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Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn

200900 · 2020-06-18 · Dringlichkeitsentscheidung OB · öffentlich

Sachverhalt

Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW

  1. Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird aufgrund der wegen der Corona-Pandemie eingeschränkten Nutzbarkeit der Freibäder für die Freibadsaison 2020 außer Kraft gesetzt.
  1. Für die Freibadsaison 2020

__vom 21. Mai bis 31. August__

tritt der als Anlage beigefügte Übergangsentgelttarif

__am 20. Mai 2020__

in Kraft.

Beschlussvorschlag

Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW

  1. Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird aufgrund der wegen der Corona-Pandemie eingeschränkten Nutzbarkeit der Freibäder für die Freibadsaison 2020 außer Kraft gesetzt.
  1. Für die Freibadsaison 2020 __vom 21. Mai bis 31. August__ tritt der als Anlage beigefügte Übergangsentgelttarif __am 20. Mai 2020__ in Kraft.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Mi der Corona-SchutzVO NRW vom 07. Mai 2020 wurde der Betrieb der Freibäder für die Sommersaison 2020 ermöglicht. Die Verwaltung hat daraufhin unter Einbeziehung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und der IAKS ein Konzept erarbeitet, mit Hilfe dessen der Badbetrieb unter Einhaltung der Hygienevorschriften und zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus möglich wäre. Da die Freibadsaison bereits __am 21. Mai__ beginnen soll, kann bis dahin keine Beschlussfassung herbeigeführt werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der Vorgaben, die sich aus der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus (Coronaschutzverordnung) ergeben, werden die Freibäder im Sommer 2020 nur für eine sehr eingeschränkte gleichzeitig anwesende Besucherzahl geöffnet werden können. Die Verwaltung strebt derzeit eine einvernehmliche landesweite Lösung mit der Bezirksregierung und dem Land NRW an und ist hierzu in Gesprächen.

Damit möglichst viele Bonnerinnen und Bonner die Chance auf einen Freibadbesuch bekommen, hat die Bäderverwaltung vor, für die tägliche Nutzun

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-06-18 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 4.21 Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen 200900 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW

  1. Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt

Bonn wird aufgrund der wegen der Corona-Pandemie eingeschränkten Nutzbarkeit der Freibäder für die Freibadsaison 2020 außer Kraft gesetzt.

  1. Für die Freibadsaison 2020 vom 21. Mai bis 31. August tritt der als Anlage

beigefügte Übergangsentgelttarif am 20. Mai 2020 in Kraft. Anlage 1 TOP 4.21 - Anlage Seite 1 von 2 Entgelttarif

für die Benutzung der Freibäder

der Bundesstadt Bonn

im Jahr 2020

Einmal - Eintrittskarten

gültig für die angebotenen Zeitfenster (6.30 bis 9 Uhr, 10 bis 14 Uhr und 15 bis 19 Uhr)

Erwachsene

2,50 Euro

ermäßigt*

1,50 Euro

Gruppen (2 Erwachsene und bis zu 2 Kinder)

6 ,00

Euro

Die mit * gekennzeichnete Ermäßigung gilt

für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vo

_Gekürzt (2172 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45229?offset=1200_