Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=6106) # Antrag auf Fördermittel aus dem Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ 200881 · 2020-06-18 · Dringlichkeitsentscheidung OB · öffentlich ## Sachverhalt Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW 1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landschaftsverband Rheinland einen Antrag auf Fördermittel aus dem Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zu stellen. 1. Unter dem Vorbehalt der Förderzusage werden im Amt für Kinder, Jugend und Familie drei, bis zum 31.12.2020 befristete Stellen als Koordinierungsstelle eingerichtet. Über die Wertigkeiten der Stellen wird im Rahmen der Antragsstellung eine Entscheidung getroffen. Bei der Kostenannahme wurde von Höchstwerten ausgegangen. Die Stelle wird zu etwa 80 Prozent durch das Land NRW gefördert. Der kommunale Eigenanteil i.H.v. 20 Prozent wird aus Mitteln des Amtes für Kinder, Jugend und Familie gedeckt, welche für die Präventionsarbeit zur Verfügung stehen. ## Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. **Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW** 1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landschaftsverband Rheinland einen Antrag auf Fördermittel aus dem Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zu stellen. 2. Unter dem Vorbehalt der Förderzusage werden im Amt für Kinder, Jugend und Familie drei, bis zum 31.12.2020 befristete Stellen als Koordinierungsstelle eingerichtet. Über die Wertigkeiten der Stellen wird im Rahmen der Antragsstellung eine Entscheidung getroffen. Bei der Kostenannahme wurde von Höchstwerten ausgegangen. Die Stelle wird zu etwa 80 Prozent durch das Land NRW gefördert. Der kommunale Eigenanteil i.H.v. 20 Prozent wird aus Mitteln des Amtes für Kinder, Jugend und Familie gedeckt, welche für die Präventionsarbeit zur Verfügung stehen. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Die Frist zur Einreichung eines entsprechenden Antrages beim Landschaftsverband Rheinland endet am 29.05.2020. Eine Beschlussfassung durch die politischen Gremien ist nicht mehr rechtzeitig möglich. Darüber hinaus ist der Aufruf zur Mittelbeantragung zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem eine rechtzeitige Einbringung in die politischen Gremien vor Ende der Antragsfrist beim Landschaftsverband Rheinland nicht möglich war. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) hat am 17.04.2020 die Kommunen aufgerufen, Anträge auf Fördermittel des Landes im Rahmen des neuen Förderprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ einzureichen. Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das Land den Aufbau so genannter kommunaler Präventionsketten. Ziel des Programms ist es, für alle Kinder und Jugendlichen in NRW die Chancen für ein gelingendes Aufwachsen und gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Zudem soll „kinderstark“ einen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut leisten. Im Rahmen des Landesprogramms wird vorrangig die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Stärkung der Vernetzung und strategischen Steu _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2020-06-18 · Rat · ungeändert beschlossen