Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=6673) # Bürgerantrag: Sanierung der Einfriedung - Mauer samt Zaun - der École de Gaulle-Adenauer - Meckenheimer Straße 45, 53179 Bonn aus nicht verwandten SGB-Mitteln 201131 · 2020-08-25 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Inhalt des Bürgerantrages** Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Sanierungsmaßnahmen im Bereich von Mauer und Zaun der École de Gaulle-Adenauer. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Stellungnahme der Verwaltung erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=16504 ## Beratungsfolge - 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ohne Ergebnis ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 6.2 Bürgerantrag: Sanierung der Einfriedung - Mauer samt Zaun - der École de Gaulle-Adenauer - Meckenheimer Straße 45, 53179 Bonn aus nicht verwandten SGB-Mitteln erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 201131 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag ist durch die Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Beschluss: Der Antragsteller erhält eine Antwort im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung DS-Nr.: 201131-1 ST Inhalt des Bürgerantrages: Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Sanierungsmaßnahmen im Bereich von Mauer und Zaun der École de Gaulle-Adenauer. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 201131-1 ST Bürgerantrag: Sanierung der Einfriedung - Mauer samt Zaun - der École de Gaulle-Adenauer - Meckenheimer Straße 45, 53179 Bonn aus nicht verwandten SGB-Mitteln {#nv-6868} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Sanierung der Mauer befindet sich bereits in Umsetzung und kann in Kürze abgeschlossen werden. Der Bürgerantrag ist somit erledigt. __Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: __ Die Bezirksvertretung Bad Godesberg nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag für erledigt. Das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW ist hiermit abgeschlossen.