Originalquelle: ALLRIS-Original

Zuschuss zu den Erbbauzinsen 2020 für das „Haus des Karnevals“, Hohe Straße 81, 53119 Bonn

200927 · 2020-06-16 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Begrü ndung

An dem städtischen Grundstück Hohe Straße 81, 53119 Bonn (Haus des Karnevals), war von 1968 – 30.09.1998 zugunsten des Festausschusses Bonner Karneval e.V. ein Erbbaurecht begründet. Am 27.08.1998 hat der Hauptausschuss neben der Verlängerung des Erbbaurechts bis zum 31.12.2028 zugleich beschlossen, den jährlich anfallenden Erbbauzins künftig mit 90 % zu bezuschussen. Der 90 %ige Anteil am Erbbauzins beträgt seit 01.01.2018: 4.110, 99 €.

Beschlussvorschlag

Dem Festausschuss Bonner Karneval e.V. wird ein Zuschuss zu den Erbbauzinsen 2020 für das Haus des Karnevals , Hohe Straße 81, 53119 Bonn, in Höhe von 4.110, 99 € gewährt.

Beratungsfolge