Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=6424) # Bürgerantrag: Einrichtung eines SID-Terminals im Beueler Rathaus 201039 · 2020-06-16 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Inhalt des Bürgerantrages** Der Antrag beinhaltet die Einrichtung eines SID-Terminals im Beueler Rathaus. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Stellungnahme der Verwaltung erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=14569 ## Beratungsfolge - 2020-06-16 · Bezirksvertretung Beuel · erledigt ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-06-16 · Bezirksvertretung Beuel —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 16.06.2020 6.12 Bürgerantrag: Einrichtung eines SID-Terminals im Beueler Rathaus erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 201039 Abstimmungsergebnis: einstimmig erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung Der Bürgerantrag hatte folgenden Wortlaut: Der Antrag beinhaltet die Einrichtung eines SID-Terminals im Beueler Rathaus. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 201039-1 ST Bürgerantrag: Einrichtung eines SID-Terminals im Beueler Rathaus {#nv-6564} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung hat den Anspruch, den Bürgerinnen und Bürgern einen einwandfreien Service unter anderem im Rahmen der Onlinedienste anzubieten. Entsprechend wurden die Funktionen des neuen Bürgerterminals vor der Inbetriebnahme getestet. Die Testung führte jedoch zu keinem zufriedenstellendem Ergebnis, so dass nun Verbesserungen vorgenommen werden um den vollumfänglichen Nutzen ziehen zu können. Nach einer erfolgreichen Inbetriebnahme im Dienstleistungszentrum, wird auch ein möglicher Einsatz im Beueler Rathaus geprüft. __Beschlussvorschlag: __ Der Bürgerantrag wird durch die Stellungnahme der Verwaltung als erledigt betrachtet . Es sind weitere Prüfungen notwendig, über deren Ergebnis der Antragssteller und die Bezirksvertretung informiert werden. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.