Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=6262) # BBB-Antrag: Senkung Grunderwerbsteuersatz 200952 · 2020-06-18 · Antrag · öffentlich Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt ## Sachverhalt Die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstücksanteils, mithin auch beim Kauf einer Eigentumswohnung anfallende Grunderwerbssteuer liegt in NRW bei 6, 5 Prozent und somit im bundesweiten Ländervergleich an der Spitze. Der hohe Steuersatz erschwert vielen finanziell weniger gut gestellten Bürgern den Kauf einer eigenen Immobilie und die Schaffung einer Vorsorge für das Alter. ## Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Bonn bittet die Bonner Landtagsabgeordneten, Guido Déus und Dr. Christos Katzidis (bei ­ de CDU) sowie Jo ­ achim Stamp und Franziska Müller-Rech (beide FDP), sich gegenüber der NRW-Landesregierung und den Fraktionen im Landtag NRW aktiv dafür einzusetzen, dass der derzeit in NRW gültige Grunderwerbsteuersatz von 6, 5 % auf den vor 2006 deutschlandweit und heute noch in Bayern und Sachsen geltenden Satz von 3, 5% zurückgeführt wird. ## Beratungsfolge - 2020-06-18 · Rat · vertagt - 2020-06-22 · Rat · abgelehnt ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-06-22 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 6.31 BBB-Antrag: Senkung Grunderwerbsteuersatz abgelehnt 200952 Abstimmungsergebnis: abgelehnt, Mehrheit gegen BBB und AfB bei Enth. Stv. El Saman -Grüne- Der abgelehnte Antrag hatte folgenden Inhalt: Der Rat der Stadt Bonn bittet die Bonner Landtagsabgeordneten, Guido Déus und Dr. Christos Katzidis (beide CDU) sowie Joachim Stamp und Franziska Müller-Rech (beide FDP), sich gegenüber der NRW-Landesregierung und den Fraktionen im Landtag NRW aktiv dafür einzusetzen, dass der derzeit in NRW gültige Grunderwerbsteuersatz von 6,5 % auf den vor 2006 deutschlandweit und heute noch in Bayern und Sachsen geltenden Satz von 3,5% zurückgeführt wird. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 200952-1 ST BBB-Antrag: Senkung Grunderwerbsteuersatz {#nv-6539} **Sachverhalt** Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Verkehrsteuer, die dem Land zust e ht. In § 2 Abs. 1 des Gemeindefinanzierungsgesetz 201 9 wird geregelt, dass Gemeinden und Gemeindeverbände durch das Land in Höhe des Verbundsatzes an 4/7 seiner Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer beteiligt werden. Damit gehen 1.840.579.461 EUR in die Verbundgrundlage ein, die dann zu 23% in der zu verteilenden Finanzausgleichsmasse eingehen. Für das Jahr 2019 macht dies für den Bonner Haushalt eine Betrag von rund 3, 7 Mio. EUR aus , wobei dies kein Betrag ist, der im Finanzausgleich gemeindescharf berechnet bzw. ausgewiesen wird, sondern über den Anteil an der Schlüsselmasse für Gemeinden, den Ausgleichsatz sowie dem Anteil der Stadt Bonn an der zu verteilenden Schlüsselmasse berechnet wurde. Dieser Betrag kann jedoch starken Schwankungen unterliegen, da die fiktive Steuerkraft als auch der fiktive Bedarf der einzelnen Gemeinden von Jahr zu Jahr starken Schwankungen unterliegt. Im Hinblick auf die anhaltend angespannte haushaltswirtschaftliche Lage der Bundesstadt Bonn befürwortet die Verwaltung diesen Antrag nicht. **Beschlussvorschlag** Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Verkehrsteuer, die dem Land zust e ht. In § 2 Abs. 1 des Gemeindefinanzierungsgesetz 201 9 wird geregelt, dass Gemeinden und Gemeindeverbände durch das Land in Höhe des Verbundsatzes an 4/7 seiner Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer beteiligt werden. Damit gehen 1.840.579.461 EUR in die Verbundgrundlage ein, die dann zu 23% in der zu verteilenden Finanzausgleichsmasse eingehen. Für das Jahr 2019 macht dies für den Bonner Haushalt eine Betrag von rund 3, 7 Mio. EUR aus , wobei dies kein Betrag ist, der im Finanzausgleich gemeindescharf berechnet bzw. ausgewiesen wird, sondern über den Anteil an der Schlüsselmasse für Gemeinden, den Ausgleichsatz sowie dem Anteil der Stadt Bonn an der zu verteilenden Schlüsselmasse berechnet wurde. Dieser Betrag kann jedoch starken Schwankungen unterliegen, da die fiktive Steuerkraft als auch der fiktive Bedarf der einzelnen Gemeinden von Jahr zu Jahr starken Schwankungen unterliegt. Im Hinblick auf die anhaltend angespannte haushaltswirtschaftliche Lage der Bundesstadt Bonn befürwortet die Verwaltung diesen Antrag nicht.