Originalquelle: ALLRIS-Original
200962 · 2020-06-16 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich der Kreuzung Rheindorfer Straße/Jahnstraße.
Einzelheiten ergeben sich aus beigefügter Korrespondenz, bei der es sich inhaltlich um einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW handelt.
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich der Kreuzung Rheindorfer Straße/Jahnstraße.
Einzelheiten ergeben sich aus beigefügter Korrespondenz, bei der es sich inhaltlich um einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW handelt.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 16.06.2020 6.10 Bürgerantrag: Zebrastreifen Rheindorfer Straße/Jahnstraße geändert beschlossen 200962 Abstimmungsergebnis: einstimmig geändert Beschluss: Die Bezirksvertretung Beuel begrüßt den Bürgerantrag und bittet die Verwaltung den Zebrastreifen wohlwollend zu prüfen und die Verkehrszählungen erst durchzuführen, wenn die Rheindorfer Straße wieder frei befahrbar ist.
Der Bürgerantrag hatte folgenden Wortlaut: Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich der Kreuzung Rheindorfer Straße/Jahnstraße. Einzelheiten ergeben sich aus beigefügter Korrespondenz, bei der es sich inhaltlich um einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW handelt.
Die Änderung des Beschlusses geht auf einen mündlichen Änderungsantrag von BBm Déus (CDU) zurück. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Rheindorfer Straße/Jahnstraße prüfen.
Hierzu wäre eine Verkehrszählung durchzuführen.