Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=6322) # Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Bonn 200983 · 2020-06-17 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der Rat beschließt folgende Änderungen in der Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Bonn im Jahr 2020: § 2 Abs. 1 d er Wahlordnung erhält folgende Fassung: Die Wahlberechtigten werden am 35. Tag vor der Wahl von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. § 6 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: Wahlvorschläge sind bis zum 48 . Tag vor der Wahl, spätestens bis 18.00 Uhr, bei dem/bei der Wahlleiter/in einzureichen. § 6 Abs. 6 Satz 1 erhält folgende Fassung: Der Wahlausschuss entscheidet spätestens am 39. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge. § 6 Abs. 6 Satz 5 erhält folgende Fassung: Die gültigen Wahlvorschläge werden in einer alphabetischen Liste bei der Verwaltung zusammengefasst und spätestens 20 Tage vor der Wahl öffentlich bekannt gemacht. Dieser Beschluss gilt ausschließlich für die Wahl des Integrationsrates 2020. ## Beschlussvorschlag Der Rat beschließt folgende Änderungen in der Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Bonn im Jahr 2020: § 2 Abs. 1 d er Wahlordnung erhält folgende Fassung: Die Wahlberechtigten werden am 35. Tag vor der Wahl von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. § 6 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: Wahlvorschläge sind bis zum 48 . Tag vor der Wahl, spätestens bis 18.00 Uhr, bei dem/bei der Wahlleiter/in einzureichen. § 6 Abs. 6 Satz 1 erhält folgende Fassung: Der Wahlausschuss entscheidet spätestens am 39. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge. § 6 Abs. 6 Satz 5 erhält folgende Fassung: Die gültigen Wahlvorschläge werden in einer alphabetischen Liste bei der Verwaltung zusammengefasst und spätestens 20 Tage vor der Wahl öffentlich bekannt gemacht. **Dieser Beschluss gilt ausschließlich für die Wahl des Integrationsrates 2020.** ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: **Begründung der Dringlichkeit: Eine rechtzeitige Einbringung der Vorlage für die Sitzung am 18.06.2020 war nicht möglich, weil die Gesetzesinitiative im Land erst kurzfristig eingereicht und erst am 29.05.2020 beschlossen wurde. Eine Entscheidung über die Fristen in der regulären Sitzung des Rates am 01.09.2020 käme zu spät, weil zu diesem Zeitpunkt die ersten Fristen bereits abgelaufen sind.** Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Landtag NRW am 29.05.2020 das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 beschlossen, das einmalig verschiedene Fristen des Kommunalwahlgesetzes an die aktuelle Situation anpasst. Dies betrifft insbesondere die Einreichungsfrist und die damit in Verbindung stehenden Folgefristen. Da die Wahl des Integrationsrates zeitgleich stattfindet, wären andere Fristen nicht vermittelbar. Daher sollen die Fristen an die Vorgaben des Gesetzes zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 angepasst werden. ## Beratungsfolge - 2020-06-17 · Integrationsrat · ungeändert beschlossen - 2020-06-18 · Rat · vertagt - 2020-06-22 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-06-17 · Integrationsrat —— Beschlussauszug Sitzung des Integrationsrates vom 17.06.2020 5.2 Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Bonn ungeändert beschlossen 200983 Seite 1 von 1 ### 2020-06-18 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.34 Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Bonn vertagt 200983 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Die Beschlussvorlage wurde aufgrund von § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates nicht behandelt und hatte folgenden Wortlaut: Der Rat beschließt folgende Änderungen in der Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Bonn im Jahr 2020: § 2 Abs. 1 der Wahlordnung erhält folgende Fassung: Die Wahlberechtigten werden am 35. Tag vor der Wahl von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. § 6 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: Wahlvorschläge sind bis zum 48. Tag vor der Wahl, spätestens bis 18.00 Uhr, bei dem/bei der Wahlleiter/in einzureichen. § 6 Abs. 6 Satz 1 erhält folgende Fassung: Der Wahlausschuss entscheidet spätestens am 39. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge. § 6 Abs. 6 Satz 5 erhält folgende Fassung: Die gültigen Wahlvorschläge werden in einer alphabetischen Liste bei der Verwaltung zusammengefasst und spätestens 20 Tage vor der Wahl öffentlich bekannt gemacht. Dieser Beschluss gilt ausschließlich für die Wahl des Integrationsrates 2020. Seite 1 von 1 ### 2020-06-22 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 5.34 Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Bonn ungeändert beschlossen 200983 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Der Rat beschließt folgende Änderungen in der Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Bonn im Jahr 2020: § 2 Abs. 1 der Wahlordnung erhält folgende Fassung: Die Wahlberechtigten werden am 35. Tag vor der Wahl von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. § 6 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: Wahlvorschläge sind bis zum 48. Tag vor der Wahl, spätestens bis 18.00 Uhr, bei dem/bei der Wahlleiter/in einzureichen. § 6 Abs. 6 Satz 1 erhält folgende Fassung: Der Wahlausschuss entscheidet spätestens am 39. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge. § 6 Abs. 6 Satz 5 erhält folgende Fassung: Die gültigen Wahlvorschläge werden in einer alphabetischen Liste bei der Verwaltung zusammengefasst und spätestens 20 Tage vor der Wahl öffentlich bekannt gemacht. Dieser Beschluss gilt ausschließlich für die Wahl des Integrationsrates 2020. Seite 1 von 1