Originalquelle: ALLRIS-Original

BBB-Anfrage: Zukünftiges Vorgehen bei der Klärschlammentsorgung der Bonner Kläranlagen; Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 24.Juni 2019 (1911624EB13)

200882 · 2020-06-03 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt

Sachverhalt

Der Rat hat am 24. Juni 2019 auf Vorlage des Oberbürgermeisters Folgendes (Vgl. DS 1911624EB13) beschlossen:

  1. Der Rat beschließt den Beitritt zur Klärschlamm Kooperation Rheinland (KKR), in der Beitrittsoption 1 mit Frist zum 30.06.2019. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass bis zum noch zu fassenden Ratsbeschluss über einen Eintritt in die geplante GmbH eine abschließende Bewertung der in Frage kommenden Handlungsoptionen vorgenommen wird.

Beschlussvorschlag

Wie lautet der aktuelle Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 24. Juni 2019 zum Beitritt zur Klärschlamm Kooperation Rheinland (KKR)? Hierbei ist insbesondere die Beantwortung folgender Detailfragen von besonderem Interesse:

  1. Wann gedenkt der Oberbürgermeister, dem Rat den noch ausstehenden Beschlussvorschlag zur Frage eines Beitritts zur geplanten KKR-GmbH mit der abschließenden Bewertung der in Frage kommenden Handlungsoptionen zur künftigen Klärschlammentsorgung vorzulegen? 2. Kann die Stadt Bonn den eigentlich bis spätestens Mitte Mai 2020 zu signierenden KKR-GmbH-Vertrag (Vgl. DS 1911624) und den ergänzenden Kooperationsvertrag noch unterzeichnen und wenn nein, aus welchem Grunde hat der Oberbürgermeister dem Rat nicht rechtzeitig einen diesbzgl. Beschlussvorschlag unterbreitet bzw. den Rat in dieser wichtigen Angelegenheit nicht -wie es nach Gemeindeordnung seine Pflicht gewesen wäre- informiert?
  1. Für den Fall, dass der Stadt Bonn durch schuldhaftes Unterlassen des Oberbürgermeister eine gleichberechtigte Teilnahme an der KKR-Lösung künftig nicht mehr möglich ist, welche Handlungsoptionen zur Beseitigung des in Bonn anfallenden Klärschlamms verfolgt der Oberbürgerm

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-06-10 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 10.06.2020 1.2 BBB-Anfrage: Zukünftiges Vorgehen bei der Klärschlammentsorgung der Bonner Kläranlagen; Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 24.Juni 2019 (1911624EB13) zur Kenntnis genommen 200882 Der Hauptausschuss nimmt von der Großen Anfrage Kenntnis.

Fragestellung: Wie lautet der aktuelle Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 24.Juni 2019 zum Beitritt zur Klärschlamm Kooperation Rheinland (KKR)? Hierbei ist insbesondere die Beantwortung folgender Detailfragen von besonderem Interesse:

  1. Wann gedenkt der Oberbürgermeister, dem Rat den noch ausstehenden

Beschlussvorschlag zur Frage eines Beitritts zur geplanten KKR-GmbH mit der abschließenden Bewertung der in Frage kommenden Handlungsoptionen zur künftigen Klärschlammentsorgung vorzulegen?

  1. Kann die Stadt Bonn den eigentlich bis spätestens Mitte Mai 2020 zu

signierenden KKR-GmbH-Vertrag (Vgl. DS 1911624) und den ergänzenden Kooperationsvertrag noch unterzeichnen und wenn nein, aus welchem Grunde hat der Oberbürgermeister dem Rat nicht rechtzeitig einen diesbzgl. Beschlussvorschlag unterbreitet bzw. den Rat in dieser wichtigen Angelegenheit ni

_Gekürzt (1762 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:58188?offset=1200_

2020-06-18 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 1.8 BBB-Anfrage: Zukünftiges Vorgehen bei der Klärschlammentsorgung der Bonner Kläranlagen; Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 24.Juni 2019 (1911624EB13) zur Kenntnis genommen 200882 Die Große Anfrage wurde zur Kenntnis genommen und hatte folgenden Inhalt: Wie lautet der aktuelle Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 24.Juni 2019 zum Beitritt zur Klärschlamm Kooperation Rheinland (KKR)? Hierbei ist insbesondere die Beantwortung folgender Detailfragen von besonderem Interesse:

  1. Wann gedenkt der Oberbürgermeister, dem Rat den noch ausstehenden

Beschlussvorschlag zur Frage eines Beitritts zur geplanten KKR-GmbH mit der abschließenden Bewertung der in Frage kommenden Handlungsoptionen zur künftigen Klärschlammentsorgung vorzulegen?

  1. Kann die Stadt Bonn den eigentlich bis spätestens Mitte Mai 2020 zu

signierenden KKR-GmbH-Vertrag (Vgl. DS 1911624) und den ergänzenden Kooperationsvertrag noch unterzeichnen und wenn nein, aus welchem Grunde hat der Oberbürgermeister dem Rat nicht rechtzeitig einen diesbzgl. Beschlussvorschlag unterbreitet bzw. den Rat in dieser wichtigen Angelegenheit nicht -wie es nach

_Gekürzt (1671 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45190?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200882-1 ST BBB-Anfrage: Zukünftiges Vorgehen bei der Klärschlammentsorgung der Bonner Kläranlagen; Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 24.Juni 2019 (1911624EB13)

Stellungnahme der Verwaltung

  1. Wann gedenkt der Oberbürgermeister, dem Rat den noch ausstehenden Beschlussvorschlag zur Frage eines Beitritts zur geplanten KKR-GmbH mit der abschließenden Bewertung der in Frage kommenden Handlungsoptionen zur künftigen Klärschlammentsorgung vorzulegen?

Antwort:

Dem Rat wird ein Beschlussvorschlag unterbreitet, wenn die GmbH-Gründung ansteht. Die Gründung ist an eine Standortfindung gekoppelt. Diese sollte nach ursprünglicher Planung bis Ende 2019 abgeschlossen sein, der GmbH-Vertrag sollte im 1. Quartal 2020 aufgestellt werden. Da bis heute kein Standort gefunden werden konnte, verschiebt sich die geplante Gründung der GmbH.

  1. Kann die Stadt Bonn den eigentlich bis spätestens Mitte Mai 2020 zu signierenden KKR-GmbH-Vertrag (Vgl. DS 1911624) und den ergänzenden Kooperationsvertrag noch unterzeichnen und wenn nein, aus welchem Grunde hat der Oberbürgermeister dem Rat nicht rechtzeitig einen diesbezüglichen Beschlussvorschlag unterbreitet bzw. den Rat in dieser wichtigen Angelegenheit nicht -wie es nach Gemeindeordnung seine Pflicht gewesen wäre- informiert?

Antwort:

Die GmbH-Gründung verschiebt sich auf unbestimmte Zeit. Da dies eine Folge der Verhandlungsgespräche zwisch

_Gekürzt._