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Entwurf des Jahresabschlusses 2019 der Bundesstadt Bonn

200931 · 2020-06-18 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Begrü ndung

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für die Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 (GV.NRW S. 644) hat die Bundesstadt Bonn ihr bisheriges kamerales Rechnungswesen zum 01.01.2008 flächendeckend durch das Neue Kommunale Finanzmanagement abgelöst. Die zum Stichtag 01.01.2008 aufgestellte Eröffnungsbilanz ist vom Rat am 04.10.2012 festgestellt worden.

Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Die ab dem 01.01.2019 geltende Fassung der Gemeindeordnung sowie die zum selben Zeitpunkt in Kraft getretene Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) wurden beachtet. Hierzu hat das Mini

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt den nach § 95 Abs. 5 GO NRW zur Feststellung zugeleiteten Entwurf des Jahresabschlusses 2019 zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung nach § 102 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-06-18 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.28 Entwurf des Jahresabschlusses 2019 der Bundesstadt Bonn vertagt 200931 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Die Beschlussvorlage wurde aufgrund von § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates nicht behandelt und hatte folgenden Wortlaut: Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt den nach § 95 Abs. 5 GO NRW zur Feststellung zugeleiteten Entwurf des Jahresabschlusses 2019 zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung nach § 102 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss. Seite 1 von 1

2020-06-22 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 5.28 Entwurf des Jahresabschlusses 2019 der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen 200931 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enth. Stv. Rosendahl -AfB- Beschluss: Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt den nach § 95 Abs. 5 GO NRW zur Feststellung zugeleiteten Entwurf des Jahresabschlusses 2019 zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung nach § 102 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss. Seite 1 von 1