Originalquelle: ALLRIS-Original
201119 · 2020-06-16 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich
Antragsteller: Beate Moser Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Brigitta Poppe-Reiners
Die Bezirksvertretung Bonn holt den Beschluss vom 21.04.2020 Drucksachennummer 191111 (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6719-7 „Joseph-Beuys-Allee (Apeiron)“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau) zurück und beschließt erneut unter Kenntnis der vorberatenden Gremien (z.B. AUV)
der Dringlichkeit: **
Der Antrag ist dringlich, weil die Verwaltung die öffentliche Auslegung im August vornehmen will.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich.
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=17365
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 6.33 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6719-7 „Joseph-Beuys-Allee (Apeiron)“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau vertagt 201119 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der vertagte Beschlussvorschlag lautet: Die Bezirksvertretung Bonn holt den Beschluss vom 21.04.2020 Drucksachennummer 191111 (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6719-7 „Joseph-Beuys-Allee (Apeiron)“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau) zurück und beschließt erneut unter Kenntnis der vorberatenden Gremien (z.B. AUV)
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 25.08.2020 6.41 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6719-7 „Joseph-Beuys-Allee (Apeiron)“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 201119 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung Der erledigte Dringlichkeitsantrag lautete: Die Bezirksvertretung Bonn holt den Beschluss vom 21.04.2020 Drucksachennummer 191111 (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6719-7 „Joseph-Beuys-Allee (Apeiron)“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau) zurück und beschließt erneut unter Kenntnis der vorberatenden Gremien (z.B. AUV) Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für den Bebauungsplan Nr. 6719-7 „Apeiron“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 28.05.2020 bis einschließlich 12.06.2020 bereits durchgeführt wurde .
An die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit schließen sich die Konkretisierung des Planentwurfs und die öffentliche Auslegung an, zu der die politischen Gremien erneut befasst werden.
Die Verwaltung wird die vom Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz am 12.03.2020 beschlossenen Ergänzungen auch unabhängig von einer weiteren Befassung der Bezirksvertretung Bonn prüfen, dazu berichten und unabhängig vom Prüfergebnis in der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes berücksichtigen.