Originalquelle: ALLRIS-Original
200926 · 2020-06-16 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Teilbereich der Reuterstraße von Bundeskanzlerplatz bis zur Kaiserstraße wird umbenannt und der bereits bestehenden Bezeichnung
Bundeskanzlerplatz
zugeordnet.
Der Teilbereich der Reuterstraße von Bundeskanzlerplatz bis zur Kaiserstraße wird umbenannt und der bereits bestehenden Bezeichnung Bundeskanzlerplatz zugeordnet.
Das v. g. Teilstück der Reuterstraße, hier insbesondere die entlang der Hausgrundstücke Reuterstraße 231 bis 241 führende Spur, ist durch die Reuterbrücke von der übrigen Reuterstraße getrennt. Des Weiteren liegen die genannten Häuser in der Nähe der Häuser Kaiserstraße 235 bis 239, sodass es häufig zu Verwechselungen und Fehlfahrten und Fehllieferungen kommt. Um ein schnelles und sicheres Auffinden insbesondere auch in Not- und Rettungseinsätzen zu gewährleisten, soll das betreffende Teilstück umbenannt und dem unmittelbar angrenzenden Bundeskanzlerplatz zugeordnet werden. Dies auch im Hinblick darauf, dass für das auf der gegenüberliegenden Straßenseite früher vorhandene Bonn-Center bzw. jetzt entstehende Neubauprojekt bereits seit langem die Adresse Bundeskanzlerplatz 2 – 10 besteht. Die betreffenden Häuser Reuterstraße 231 bis 241 erhielten dann neue Adressen zum Bundeskanzlerplatz.
Bei der bereits durchgeführten Anliegerbefragung haben sich von den sechs Eigentümern fünf gemeldet, wobei sich drei dafür und zwei dagegen ausgesprochen haben. Von den 41 Mietern haben sechs geantwortet; fünf sind gegen die Maßnahme und einer ist dafür. Als Gegenargument wurde angeführt, dass dies
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 6.26 Umbenennung Teilbereich der Reuterstraße von Bundeskanzlerplatz bis Kaiserstraße in Bonn- Gronau ungeändert beschlossen 200926 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Der Teilbereich der Reuterstraße von Bundeskanzlerplatz bis zur Kaiserstraße wird umbenannt und der bereits bestehenden Bezeichnung Bundeskanzlerplatz zugeordnet. Seite 1 von 1