Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=6259) # BBB-Antrag: Zweckentfremdung von Wohnraum; Änderung Wohnungsaufsichtsgesetz, Zusammenarbeit Kommunen mit Finanzbehörden 200951 · 2020-06-18 · Antrag · öffentlich Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt ## Sachverhalt In seiner Mitteilung DS 200381 führt der Oberbürgermeister u.a. folgendes aus: „Es bedarf daher aus kommunaler Sicht einer Anpassung des § 10 Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW), um eine Auskunftspflicht der Plattformbetreiber (wie z.B. Airbnb, Booking.com etc.) zu ermöglichen. Vonseiten des Ministeriums wurde in Aussicht gestellt, dass man sich an anderen Bundesländ ern orientieren möchte und eine Registrierungspflicht (ähnlich Hamburg) erarbeiten will. Darüber hinaus wurde eine Zusammenarbeit bei der Entwicklung einer Mustersatzung sowie die Unterstützung bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in Aussicht gestellt.“ Aus Sicht des BBB sollten Landtag und Landesregierung dem Hilfeersuchen des Oberbürgermeisters nachkommen und alles daran zu setzen, ihn bei der Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum zu unterstützen. Die aus Drucksache 200381 hervorgehende Bilanz, der zufolge in nur 51 von 334 Fällen in 2019 Leerstand bzw. Zweckentfremdung in Bonn durch langfristige Nachvermietung beseitigt werden konnte, zeigt, dass die den Kommunen zur Verfügung stehenden Instrumente zur Bekämpfung der Missstände im Wohnungswesen dringend verbessert werden müssen. ## Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Bonn bittet die Bonner Landtagsabgeordneten, Jo ­ achim Stamp und Franziska Müller-Rech (beide FDP) sowie Guido Déus und Dr. Christos Katzidis (bei ­ de CDU) sich gegenüber der NRW-Landesregierung und den Fraktionen im Landtag NRW aktiv dafür einzusetzen, - dass das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) in § 10 fortentwickelt und auch den Gemeinden in NRW die Möglichkeit eröffnet wird, gegen Online-Unterkunftsvermittler wie beispielsweise „Airbnb“ Anordnungen zu erlassen, die diese zwingen, Namen und Adressen von örtlichen Anbietern etwa illegal genutzter Ferienwohnungen zu übermitteln. - eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und den zuständigen Finanzbehörden im Bereich Zweckentfremdung von Wohnraum zu schaffen. ## Beratungsfolge - 2020-06-18 · Rat · vertagt - 2020-06-22 · Rat · abgelehnt - 2020-08-20 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen · zur Kenntnis genommen - mit Maßgabe ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-06-22 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 6.30 BBB-Antrag: Zweckentfremdung von Wohnraum; Änderung Wohnungsaufsichtsgesetz, Zusammenarbeit Kommunen mit Finanzbehörden abgelehnt 200951 Abstimmungsergebnis: abgelehnt, Mehrheit gegen SPD, Linke, BBB und Piraten Der abgelehnte Antrag hatte folgenden Inhalt: Der Rat der Stadt Bonn bittet die Bonner Landtagsabgeordneten, Joachim Stamp und Franziska Müller-Rech (beide FDP) sowie Guido Déus und Dr. Christos Katzidis (beide CDU) sich gegenüber der NRW-Landesregierung und den Fraktionen im Landtag NRW aktiv dafür einzusetzen, - dass das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) in § 10 fortentwickelt und auch den Gemeinden in NRW die Möglichkeit eröffnet wird, gegen Online-Unterkunftsvermittler wie beispielsweise „Airbnb“ Anordnungen zu erlassen, die diese zwingen, Namen und Adressen von örtlichen Anbietern etwa illegal genutzter Ferienwohnungen zu übermitteln. - eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und den zuständigen Finanzbehörden im Bereich Zweckentfremdung von Wohnraum zu schaffen. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 200951-1 ST BBB-Antrag: Zweckentfremdung von Wohnraum; Änderung Wohnungsaufsichtsgesetz, Zusammenarbeit Kommunen mit Finanzbehörden {#nv-6412} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung sieht ebenfalls die Notwendigkeit der Schaffung einer spezialgesetzlichen Rechtsgrundlage, um eine Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Kommunen und den zuständigen Finanzbehörden im Bereich der Zweckentfremdung von Wohnraum zu schaffen, um effektiver gegen die Anbieter illegaler Kurzzeitvermietung vorgehen zu können. Auch hat der auf dem Portal Airbnb eingefügte Verweis auf die Bonner Zweckentfremdungssatzung bisher nicht dazu geführt, dass sich vermehrt Anbieter im Fachbereich gemeldet haben, geschweige denn ein Datenaustausch ermöglicht worden wäre. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Stellungnahme **17/1061** der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW zum Antrag der Landtagsfraktion der SPD **DS17/3596** vom 11. September 2018 sowie auf die Drucksache 17/9003 als Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage 3472 vom 18.03.2020 des Abgeordneten Kossiski (SPD), Drucksache 17/8869. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Bundesstadt Bonn zu der Arbeitsgruppe gehört, die vom Ministerium für Heimat Kommunales Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalens im Herbst 2019 initiiert wurde und über die Fortent _Gekürzt._ ### 200951-2 BBB-Große Anfrage: Zweckentfremdung von Wohnraum; Änderung Wohnungsaufsichtsgesetz, Zusammenarbeit Kommunen mit FinanzbehördenGroße Anfrage zur Vorlage 200951 {#nv-7431} **Sachverhalt** Dass die Stadt Bonn mit 7 Mitarbeitern gerade mal 334 Fälle von Zweckentfremdung von Wohnungen in 2019 untersuchte und dabei nur 23 illegale Vermietungen feststellte, ist sicherlich auch auf die fehlenden gesetzlichen Instrumente im Kampf gegen den Missbrauch von Wohnraum zurückzuführen. Trotz vieler Ankündigungen räumt die CDU/FDP geführte Landesregierung den Kommunen bisher keine neuen Befugnisse dazu ein. Mit der Anfrage soll geklärt werden, wie der Sachstand jener Arbeitsgruppe dazu ist, die vom Ministerium für Heimat Kommunales Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalens über 2 Jahre nach Amtsantritt der Landesrregierung endlich ins Leben gerufen wurde und an der die Stadt Bonn teilnimmt. Neben den fehlenden Instrumenten muss aber auch die Frage gestellt werden, ob die an ca. 1.400 Arbeitstagen (7x200), rund 460.000 EUR Personalkosten verursachende Task-Force (DS 1711227NV2) richtig aufgestellt ist. Wenn laut Jahresbericht 334 Fälle von Zweckentfremdung bearbeitet wurden, entfallen auf 7 Mitarbeiter nur 4 zu bearbeitende Fälle im Monat. **Beschlussvorschlag** 1. Wie ist der Personalbedarf für die Kontrolle der Zweckentfremdung von Wohnraum in Bonn in Bonn festgestellt worden und welche Kosten fallen derzeit für die 7 Personen der Verwaltung an, die sich mit der Kontrolle beschäftigen ? 2. Wie beurteilt die Verwaltung die Tatsache, daß 2019 bei 334 Fällen auf jeden Mitarbeiter etwa 48 Fälle pro Jahr oder 4 Fälle pro Monat entfallen und dann pro Mitarbeiter und Monat etwa 7% festgestellte Fälle verwaltet werden? 3. Was wurde von der vom Ministerium für Heimat Kommunales Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalens im Herbst 2019 initiierten Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum, vorgeschlagen, um den Missständen im Wohnungswesen entgegenzuwirken, welche dieser Vorschläge will die Landesregierung wann umsetzen und welche Instrumente sollen den Kommunen diesbzgl. zur Verfügung gestellt werden? ### 200951-2 ST BBB-Große Anfrage: Zweckentfremdung von Wohnraum; Änderung Wohnungsaufsichtsgesetz, Zusammenarbeit Kommunen mit FinanzbehördenGroße Anfrage zur Vorlage 200951 {#nv-7582} **Stellungnahme der Verwaltung** 1) Die Aufgaben nach der Zweckentfremdungssatzung wurden ab dem 2.1.2017 zunächst in der Organisationsform einer „Task-Force Zweckentfremdung“ wahrgenommen. Diese bestand mit Aufnahme der Arbeit aus insgesamt 6 Mitarbeitenden, die aus verschiedenen Amtsbereichen zusammengezogen wurden. Nach einer Testphase von 3 Monaten wurde eine Evaluation der Arbeit der Task-Force vorgenommen, bei der auch beurteilt wurde, ob der vorhandene Personalbestand für die Aufgabenerledigung angemessen ist. Die Prüfung ergab, dass eine Verstärkung des Außendienstes um 2 Mitarbeitende erforderlich war, um die für eine effektive Aufgabenerledigung grundlegende Basisarbeit durch Kontrollen vor Ort im notwendigen Umfang leisten zu können. Insgesamt wurde das nachfolgend dargestellte Personal organisatorisch für notwendig erachtet und anerkannt: - 3 Sachbearbeitende im Innendienst (incl. Sachgruppenleitung) für Steuerungsaufgaben (allgemeine Anfragen und Koordinierung) sowie fallbezogene Recherchen und Schriftverkehr - 1 Sachbearbeitender im Innendienst für bauordnungsrechtliche Fragen (z.B. Beurteilung von Nutzungsänderungen), Ansiedlung beim Bauordnungsamt - 4 Sachbearbeitende im Außendienst für Kontrolle _Gekürzt._