Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=6153) # Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen 200906 · 2020-06-18 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt (vorbehaltlich der Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses am 25.06.2020) Die Verwaltung wird ermächtigt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen zwischen der Stadt Bonn, der Stadt Köln, der Stadt Leverkusen, der Stadt Remscheid, dem Landschaftsverband Rheinland und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe abzuschließen. ## Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses am 25.06.2020) Die Verwaltung wird ermächtigt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen zwischen der Stadt Bonn, der Stadt Köln, der Stadt Leverkusen, der Stadt Remscheid, dem Landschaftsverband Rheinland und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe abzuschließen. ## Begründung 2010 hatten die Städte Köln, Leverkusen und der Landschaftsverband Rheinland eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen geschlossen. Vorlaufend hatten bereits im Jahr 2007 die Städte Köln, Leverkusen und Velbert eine „Pilotweise interkommunale Ausschreibungsgemeinschaft' für die Dauer von zunächst 12 Monaten gegründet. Das Ziel dieser Pilotphase bestand vornehmlich darin, die Vorteile einer solchen Zusammenarbeit in der Praxis zu evaluieren. In zum Teil wechselnden Partnerschaften und Federführungen wurden Rahmenverträge über die Lieferung von Büromöbeln, Schulmöbeln, Bürostühlen, Schultafeln und Hygienepapier in jeweils EU-weiten, offenen Verfahren gemeinsam vergeben. Der im Anschluss verfasste Erfahrungsbericht der drei beteiligten Kommunen Köln, Leverkusen und Velbert beschreibt die Zusammenarbeit als insgesamt sehr gelungen: - Der Austausch von Vergaberechts-Know-how, aber vor allem auch die Partizipation an praktischem Erfahrungswissen kann aus Sicht aller beteiligten Städte als gewinnbringend bezeichnet werden. - Über den gesamten Vergabeprozess hinweg haben sich durch die interkommunale Zusamm _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2020-06-18 · Rat · vertagt - 2020-06-22 · Rat · ungeändert beschlossen - 2020-06-25 · Bau- und Vergabeausschuss · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-06-18 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.25 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen vertagt 200906 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Die Beschlussvorlage wurde aufgrund von § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates nicht behandelt und hatte folgenden Wortlaut: (vorbehaltlich der Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses am 25.06.2020) Die Verwaltung wird ermächtigt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen zwischen der Stadt Bonn, der Stadt Köln, der Stadt Leverkusen, der Stadt Remscheid, dem Landschaftsverband Rheinland und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe abzuschließen. Seite 1 von 1 ### 2020-06-22 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 5.25 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen ungeändert beschlossen 200906 Abstimmungsergebnis: einstimmig, vorbehaltlich der Beratung im Bau- und Vergabeausschuss am 25.06.20 Beschluss: (vorbehaltlich der Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses am 25.06.2020) Die Verwaltung wird ermächtigt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen zwischen der Stadt Bonn, der Stadt Köln, der Stadt Leverkusen, der Stadt Remscheid, dem Landschaftsverband Rheinland und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe abzuschließen. Seite 1 von 1 ### 2020-06-25 · Bau- und Vergabeausschuss —— Beschlussauszug Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 25.06.2020 6.2 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen ungeändert beschlossen 200906 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: (vorbehaltlich der Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses am 25.06.2020) Die Verwaltung wird ermächtigt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen zwischen der Stadt Bonn, der Stadt Köln, der Stadt Leverkusen, der Stadt Remscheid, dem Landschaftsverband Rheinland und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe abzuschließen. Seite 1 von 1