Originalquelle: ALLRIS-Original
201124 · 2020-06-18 · Beschlussvorlage · öffentlich
Begründung der Dringlichkeit: Die Novelle des Kinderbildungsgesetzes wurde Ende 2019 beschlossen. Zunächst musste ein Verfahren zur Verteilung der Mittel entwickelt werden. Hierzu war eine Abfrage bei allen Trägern öffentlich geförderter Kindertageseinrichtungen in Bonn erforderlich. Aus diesem Grund konnte die Vorlage erst jetzt eingebracht werden. Damit die Mittel zu Beginn des kommenden Kindergartenjahres (ab 01.08.2020) ausgezahlt werden können, ist eine Beschlussfassung durch den Rat am 18.06.2020 zwingend erforderlich.
Mit dem neuen Ki Biz wird über § 48 ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ein Landeszuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuungszeiten gewährt. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 stellt das Land insgesamt einen Betrag von 40 Mio. € landesweit zur Verfügung. Auf Bonn entfallen ab dem neuen Kindergartenjahr 753.200, 00 €. Dieser Betrag wird voraussichtlich jährlich erhöht. Die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel steigen landesweit in 2021/2022 auf 60 Mio. € und ab 2022/23 jährlich bis auf 80 Mio. € und werden ab dem Kita-Jahr 2023/2024 gemäß § 37 Ki Biz indexiert.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Landeszuschusses ist, dass die Stadt 25%
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.39 Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten vertagt 201124 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Die Beschlussvorlage wurde aufgrund von § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates nicht behandelt und hatte folgenden Wortlaut:
der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz wird für das Kindergartenjahr 2020/2021 für 13 Einrichtungen nach dem in der Begründung dargelegten Verfahren gewährt.
erforderlichen Unterlagen trägerseits genehmigungsfähig eingereicht werden und der Landschaftsverband Rheinland als Fachaufsichtsbehörde eine erweiterte Betriebserlaubnis erteilt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 5.39 Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten ungeändert beschlossen 201124 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enth. BBB und Nichtbeteiligung Stv. Mamozei -CDU- nach § 31 GO NRW Beschluss:
der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz wird für das Kindergartenjahr 2020/2021 für 13 Einrichtungen nach dem in der Begründung dargelegten Verfahren gewährt.
erforderlichen Unterlagen trägerseits genehmigungsfähig eingereicht werden und der Landschaftsverband Rheinland als Fachaufsichtsbehörde eine erweiterte Betriebserlaubnis erteilt. Seite 1 von 1