Originalquelle: ALLRIS-Original

Strandbar an der Oper

201130 · 2020-06-18 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott

Sachverhalt

Die Antragsteller gehen zunächst davon aus, dass es sich bei der Strandbar an der Oper um ein kurzfristig nach der Vergabeentscheidung zur Strandbar in Beuel ins Leben gerufenes Ersatzprojekt des bisherigen Betreibers handelt, da der Oberbürgermeister andernfalls seine Mitteilung für den Hauptausschuss DS 190602-3 am 23.04.2020 sicherlich ergänzt hätte. Angesichts der Pressemitteilung des OB vom 14.06.2020 mit der Ankündigung einer Strandbar an der Oper im Wege einer Erweiterung der Außengastronomie durch den dortigen Restaurantpächter möchte der BBB daher nicht nur erfahren, wann diesem eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde.

Vielmehr sind die Antragsteller interessiert zu erfahren, ob ggfls. im Rahmen eines Bauantrages ein statisches Gutachten zur Tragfähigkeit der unmittelbar darunter liegenden Decke der Tiefgarage eingeholt wurde, das die uneingeschränkte Unbedenklichkeit einer zusätzlichen und nicht nur vorübergehenden Lastabtragung von zusätzlich 100 Tonnen Sand bestätigt.

Des Weiteren führt der Oberbürgermeister in seiner Mitteilung DS 190602-3 folgendes aus:

„Eine dauerhafte Unterbringung zusätzlicher – vorzugsweise temporärer – gastronomischer Angebote nach dem Ba

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister legt dem Rat in seiner Sitzung am 18.06.2020 dar,

  1. wann der Betreiber des Opernrestaurants die Ausweitung seiner Außengastronomie um eine „Strandbar“ mit welchem Konzept beantragt hat,
  1. wann der Oberbürgermeister diese Ausweitung mit dem zugrunde liegenden Konzept genehmigt hat,
  1. ob angesichts der Aussage des Oberbürgermeisters in seiner Pressemitteilung vom 14.06.2020, dass die gastronomische Fläche der Strandbar mit 100 Tonnen Sand bedeckt werden soll, ein statisches Gutachten zur Traglast der unmittelbar darunter liegenden Decke der Tiefgarage eingeholt wurde, das die uneingeschränkte Unbedenklichkeit der zusätzlichen Lastabtragung bestätigt,
  1. ob das Konzept „Strandbar an der Oper“ im Rahmen der städtischen Planungen zum „Erlebnisort Rheinufer“ (DS 190602-3) zur Vermeidung einer Konkurrenzsituation mit möglichen Betreibern / Eigentümern gastronomischer Einrichtungen auf dem Vorplatz des KD-Kiosks sowie auf den Freiflächen am Rheinpavillon abgestimmt wurde und wenn ja, wann die Abstimmung mit welchem Ergebnis erfolgt ist.

Begründung

der Dringlichkeit: **

Laut Pressemitteilung des Oberbürgermeisters vom 14.06.2020 hat der Aufbau der „Strandbar“ an der Oper am Sonntag, 14. Juni 2020, begonnen. Nach Verlegung der Anschlüsse für Strom und Wasser sowie eines Holzboden sollen anschließend 100 Tonnen Sand aufgeschüttet werden. Da nicht bekannt ist, ob die unmittelbar darunter liegende, mittlerweile in die Jahre gekommene Decke der Tiefgarage diese zusätzliche Last tragen kann, duldet eine entsprechende verbindliche Bestätigung des Oberbürgermeister keinen Aufschub.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=15739

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-06-22 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 6.35 Strandbar an der Oper erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 201130 Abstimmungsergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung, zusammenfassende Beratung mit TOP 6.39 Der Antrag wurde als erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung erachtet:

Der Oberbürgermeister legt dem Rat in seiner Sitzung am 18.06.2020 dar,

  1. wann der Betreiber des Opernrestaurants die Ausweitung seiner

Außengastronomie um eine „Strandbar“ mit welchem Konzept beantragt hat,

  1. wann der Oberbürgermeister diese Ausweitung mit dem zugrunde liegenden

Konzept genehmigt hat,

  1. ob angesichts der Aussage des Oberbürgermeisters in seiner

Pressemitteilung vom 14.06.2020, dass die gastronomische Fläche der Strandbar mit 100 Tonnen Sand bedeckt werden soll, ein statisches Gutachten zur Traglast der unmittelbar darunter liegenden Decke der Tiefgarage eingeholt wurde, das die uneingeschränkte Unbedenklichkeit der zusätzlichen Lastabtragung bestätigt,

  1. ob das Konzept „Strandbar an der Oper“ im Rahmen der städtischen

Planungen zum „Erlebnisort Rheinufer“ (DS 190602-3) zur Vermeidung einer Konkurrenzsituation mit möglichen Betreibern / Eige

_Gekürzt (1418 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:57113?offset=1200_