Originalquelle: ALLRIS-Original
201004 · 2020-06-17 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Marcel Schmitt
Mit dem Antrag, den Betrag für den Festausschuss Godesberger Karneval e.V.
auf 12.000 Euro zu erhöhen, soll erreicht werden, dass das ehrenamtliche Engagement der für das Bad Godesberger Brauchtum tätigen Vereine und Kräfte angemessener als bisher unterstützt wird.
Im Übrigen wird auf die Drucksachen 1910123AA2,190951-1AA und 200365 verwiesen.
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen
zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums
sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen
im Stadtbezirk Bad Godesberg“ unter Ziffer 3.1 wie folgt zu ändern (Änderung fett markiert):
Der Festausschuss Bad Godesberger Karneval erhält für die Durchführung des Bad Godesberger Karnevalszuges und seiner weiteren Aktivitäten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von bis zu
12.000 Euro.
Die Kosten sind nachzuweisen.
12.000 Euro
.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.35 Zuschuss für den Festausschuss Godesberger Karneval e.V. vertagt 201004 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Beschlussvorlage wurde vertagt. Die vertagte Beschlussvorlage hat folgenden Wortlaut:
Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ unter Ziffer 3.1 wie folgt zu ändern (Änderung fett markiert): Der Festausschuss Bad Godesberger Karneval erhält für die Durchführung des Bad Godesberger Karnevalszuges und seiner weiteren Aktivitäten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro. Die Kosten sind nachzuweisen.
Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. - vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" (Punkt 3.1) entsprechend erhält der Festausschuss Godesberger Karneval e.V. auf Antrag ab 20
_Gekürzt (1362 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:47484?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 6.18 Zuschuss für den Festausschuss Godesberger Karneval e.V. vertagt 201004 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD bei Enthaltung Linke Der Antrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Antrags:
Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ unter Ziffer 3.1 wie folgt zu ändern (Änderung fett markiert): Der Festausschuss Bad Godesberger Karneval erhält für die Durchführung des Bad Godesberger Karnevalszuges und seiner weiteren Aktivitäten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro. Die Kosten sind nachzuweisen.
Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. - vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" (Punkt 3.1) entsprechend erhält der Festausschuss Godesberger Karneval e.V. auf Antrag a
_Gekürzt (1366 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:63416?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 28.04.2021 6.19 Zuschuss für den Festausschuss Godesberger Karneval e.V. vertagt 201004 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss:
Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ unter Ziffer 3.1 wie folgt zu ändern (Änderung fett markiert): Der Festausschuss Bad Godesberger Karneval erhält für die Durchführung des Bad Godesberger Karnevalszuges und seiner weiteren Aktivitäten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro. Die Kosten sind nachzuweisen.
Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. - vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" (Punkt 3.1) entsprechend erhält der Festausschuss Godesberger Karneval e.V. auf Antrag ab 2021 einen Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro.
_Gekürzt (1283 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:59867?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 16.06.2021
6.17 Zuschuss für den Festausschuss Godesberger Karneval e.V. abgelehnt
201004
Abstimmungsergebnis: abgelehnt mit Mehrheit gegen BBB und AfD bei Enthaltung FDP
Der Antrag wurde abgelehnt.
Inhalt des abgelehnten Antrages:
Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ unter Ziffer 3.1 wie folgt zu ändern (Änderung fett markiert): Der Festausschuss Bad Godesberger Karneval erhält für die Durchführung des Bad Godesberger Karnevalszuges und seiner weiteren Aktivitäten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro. Die Kosten sind nachzuweisen.
Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. - vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" (Punkt 3.1) entsprechend erhält der Festaussch
_Gekürzt (1420 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:60031?offset=1200_
Begründung
zur Beschlussvorlage DS-Nr.190951 verweist die Verwaltung darauf, dass eine Erhöhung des Zuschusses für den FAGK, wie ihn die Bezirksvertretung Bad Godesberg in ihrer Sitzung am 30. Januar 2019 thematisiert hat (siehe DS-Nr. alt: 1910123EB3), derzeit mit den der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg zur Verfügung stehenden Mitteln für Vereinszuschüsse nicht möglich ist, ohne Zuschüsse für andere Vereine oder Aufwendungen in anderen Bereichen (z.B. Sommerfest oder städtepartnerschaftliche Aktivitäten) zu kürzen bzw. zu streichen. Mittelfristig ist eine Erhöhung des Zuschusses für den FAGK daher nur über eine Anhebung der Finanzposition „Transferauszahlungen“ möglich. Eine Erhöhung des Ansatzes für 2021 wäre daher nur im Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2021/2022, über den der Rat entscheidet, möglich.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Änderung der Zuschuss-Richtlinien für die Vereinszuschüsse des Stadtbezirks Bad Godesberg - und damit einhergehend eine Erhöhung des Zuschusses für den Festausschuss Godesberger Karneval auf EUR 12.000 für das Jahr 2020 - hat die Bezirksvertretung Bad Godesberg in ihrer Sitzung am 5. Februar 2020 abgelehnt. In der Begründung zur Beschlussvorlage DS-Nr.190951 verweist die Verwaltung darauf, dass eine Erhöhung des Zuschusses für den FAGK, wie ihn die Bezirksvertretung Bad Godesberg in ihrer Sitzung am 30. Januar 2019 thematisiert hat (siehe DS-Nr. alt: 1910123EB3), derzeit mit den der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg zur Verfügung stehenden Mitteln für Vereinszuschüsse nicht möglich ist, ohne Zuschüsse für andere Vereine oder Aufwendungen in anderen Bereichen (z.B. Sommerfest oder städtepartnerschaftliche Aktivitäten) zu kürzen bzw. zu streichen. Mittelfristig ist eine Erhöhung des Zuschusses für den FAGK daher nur über eine Anhebung der Finanzposition „Transferauszahlungen“ möglich. Eine Erhöhung des Ansatzes für 2021 wäre daher nur im Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2021/2022, über den der Rat entscheidet, möglich.