Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=6385) # Entlastung des Kulturausschusses für das Wirtschaftsjahr 2018/19 desTheater Bonn 201021 · 2020-06-18 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Gemäß § 4 c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein- Westfalen(EigVO NRW) hat der Rat der Bundesstadt Bonn eine Entscheidung über die Entlastung des Betriebsausschusses zu treffen. Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 auf der Grundlage des Berichts der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Köln, über die Prüfung des Jahresabschluss 2018-19 beraten und dem Rat vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2018-19 erfolgte in der Sitzung des Rates am 07.05.2020 vorbehaltlich der Beratung im Kulturausschuss am 26.05.2020. Grund für die nachträgliche Beratung im Kulturausschuss war, dass der Kulturausschuss am 31.03.2020, für den die Beratung ursprünglich geplant war, ausgefallen ist. ## Beschlussvorschlag Dem Kulturausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2018-19 des Theater Bonn Entlastung erteilt. ## Begründung der Dringlichkeit: ** Aufgrund dessen, dass der Kulturausschuss am 31.03.2020 ausgefallen ist und der Jahresabschluss der Spielzeit 2018-19 erst am 26.05.2020 behandelt werden konnte, kann auch erst im Anschluss die Entlastung des Kulturausschusses beantragt werden. Diese Sitzung des Rates muss erreicht werden, da die Entlastung des Kulturausschusses dem Gemeindeprüfungsamt mitgeteilt werden muss damit dieses den abschließenden Vermerk erteilen kann. Der Vermerk ist Grundlage für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses, die im Amtsblatt erfolgen muss. ## Beratungsfolge - 2020-06-18 · Rat · vertagt - 2020-06-22 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-06-18 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.26 Entlastung des Kulturausschusses für das Wirtschaftsjahr 2018/19 des Theater Bonn vertagt 201021 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Die Beschlussvorlage wurde aufgrund von § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates nicht behandelt und hatte folgenden Wortlaut: Dem Kulturausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2018-19 des Theater Bonn Entlastung erteilt. Seite 1 von 1 ### 2020-06-22 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 5.26 Entlastung des Kulturausschusses für das Wirtschaftsjahr 2018/19 des Theater Bonn ungeändert beschlossen 201021 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enth. Stv. Schmitt -BBB- und Nichtbeteiligung der Mitglieder des Kulturausschusses, zusammenfassende Beratung mit den TOPs 5.16 und 5.27 Beschluss: Dem Kulturausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2018-19 des Theater Bonn Entlastung erteilt. Seite 1 von 1