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201060 · 2020-08-25 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert eine Prüfung, Aktualisierung und Ergänzung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes bezogen auf den Ortsteil Mehlem.
Einzelheiten zu der angeregten Aktualisierung und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert eine Prüfung, Aktualisierung und Ergänzung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes bezogen auf den Ortsteil Mehlem.
Einzelheiten zu der angeregten Aktualisierung und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 6.8 Bürgerantrag: Mehlem, Aktualisierung des Teils 267, Mehlem, des "Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept" geändert beschlossen 201060 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB Beschluss: Inhalt des Bürgerantrages: Der Antrag thematisiert eine Prüfung, Aktualisierung und Ergänzung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes bezogen auf den Ortsteil Mehlem.
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg beschließt auf Vorschlag von Stv. Dr. Redeker, SPD, den Inhalt des Bürgerantrages als Anregung in das B-Plan- Verfahren aufzunehmen (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB). Ein Vorschlag von Bzv. Heedt, FDP, den Städtebau- und Gestaltungsbeirat mit dem Thema des Bürgerantrages zu befassen, wurde mit Mehrheit gegen FDP, BBB, Linke und Stv. Lechner, abgelehnt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.12 Bürgerantrag: B-Planverfahren Schloßallee in Mehlem: Offenlegen der Untersuchung des Bedarfs und der Auswirkungen zusätzlicher Einzelhandelsflächen vertagt 201060-2 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag thematisiert - anknüpfend an vorausgegangene Beratungen zu 201060 - erneut das B-Planverfahren Schloßallee in Mehlem mit dem Schwerpunkt: Offenlegen der Untersuchung des Bedarfs und der Auswirkungen zusätzlicher Einzelhandelsflächen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 6.4 Bürgerantrag: B-Planverfahren Schloßallee in Mehlem: Offenlegen der Untersuchung des Bedarfs und der Auswirkungen zusätzlicher Einzelhandelsflächen geändert beschlossen 201060-2 Abstimmungsergebnis: siehe ziffernweise Abstimmung Beschluss:
weiterhin die Errichtung von Einzelhandelsfläche vorgesehen ist, sollen Einzelhandelsgutachten und Verkehrsgutachten sowie die Planungsdaten zum Thema nur in vollständig finalisierter Form im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung veröffentlicht werden. Abstimmungsergebnis: angenommen mit Mehrheit gegen BBB, FDP und AfD bei Enthaltung 1 x Grüne
hinaus muss die Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Mehlemer Wirtschaftsumfeld und seine Auswirkung auf die nachhaltige Zukunftsfähigkeit des Mehlemer Zentrums untersucht werden. Insofern sind die Gutachten gegebenenfalls zu ergänzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
der Untersuchun
_Gekürzt (2423 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:47624?offset=1200_
Begründung
vom 20.06.2018, DS-Nr. 1811316) wurde das städtebauliche Ziel der Planung – die Stärkung des Mehlemer Zentrums – im Sinne des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes durch die Ansiedlung einer Einzelhandelsnutzung beschlossen.
Stellungnahme der Verwaltung
Mit der Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes 7213-2 (Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 20.06.2018, DS-Nr. 1811316) wurde das städtebauliche Ziel der Planung – die Stärkung des Mehlemer Zentrums – im Sinne des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes durch die Ansiedlung einer Einzelhandelsnutzung beschlossen.
Im Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist das Zentrum in Mehlem als C-Zentrum eingestuft. Das Zentrum hat Versorgungsfunktion für die Ortsteile Mehlem sowie Teile von Obermehlem und Rüngsdorf. Das Zentrum war und ist dadurch charakterisiert, dass eine funktionale Vielfalt an Einzelhandel und Dienstleistungen/Infrastruktur vorhanden ist. Zwar haben sich in einigen Branchen/Sortimenten Vertriebsstrukturen geändert, dies hat aber keinen Einfluss auf die Nahversorgungsfunktion des Zentrums als solches.
Im Hinblick auf die Nahversorgung im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels wird diese derzeit durch einen Anbieter übernommen und durch Betreiber des Ladenhandwerks ergänzt. Insgesamt wird diese Ausstattung, wie bereits im Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzepts von 2008 dargelegt, als relativ gering eingestuft. Ziel ist es daher, dass C-Zent
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Sachverhalt
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert - anknüpfend an vorausgegangene Beratungen zu 201060 - erneut das B-Planverfahren Schloßallee in Mehlem mit dem Schwerpunkt: Offenlegen der Untersuchung des Bedarfs und der Auswirkungen zusätzlicher Einzelhandelsflächen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Beschlussvorschlag
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert - anknüpfend an vorausgegangene Beratungen zu 201060 - erneut das B-Planverfahren Schloßallee in Mehlem mit dem Schwerpunkt: Offenlegen der Untersuchung des Bedarfs und der Auswirkungen zusätzlicher Einzelhandelsflächen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Begründung
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1) und zu 3)
Aktuell werden die Planunterlagen als Grundlage für eine Beschlussvorlage zur Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung im Verfahren Schlossallee erarbeitet. Als Anlagen der Beschlussvorlage werden, wie in Bonn üblich, der aktuelle Planungstand sowie die Ziele und Zwecke der Planung angefügt. Hier sind alle bereits ermittelten gutachterlichen Aussagen, z.B. zu den Themen Einzelhandel und Verkehr, zusammenfassend dargelegt. Die Verwaltung empfiehlt lediglich abschließend geprüfte Gutachten zu veröffentlichen, da nur so eine fundierte Diskussionsgrundlage gegeben ist. Dem Antragssteller kann insofern entsprochen werden, dass alle zum Zeitpunkt der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorliegenden Gutachten während der Beteiligungsphase einsehbar sind. Dies gilt nicht für Gutachtenentwürfe. Vorläufige Ergebnisse werden als Ersteinschätzungen in der Beschlussvorlage oder während der Beteiligung kommuniziert. Zum Zeitpunkt des zweiten Beteiligungsschrittes, der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes, werden alle erforderlichen Gutachten veröffentlicht.
Zu 2) Gegenstand des Gutachtens ist die Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens hinsichtlich möglicher Auswirku
_Gekürzt._