Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=6396) # Daten zur haushaltswirtschaftlichen Entwicklung im vierten Quartal 201025 · 2020-06-18 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt ## Sachverhalt Die Daten zur haushaltswirtschaftlichen Entwicklung im vierten Quartal 2019 werden u.a. zur Erörterung der sich mit dem vorgelegten Entwurf des Jahresabschlusses 2019 (DS200931) stellenden Frage benötigt, wie realistisch die städtische Haushaltsplan für den Zeitraum des vergangenen Jahres war. ## Beschlussvorschlag **Wie stellt sich die im vierten Quartal 2019 zu verzeichnende Entwicklung** (Bitte Darstellungsform wie in DS 190804) **bei** - **den "Ordentlichen Erträgen"** (Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen...) - **den „Ordentlichen Aufwendungen"** (Personalaufwendungen, Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen, bilanzielle Abschreibungen, Transferaufwendungen, Sonstige ordentliche Aufwendungen...) - **dem Finanzergebnis** - **den Investitionsmaßnahmen** - **dem Schuldenstand** j **eweils dar? ** ## Beratungsfolge - 2020-06-18 · Rat · zur Kenntnis genommen - 2020-08-20 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen · zur Kenntnis genommen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-06-18 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 1.10 Daten zur haushaltswirtschaftlichen Entwicklung im vierten Quartal zur Kenntnis genommen 201025 Die Große Anfrage wurde zur Kenntnis genommen und hatte folgenden Inhalt: Wie stellt sich die im vierten Quartal 2019 zu verzeichnende Entwicklung (Bitte Darstellungsform wie in DS 190804) bei - den "Ordentlichen Erträgen" (Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen...) - den „Ordentlichen Aufwendungen" (Personalaufwendungen, Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen, bilanzielle Abschreibungen, Transferaufwendungen,Sonstige ordentliche Aufwendungen...) - dem Finanzergebnis - den Investitionsmaßnahmen - dem Schuldenstand jeweils dar? Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 201025-1 ST Daten zur haushaltswirtschaftlichen Entwicklung im vierten Quartal {#nv-6405} **Sachverhalt** **Die Verwaltung nimmt zur Fragestellung wie folgt Stellung: ** Die Verwaltung erstellt keinen Quartalsbericht für das 4. Quartal eines Jahres. Dies wird damit begründet, dass die Verrechnung des 4. Quartals Ende Februar erfolgt. Erst danach wäre theoretisch eine Ämterabfrage zur Entwicklung als Prognose bis Jahresende möglich. Das Jahresende liegt dann aber auch schon ca. zwei Monate zurück und erscheint somit nicht zielführend. Zudem beginnen bereits im Januar des Folgejahres die Jahresabschlussarbeiten, um den Jahresabschluss möglichst zeitnah fertig zu stellen. Dies gilt sowohl für die Ergebnisrechnung als auch für die investive Finanzrechnung. **Ergebnisrechnung (ordentliche Erträge und Aufwendungen und Finanzergebnis)** Um die gestellten Fragen zu beantworten, werden in den beigefügten Tabellen der Stand der Ergebnisrechnung zum 31.12.2019 und die Werte des Jahresabschlusses dargestellt. Aus der Deltaberechnung ist ersichtlich, in welch erheblichen Größenordnung Korrektur-, Abgrenzungs- und Jahres-abschlussarbeiten vorgenommen werden. Diese sind vielfach stich-tagsbezogene (jeweils zum 31.12. des Geschäftsjahres) Buchungen. Beispiele sind insbesondere Wertberichtigungen au _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** gebucht hat, der aber durch die Anlagenbuchhaltung als konsumtiver Aufwand zu buchen ist. Zudem werden im Rahmen dieser Jahresabschlussarbeiten Zuordnungen der Allgemeinen Investitionspauschale zu Investitionsgütern vorgenommen. In der nachfolgenden Tabelle wird der Buchungsstand der Investitionen zum 31.12.2019 gegen den Stand der Jahresrechnung 2019 dargestellt. Diese Buchungen haben ein Volumen von insgesamt ca. 3 Mio. EUR im Jahr 2019. **Schuldenstand: ** Der Schuldenstand ist eine Stichtagsbetrachtung zum 31.12. eines Jahres und ergibt sich aus den Ständen der Investitionskredite sowie den Liquiditätskrediten und ändert sich nur durch die Behebung von festgestellten Fehlern in der Erstellung des Jahresabschlusses.