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201035 · 2020-06-16 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag beinhaltet die Realisierung eines Geh- und Radweges ab Burghofstraße Nr. 35 in Richtung Oberholtorf, mit einem fortlaufenden Anschluss an Ungarten. Eine Ausleuchtung des oben genannten Rad- und Gehweges wäre ebenfalls nötig.
Gleichzeitig wird der Ausbau einer barrierefreien Bushaltestelle Oberholtorf (stadteinwärts) beantragt.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=15916
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 16.06.2020 6.11 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen Burghofstraße vertagt 201035 Abstimmungsergebnis: vertagt Der Bürgerantrag hatte folgenden Wortlaut: Der Antrag beinhaltet die Realisierung eines Geh- und Radweges ab Burghofstraße Nr. 35 in Richtung Oberholtorf, mit einem fortlaufenden Anschluss an Ungarten. Eine Ausleuchtung des oben genannten Rad- und Gehweges wäre ebenfalls nötig. Gleichzeitig wird der Ausbau einer barrierefreien Bushaltestelle Oberholtorf (stadteinwärts) beantragt.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 11.08.2020 6.6 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen Burghofstraße erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 201035 Abstimmungsergebnis: einstimmig erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung Der Bürgerantrag hatte folgenden Wortlaut: Der Antrag beinhaltet die Realisierung eines Geh- und Radweges ab Burghofstraße Nr. 35 in Richtung Oberholtorf, mit einem fortlaufenden Anschluss an Ungarten. Eine Ausleuchtung des oben genannten Rad- und Gehweges wäre ebenfalls nötig. Gleichzeitig wird der Ausbau einer barrierefreien Bushaltestelle Oberholtorf (stadteinwärts) beantragt. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Stv. Burgunder –CDU- hatte die Frage, ob auch Anliegergebühren anfallen werden, zur Niederschrift gestellt. Die Verwaltungsantwort lautet: Der Ausbau eines Radweges im zum Ausbau bestimmten Bereich (Haus 30 bis zum Fußweg im Neubaugebiet) wäre eine beitragspflichtige Maßnahme und würde Beiträge für die Anlieger auslösen. Der Ausbau Richtung Holtorf würde keine Beitragspflichten auslösen, da es sich hierbei um straßenbauliche Maßnahmen im Außenbereich handelt. Seite 1 vo
_Gekürzt (1203 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:57277?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung befürwortet im Grundsatz die Forderungen des Antrags. Bei Annahme des Antrags wird daher die Umsetzbarkeit der geforderten Maßnahmen geprüft.