Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=6064) # Grundstück Dornheckenstr. 32 in Bonn – Beuel - Oberkassel- Neubau Wohnbebauung – Haus 1 bis 3 (AZ 459034) 200863 · 2020-06-16 · Mitteilungsvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Mitteilung: ** Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Unterausschusses Bauplanung am 29.04.2020 beraten. Beratungsergebnis war, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, weil das Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB liegt und bei einer Genehmigung als Folgewirkung eine ungeordnete Bebauung ausgelöst werden könnte. Die Bezirksvertretung Beuel soll über dieses Ergebnis informiert werden. Beabsichtigt war die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses zzgl. Staffelgeschoss mit drei (nebeneinander angeordneten) Wohneinheiten sowie eines 3er-Carports und drei weiterer Stellplätze. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgte auf Grundlage von § 35 Baugesetzbuch (BauGB), da der Standort des Vorhabens im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt. Der Außenbereich beginnt hier rückwärtig der Gebäude Dornheckenstr. 34, 34a . Die Gebäude Dornheckenstr. 28a sowie 26 befinden sich demnach ebenfalls im Außenbereich. Das Vorhaben ist nicht als privilegiert im Sinne von § 35 Abs. 1 bzw. 4 BauGB zu werten. Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden. Der betreffende Bereich wird zwar im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und liegt nicht im Ge _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2020-06-16 · Bezirksvertretung Beuel · zur Kenntnis genommen