Originalquelle: ALLRIS-Original
200862 · 2020-06-16 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Hanno von Raußendorf Holger Schmidt
Der dort aufgezeichnete Radstreifen wird eigentlich immer von dort abgestellten PKWs mindestens eingeschränkt, wenn nicht nahezu gänzlich beparkt. Unabhängig davon, dass dies generell nicht im Sinne eines „Radstreifens“ sein kann, kommt an dieser Stelle hinzu, dass Radfahrende bergab und mit vorhergehender Biegung auch keinen ganz gefahrlosen Weg haben.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 10.4 Freihalten des Fahrradstreifens Rampe Zweite Fährgasse vertagt 200862 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung Die vertagte Anregung lautet:
wird rheinseitig ab Biegung das Abstellen von PKWs untersagt. Dort gilt zukünftig Halteverbot, um den Fahrradstreifen nach einer Biegung und bei abschüssiger Strecke freizuhalten.
eingehalten bzw. auch nicht (wirklich) durch Ordnungskräfte kontrolliert wird, sollen dort Poller errichtet werden. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 06.10.2020 10.7 Freihalten des Fahrradstreifens Rampe Zweite Fährgasse vertagt 200862 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der TOP 10.7 wird zu TOP 6.40 geändert. Inhalt der vertagten Anregung an OB:
wird rheinseitig ab Biegung das Abstellen von PKWs untersagt. Dort gilt zukünftig Halteverbot, um den Fahrradstreifen nach einer Biegung und bei abschüssiger Strecke freizuhalten.
eingehalten bzw. auch nicht (wirklich) durch Ordnungskräfte kontrolliert wird, sollen dort Poller errichtet werden. Frau Struwe –AfB- beantragt die Änderung der Zuständigkeit Anregung in Beschlusskompetenz. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 24.11.2020 6.24 Freihalten des Fahrradstreifens Rampe Zweite Fährgasse ungeändert beschlossen 200862 Abstimmungsergebnis: Ziffer 1: Mehrheit gegen CDU, BBB, AfD, Ziffer 2: Mehrheit gegen CDU, BBB, AfD und FDP Beschluss:
wird rheinseitig ab Biegung das Abstellen von PKWs untersagt. Dort gilt zukünftig Halteverbot, um den Fahrradstreifen nach einer Biegung und bei abschüssiger Strecke freizuhalten.
eingehalten bzw. auch nicht (wirklich) durch Ordnungskräfte kontrolliert wird, sollen dort Poller errichtet werden.
Ein von Frau Bzv. Langer eingebrachter Antrag, Ziffer 2 zu vertagen, wurde abgelehnt mit Mehrheit gegen CDU, FDP, BBB, Stv. Frau Poppe-Reiners und Bzv. Frau Langer. Bzv. Conrads-Hassel –FDP- beantragt die ziffernweise Abstimmung. Seite 1 von 1