Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=6367) # Leitbild und ISEK für Bad Godesberg; Koordination der Umsetzung und Information der Bezirksvertretung 201011 · 2020-06-17 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Wolfgang Heedt Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn ## Sachverhalt Dimension und Umfang der im ISEK beschriebenen Maßnahmen erfordern ein professionelles Projektmanagement, welches von der Qualifikation und den eingeräumten Kompetenzen her in der Lage ist, die Umsetzung intern und extern zu steuern. Ziele des Projektmanagements sollen sein: 1. Schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahmen aus dem ISEK durch a. Erstellung von Projektplänen und deren Abstimmung mit Politik und Verwaltung b. Verfolgung der Projektleistung zur Einhaltung von Projektplänen c. Erfüllung von Budgetzielen bei Terminen, kosten sowie der Akquisition von Fördergeldern 2. Herstellung von Transparenz über die Umsetzung für Bevölkerung, Wirtschaft und Bezirksvertretung Um der Aufgabe gerecht zu werden, sollte der Projektmanager durch ein einschlägiges Studium oder eine einschlägige Zusatzausbildung qualifiziert sein. ## Beschlussvorschlag 1. Die Stadtverwaltung ernennt zur Umsetzung von Leitbild und ISEK innerhalb ihrer Reihen einen Leitbildbeauftragten als Projektsteuerer und Koordinator, dessen Aufgabe es ist, die im Leitbild im Abschnitt 7: Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt von Bad Godesberg festgelegten Projekte nach den definierten Prioritäten umzusetzen und voran zu treiben. 2. Der Leitbildbeauftragte berichtet der Bezirksvertretung Bad Godesberg zu jeder Ihrer künftigen Sitzungen über den Fortschritt der Umsetzung. ## Stellungnahme der Verwaltung erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=16500 ## Beratungsfolge - 2020-06-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ohne Ergebnis ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 6.22 Leitbild und ISEK für Bad Godesberg; Koordination der Umsetzung und Information der Bezirksvertretung erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 201011 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Antrag ist durch die Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Beschluss: 1. Die Stadtverwaltung ernennt zur Umsetzung von Leitbild und ISEK innerhalb ihrer Reihen einen Leitbildbeauftragten als Projektsteuerer und Koordinator, dessen Aufgabe es ist, die im Leitbild im Abschnitt 7: Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt von Bad Godesberg festgelegten Projekte nach den definierten Prioritäten umzusetzen und voran zu treiben. 2. Der Leitbildbeauftragte berichtet der Bezirksvertretung Bad Godesberg zu jeder Ihrer künftigen Sitzungen über den Fortschritt der Umsetzung. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 201011-1 ST Leitbild und ISEK für Bad Godesberg; Koordination der Umsetzung und Information der Bezirksvertretung {#nv-6805} **Stellungnahme der Verwaltung** Zu 1: Die Umsetzung derjenigen Maßnahmen aus dem ISEK Bad Godesberg, die aus Fördermitteln des Landes co-finanziert werden sollen, ist ab 2022 möglich. Voraussetzung ist hierfür die Bewilligung der Fördermittel durch die Bezirksregierung Köln im September 2021. Maßnahmen, die nicht förderfähig sind, können unabhängig davon bereits zuvor umgesetzt bzw. erarbeitet werden. Sogenannte förderunschädliche, vorbereitende Maßnahmenbestandteile (z.B. A1 Wettbewerb zu Masterplan öffentlicher Raum) werden aktuell verwaltungsintern erarbeitet und abgestimmt. Federführend übernimmt das Stadtplanungsamt die Koordination dieser Maßnahmenerarbeitung in Vorbereitung der Förderantragsstellung. Die einzelnen Maßnahmen werden von den zuständigen, im Ratsbeschluss zu Leitbild und ISEK genannten, Fachstellen umgesetzt. Bestandteil des Förderantrages wird eine externe Prozesssteuerung, mit dem Ziel die schnellstmögliche Umsetzung der ISEK-Maßnahmen ab 2022 zu koordinieren. Verwaltungsintern sind die zeitlichen Ressourcen zur Prozesssteuerung nicht gegeben. Eine externe Prozesssteuerung kann im Gegensatz zu den förderunschädlichen Maßnahmen nicht nachträglich gefördert werden und soll daher nach Förder _Gekürzt._