährgasse von der Adenauerallee kommend

wird rheinseitig ab Biegung das Abstellen von PKWs untersagt. Dort gilt zukünftig Halteverbot, um den Fahrradstreifen nach einer Biegung und bei abschüssiger Strecke freizuhalten.

  1. Sollte sich nach sechs Monaten ergeben, dass dieses Halteverbot nicht

eingehalten bzw. auch nicht (wirklich) durch Ordnungskräfte kontrolliert wird, sollen dort Poller errichtet werden. Frau Struwe –AfB- beantragt die Änderung der Zuständigkeit Anregung in Beschlusskompetenz. Seite 1 von 1

2020-11-24 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 24.11.2020 6.24 Freihalten des Fahrradstreifens Rampe Zweite Fährgasse ungeändert beschlossen 200862 Abstimmungsergebnis: Ziffer 1: Mehrheit gegen CDU, BBB, AfD, Ziffer 2: Mehrheit gegen CDU, BBB, AfD und FDP Beschluss:

  1. Auf der Rampe der Zweiten Fährgasse von der Adenauerallee kommend

wird rheinseitig ab Biegung das Abstellen von PKWs untersagt. Dort gilt zukünftig Halteverbot, um den Fahrradstreifen nach einer Biegung und bei abschüssiger Strecke freizuhalten.

  1. Sollte sich nach sechs Monaten ergeben, dass dieses Halteverbot nicht

eingehalten bzw. auch nicht (wirklich) durch Ordnungskräfte kontrolliert wird, sollen dort Poller errichtet werden.

Ein von Frau Bzv. Langer eingebrachter Antrag, Ziffer 2 zu vertagen, wurde abgelehnt mit Mehrheit gegen CDU, FDP, BBB, Stv. Frau Poppe-Reiners und Bzv. Frau Langer. Bzv. Conrads-Hassel –FDP- beantragt die ziffernweise Abstimmung. Seite 1 von 1