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200900 · 2020-06-18 · Dringlichkeitsentscheidung OB · öffentlich
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
__vom 21. Mai bis 31. August__
tritt der als Anlage beigefügte Übergangsentgelttarif
in Kraft.
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Begründung der Dringlichkeit: Mi der Corona-SchutzVO NRW vom 07. Mai 2020 wurde der Betrieb der Freibäder für die Sommersaison 2020 ermöglicht. Die Verwaltung hat daraufhin unter Einbeziehung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und der IAKS ein Konzept erarbeitet, mit Hilfe dessen der Badbetrieb unter Einhaltung der Hygienevorschriften und zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus möglich wäre. Da die Freibadsaison bereits __am 21. Mai__ beginnen soll, kann bis dahin keine Beschlussfassung herbeigeführt werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Vorgaben, die sich aus der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus (Coronaschutzverordnung) ergeben, werden die Freibäder im Sommer 2020 nur für eine sehr eingeschränkte gleichzeitig anwesende Besucherzahl geöffnet werden können. Die Verwaltung strebt derzeit eine einvernehmliche landesweite Lösung mit der Bezirksregierung und dem Land NRW an und ist hierzu in Gesprächen.
Damit möglichst viele Bonnerinnen und Bonner die Chance auf einen Freibadbesuch bekommen, hat die Bäderverwaltung vor, für die tägliche Nutzun
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 4.21 Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen 200900 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Bonn wird aufgrund der wegen der Corona-Pandemie eingeschränkten Nutzbarkeit der Freibäder für die Freibadsaison 2020 außer Kraft gesetzt.
beigefügte Übergangsentgelttarif am 20. Mai 2020 in Kraft. Anlage 1 TOP 4.21 - Anlage Seite 1 von 2 Entgelttarif
für die Benutzung der Freibäder
der Bundesstadt Bonn
im Jahr 2020
Einmal - Eintrittskarten
gültig für die angebotenen Zeitfenster (6.30 bis 9 Uhr, 10 bis 14 Uhr und 15 bis 19 Uhr)
Erwachsene
2,50 Euro
ermäßigt*
1,50 Euro
Gruppen (2 Erwachsene und bis zu 2 Kinder)
6 ,00
Euro
Die mit * gekennzeichnete Ermäßigung gilt
für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vo
_Gekürzt (2172 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45229?offset=1200_