Originalquelle: ALLRIS-Original
201036 · 2020-06-04 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Vorbemerkung:
Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie für den städtischen Haushalt 2020 lassen sich derzeit noch nicht belastbar prognostizieren. Wie bisher melden die Fachämter Mehraufwendungen und Mindererträge im Kernhaushalt monatlich an die Kämmerei. Aus Transparenzgründen wurden im Kernhaushalt gesonderte Kostenträgerstrukturen geschaffen, um die Verbuchung zusätzlicher Aufwendungen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zu ermöglichen. Hierdurch gelingt auch eine Isolierung der pandemiebedingten Mindererträge und Mehraufwendungen, um diese im Rahmen einer Bundes- oder Landeserstattung genau zu beziffern.
Die Geschäftsbereichsvorstände und die Geschäftsführer-/innen der Beteiligungsunternehmen sind mit Schreiben der Stadtkämmerin vom 30.04.2020 um eine aktuelle Einschätzung der Ertragsausfälle/Mindererträge gebeten worden. Die Ergebnisse werden in einer gesonderten nichtöffentlichen Mitteilungsvorlage dargestellt.
Mindererträge/Mehraufwendungen durch Ämtermeldungen (Stand 30.04.2020)
Aus der Anlage ergeben sich die ämterspezifischen coronabedingte Abweichungen. Diese ergeben eine konsumtive Haushaltsverschlechterung i.H.v. i
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen vom 04.06.2020 10.1 Coronabedingte Plan-Ist-Abweichungen zum Stichtag 30.04.2020 zur Kenntnis genommen 201036 Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 7.10 Coronabedingte Plan-Ist-Abweichungen zum Stichtag 30.04.2020 vertagt 201036 Die Angelegenheit wird vertagt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 7.10 Coronabedingte Plan-Ist-Abweichungen zum Stichtag 30.04.2020 zur Kenntnis genommen 201036 Beschluss: Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 07.09.2020 7.2 Coronabedingte Plan-Ist-Abweichungen zum Stichtag 31.07.2020 zur Kenntnis genommen 201036-1 Die Mitteilungsvorlage wurde zur Kenntnis genommen. Seite 1 von 1
— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021
7.1 Corona-bedingte Plan-Ist-Abweichungen IST 2020 sowie Corona-bedingte Prognose 2021 zur Kenntnis genommen
201036-03
Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme
Der Rat nimmt Kenntnis.
Seite 1 von 1
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Vorbemerkung:
Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie für den städtischen Haushalt 2020 lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar prognostizieren. Wie bisher melden die Fachämter Mehraufwendungen und Mindererträge im Kernhaushalt monatlich an die Kämmerei. Aus Transparenzgründen wurden im Kernhaushalt gesonderte Kostenträgerstrukturen geschaffen, um die Verbuchung zusätzlicher Aufwendungen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zu ermöglichen. Hierdurch gelingt auch eine Isolierung der pandemiebedingten Mindererträge und Mehraufwendungen, um diese im Rahmen einer Bundes- oder Landeserstattung genau zu beziffern.
Die Landesregierung hat im Juni den Entwurf eines Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften in den Landtag eingebracht (Drucksache 17/9829). Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die Ziffern 1 und 2 des von Seiten des Landeskabinetts beschlossenen „Kommunalschutz-Paket" Umsetzung erfahren. Angesichts der durch die Corona-Pandemie bedingten außergewöh
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Vorbemerkung:
Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie für den städtischen Haushalt 2020 lassen sich derzeit noch nicht abschließend belastbar prognostizieren. Wie bisher melden die Fachämter Mehraufwendungen und Mindererträge im Kernhaushalt monatlich an die Kämmerei. Aus Transparenzgründen wurden im Kernhaushalt gesonderte Kostenträgerstrukturen geschaffen, um die Verbuchung zusätzlicher Aufwendungen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zu ermöglichen. Hierdurch gelingt auch eine Isolierung der pandemiebedingten Mindererträge und Mehraufwendungen, um diese im Rahmen einer Bundes- oder Landeserstattung genau zu beziffern.
Mindererträge/Mehraufwendungen durch Ämtermeldungen (Stand 31.10.2020)
Aus der Anlage ergeben sich die ämterspezifischen coronabedingte Abweichungen. Diese ergeben eine konsumtive Haushaltsverschlechterung i.H.v. insgesamt ca. 66, 7 Mio. EUR.
Im Investitionshaushalt ergibt sich eine Haushaltsveränderung i.H. v. ca. 17, 4 TEUR.
Fazit und Gesamtwirtschaftliche Prognose:
Die fiskalischen Folgen der Corona-Pandemie und das Ausmaß der drohenden Rezession werden durch die Länge und Schärfe des Shutdowns im Frü
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Vorbemerkung:
Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie für den städtischen Haushalt 2020 wurden durch die monatliche Meldung der Fachämter an die Kämmerei aufbereitet und in der beigefügten Tabelle dargestellt. Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie für den städtischen Haushalt 2021 lassen sich derzeit noch nicht abschließend belastbar prognostizieren. Die Meldung erfolgt in 2021 wie bereits im Vorjahr. Auch diese Prognose befindet sich im Anhang. Aus Transparenzgründen wurden im Kernhaushalt gesonderte Kostenträgerstrukturen geschaffen, um die Verbuchung zusätzlicher Aufwendungen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zu ermöglichen. Hierdurch gelingt auch eine Isolierung der pandemiebedingten Mindererträge und Mehraufwendungen, um diese im Rahmen einer Bundes- oder Landeserstattung genau zu beziffern.
Mindererträge/Mehraufwendungen durch Ämtermeldungen 2020 (Stand 31.12.2020)
Aus der Anlage ergeben sich die ämterspezifischen coronabedingte Abweichungen. Diese ergeben eine konsumtive Haushaltsverbesserung i.H.v. insgesamt ca. 7, 8 Mio. EUR. Dies ist ursächlich auf den Gewerbesteuerausgleichsbetrag in Höhe von 69, 5 Mio.
_Gekürzt._