Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=6363) # Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Betretungsverbotes aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 20.05.2020 und während des eingeschränkten Regelbetriebs ab 08.06.2020 201008 · 2020-06-18 · Dringlichkeitsentscheidung OB · öffentlich ## Sachverhalt Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund des Betretungsverbotes bzw. des eingeschränkten Regelbetriebs auf die Erhebung von 50 % der Elternbeiträge für den Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen und Kitas für die Monate Juni und Juli 2020. Für die OGS wird in dieser Zeit ein Betrag in Höhe von 20 % des satzungsgemäß zu zahlenden Elternbeitrags erhoben. In Härtefällen, in denen Kinder wegen eines gesundheitlichen Risikos den Kindergarten in den Monaten Juni und Juli 2020 nicht besuchen können, kann das Jugendamt im Einzelfall auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichten. ## Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. **Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW** Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund des Betretungsverbotes bzw. des eingeschränkten Regelbetriebs auf die Erhebung von 50 % der Elternbeiträge für den Besuch von **öffentlich geförderten** Tagespflegestellen und Kitas für die Monate Juni und Juli 2020. Für die OGS wird in dieser Zeit ein Betrag in Höhe von 20 % des satzungsgemäß zu zahlenden Elternbeitrags erhoben. In Härtefällen, in denen Kinder wegen eines gesundheitlichen Risikos den Kindergarten in den Monaten Juni und Juli 2020 nicht besuchen können, kann das Jugendamt im Einzelfall auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichten. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Das Land NRW hat am 26.05.2020 mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, dass den Eltern in den Monaten Juni und Juli die Hälfte der Elternbeiträge erlassen werden. Darüber hinaus ist zur zeitnahen verwaltungstechnischen Umsetzung ein unverzüglicher Beschluss notwendig. Eine Beschlussfassung durch die politischen Gremien kann bis dahin nicht herbeigeführt werden. Durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 13.03.2020 und Verordnung vom 20.05.2020 wurde der Zutritt zu allen Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Kindertagespflegestellen für die Zeit vom 16.03.2020 bis 05.06.2020 für alle Kinder und deren Erziehungsberechtigte untersagt. Für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen waren Erlass und Verordnung analog anzuwenden. Ausgenommen sind nur Kinder, deren Eltern oder Elternteile in einer unentbehrlichen Schlüsselposition arbeiten, bzw. berufstätige Alleinerziehende sowie ab 14.05.2020 Kinder, die ab August die Schule besuchen werden und Leistungen nach dem BuT erhalten. Im Bereich der Tagespflege können ab 14.05.2020 alle Kinder, die älter sind als zwei Jahre betreut werden. Da in dem Zeitraum vom 16.03. - 31.05. _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2020-06-18 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-06-18 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 4.23 Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Betretungsverbotes aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 20.05.2020 und während des eingeschränkten Regelbetriebs ab 08.06.2020 ungeändert beschlossen 201008 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen SPD, Linke und BBB bei Enth. Piraten Beschluss: Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund des Betretungsverbotes bzw. des eingeschränkten Regelbetriebs auf die Erhebung von 50 % der Elternbeiträge für den Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen und Kitas für die Monate Juni und Juli 2020. Für die OGS wird in dieser Zeit ein Betrag in Höhe von 20 % des satzungsgemäß zu zahlenden Elternbeitrags erhoben. In Härtefällen, in denen Kinder wegen eines gesundheitlichen Risikos den Kindergarten in den Monaten Juni und Juli 2020 nicht besuchen können, kann _Gekürzt (1291 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45231?offset=1200_