Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=6328) # Aufstellung neuer "Citylights"-Werbetafeln 200988 · 2020-06-16 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: Herbert Spoelgen Elke Apelt SPD Bezirksfraktion Bonn ## Sachverhalt Die Fragenstellenden reichten am 8. April 2020 eine Kleine Anfrage mit den selben Fragen zur Beantwortung durch die Verwaltung ein. Leider wurde diese Kleine Anfrage bis heute nicht beantwortet und auch kein Zwischenstand mitgeteilt. Daher werden die Fragen nun zur Behandlung in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Bonn erneut gestellt. Die Begründung der Kleinen Anfrage: In den letzten Tagen wurden die Fragestellenden aus der Bürgerschaft informiert, dass in der Bonner Innenstadt neue "Citylights"-Werbetafeln aufgestellt wurden. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass sich durch die Aufstellung das Konfliktpotential zwischen dem Fuß- und dem Radverkehr durch verengte Wege erhöht und Sichtachsen beeinträchtigt werden. Daher ist es von Interesse, welche Vorgaben es beispielsweise, aber nicht nur, in der "Gestaltungs- und Werbesatzung Bonn Innenstadt" dazu konkret gibt. Immerhin wird die Aufstellung von Werbeträgern vor den ansässigen Geschäften streng reguliert und kontrolliert. Um den Mehrwert der "Citylights"-Werbetafeln für die Stadt Bonn bewerten zu können, ist es wichtig, die daraus resultierenden Einnahmen für die Stadtkasse zu kennen. Zu dieser Bewertung gehört au _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wo im Stadtbezirk Bonn wurden seit dem 1. Januar 2020 neue "Citylights"-Werbetafeln aufgestellt? 2. Von wem wurde entschieden, wo die neuen "Citylights"-Werbetafeln aufgestellt werden? 3. Welche politischen Gremien wurden wie an der Entscheidung zur Aufstellung beteiligt? Wenn keine politischen Gremien beteiligt wurden, warum nicht? Warum wurde seitens der Verwaltung vom Verfahren, das in DS 1713508 skizziert wurde, abgewichen? 4. Welche grundsätzlichen Rahmenbedingungen gibt es zur Aufstellung der "Citylights"-Werbetafeln, etwa in den Gestaltungs- und Werbesatzungen, die im Stadtbezirk Bonn gelten (z.B. Mindestbreite von Straßen in Fußgängerzonen, Abständen zu etwaiger Bebauung, ...)? 5. Hat die Stadt Bonn Einfluss auf den gezeigten Inhalt der "Citylights"-Werbetafeln? Wenn ja, inwiefern? 6. Wie hoch sind die Einnahmen für die Stadt aus den neuen "Citylights"-Werbetafeln? ## Beratungsfolge - 2020-06-16 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bonn · zur Kenntnis genommen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-06-16 · Bezirksvertretung Bonn —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 2.8 Aufstellung neuer "Citylights"-Werbetafeln vertagt 200988 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die vertagte Große Anfrage lautet: Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wo im Stadtbezirk Bonn wurden seit dem 1. Januar 2020 neue "Citylights"-Werbetafeln aufgestellt? 2. Von wem wurde entschieden, wo die neuen "Citylights"-Werbetafeln aufgestellt werden? 3. Welche politischen Gremien wurden wie an der Entscheidung zur Aufstellung beteiligt? Wenn keine politischen Gremien beteiligt wurden, warum nicht? Warum wurde seitens der Verwaltung vom Verfahren, das in DS 1713508 skizziert wurde, abgewichen? 4. Welche grundsätzlichen Rahmenbedingungen gibt es zur Aufstellung der "Citylights"-Werbetafeln, etwa in den Gestaltungs- und Werbesatzungen, die im Stadtbezirk Bonn gelten (z.B. Mindestbreite von Straßen in Fußgängerzonen, Abständen zu etwaiger Bebauung, ...)? 5. Hat die Stadt Bonn Einfluss auf den gezeigten Inhalt der "Citylights"- Werbetafeln? Wenn ja, inwiefern? 6. Wie hoch sind die Einnahmen für die Stadt aus den neuen "Citylights"- Werbetafeln? Seite 1 von 1 ### 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bonn —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 25.08.2020 2.1 Aufstellung neuer "Citylights"-Werbetafeln zur Kenntnis genommen 200988 Inhalt der Großen Anfrage: Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: a. Wo im Stadtbezirk Bonn wurden seit dem 1. Januar 2020 neue "Citylights"-Werbetafeln aufgestellt? b. Von wem wurde entschieden, wo die neuen "Citylights"-Werbetafeln aufgestellt werden? c. Welche politischen Gremien wurden wie an der Entscheidung zur Aufstellung beteiligt? Wenn keine politischen Gremien beteiligt wurden, warum nicht? Warum wurde seitens der Verwaltung vom Verfahren, das in DS 1713508 skizziert wurde, abgewichen? d. Welche grundsätzlichen Rahmenbedingungen gibt es zur Aufstellung der "Citylights"-Werbetafeln, etwa in den Gestaltungs- und Werbesatzungen, die im Stadtbezirk Bonn gelten (z.B. Mindestbreite von Straßen in Fußgängerzonen, Abständen zu etwaiger Bebauung, ...)? e. Hat die Stadt Bonn Einfluss auf den gezeigten Inhalt der "Citylights"- Werbetafeln? Wenn ja, inwiefern? f. Wie hoch sind die Einnahmen für die Stadt aus den neuen "Citylights"- Werbetafeln? Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 200988-1 ST Aufstellung neuer "Citylights"-Werbetafeln {#nv-7643} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Beantwortung der Großen Anfrage erfolgt ziffernweise. Zu Ziffer 1: Bei den in Rede stehenden Werbeträgern handelt es sich nicht um City-Light-Poster (CLP), sondern um so genannte Cityscreens (CIS), also City-Lights in digitaler Ausführung mittels Monitor. Vergleichbar sind diese Werbeträger mit den sogenannten Stadtinformationsanlagen, die in den 80er und 90er Jahren mit je einer Werbefläche und einem Stadtplan ausgerüstet waren und so auch der Bundesstadt Bonn die Gelegenheit zum Informationstransport an die Bürgerinnen und Bürger gibt. Der Konzessionär DSM Deutsche Städte Medien GmbH ist zur Einholung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, insbesondere Baugenehmigungen, die für die Aufstellung von Werbeanlagen im öffentlichen Raum erforderlich sind, verpflichtet. Auf dieser Grundlage wurden dem Konzessionär DSM 19 digitale Cityscreen-Standorte genehmigt, davon entfallen neun Baugenehmigungen auf die Bonner Innenstadt und zehn Standorte auf den Stadtteil Bad Godesberg. Beigefügt ist eine Liste der bislang im Stadtbereich „Bonn-Innenstadt“ und „Innenstadt Bad Godesberg“ erteilten Baugenehmigungen. Zu Ziffer 2: Federführend für die Koordination hinsichtlich der gr _Gekürzt._