Originalquelle: ALLRIS-Original
200970 · 2020-06-18 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Vorplanung und der Kostenschätzung zur Erweiterung Carl-von-Ossietzky-Gymnasium, Im Schmalzacker 49, 53125 Bonn - Ückesdorf wird zugestimmt.
Der Vorplanung und der Kostenschätzung zur Erweiterung Carl-von-Ossietzky-Gymnasium, Im Schmalzacker 49, 53125 Bonn - Ückesdorf wird zugestimmt.
Begründung der Dringlichkeit: Sämtliche Maßnahmen aus dem G8/G9-Programm stehen unter erheblichem Zeitdruck, da bereits erste Jahrgänge nach G9 beschult werden. Eine Verschiebung in der Beratungsfolge hätte die Gefährdung der ohnehin ambitionierten, zeitgerechten Fertigstellung zur Folge. Eine fristgerechte Vorlage war aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmung der komplexen Thematik nicht möglich.
Mit Beschluss durch den Hauptausschuss vom 28.01.2014 (DS-Nr.: 1312032NV4, Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben) werden Planungen des SGB bei Investitionsvorhaben über 2 Mio. € vorab dem Betriebsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt .
Wie mit MV 1811044 und 1910560 mitgeteilt, haben sich durch die Rückkehr der Gymnasien zu G9 für 9 von 10 Gymnasien in Bonn zusätzliche Raumbedarfe und Planungen ergeben. Das Carl-von-Ossietzky-Gymnasium, Im Schmalzacker, erhält insgesamt 5 neue Klassenräume.
Der Schulkomplex des Carl-von-Ossietzky-Gymnasium wurde 1964 in Bonn-Ückesdorf errichtet und umfasst drei Gebäude, das Schulgebäude (Gebäude A und B), die Aula mit angeschlossener Sporthalle (Gebäude C und D) sowie die Turnhalle (Gebäude E). Anhand einer Machbar
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.35 Erweiterung infolge der Umstellung G8 – G9 des Carl-von-Ossietzky-Gymnasium, Im Schmalzacker 49, 53125 Bonn - Ückesdorf bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 200970 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen CDU und FDP bei Enth. Stv. Achtermeyer von der Tagesordnung abgesetzt mit der Bitte zu prüfen, ob die Vorlage in einer Sondersitzung des Schulausschusses beraten werden soll Die Beschlussvorlage wurde bei Anerkennung der Tagesordnung vertagt und hatte folgenden Wortlaut:
Der Vorplanung und der Kostenschätzung zur Erweiterung Carl-von-Ossietzky- Gymnasium, Im Schmalzacker 49, 53125 Bonn - Ückesdorf wird zugestimmt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Betriebsausschusses SGB vom 23.06.2020 6.3 Erweiterung infolge der Umstellung G8 – G9 des Carl-von-Ossietzky-Gymnasium, Im Schmalzacker 49, 53125 Bonn - Ückesdorf vertagt 200970 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete wie folgt:
Der Vorplanung und der Kostenschätzung zur Erweiterung Carl-von-Ossietzky- Gymnasium, Im Schmalzacker 49, 53125 Bonn - Ückesdorf wird zugestimmt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sondersitzung des Schulausschusses vom 21.08.2020 17.2 Erweiterung infolge der Umstellung G8 – G9 des Carl-von-Ossietzky-Gymnasium, Im Schmalzacker 49, 53125 Bonn - Ückesdorf ungeändert beschlossen 200970 Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Beschluss: Der Vorplanung und der Kostenschätzung zur Erweiterung Carl-von-Ossietzky- Gymnasium, Im Schmalzacker 49, 53125 Bonn - Ückesdorf wird zugestimmt.
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Sachverhalt
Erläuterung erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Die Stadt muss ihre Vorbildfunktion wahrnehmen. Dazu zählen die zügige Umsetzung der Beschlüsse Klimanotstand und Klimaneutralität 2035.
Das Bonner Solardachkatatser identifiziert eine Fläche von 6, 6 Mio. m2 die zur Stromproduktion über Photovoltaik geeignet sind. Damit könnten rund 990 MW (p) Solarstrom erzeugt werden.
Aktuell leistet Bonn jedoch nur 1, 9 % des theoretischen Potentials an möglichem Strom aus Photovoltaikanlagen.
Daher muss jedes geeignete neue städtische Dach für den Bau einer Photovoltaikanlage genutzt werden.
Beschlussvorschlag
Auf dem Neubau wird neben der Dachbegrünung auch verpflichtend Photovoltaik, soweit wirtschaftlich, angebracht.
Über das Gesprächsergebnis mit den Stadtwerken zur Errichtung der Photovoltaikanlage wird dem Betriebsausschuss zeitnah berichtet.
Sachverhalt
In der Baubeschreibung ist die PV nicht aufgeführt.
Beschlussvorschlag
Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:
Auf dem Neubau wird verpflichtend, soweit wirtschaftlich vertretbar, Photovoltaik angebracht. Für die Umsetzung wird mit den Stadtwerken Bonn Kontakt aufgenommen und die wirtschaftliche und technische Umsetzung abgeklärt. Generell erfolgt bei Schulneubauten und Umbauten eine Prüfung zur Erstellung von Photovoltaik in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bonn.