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Bürgerantrag: Ausbau und Erweiterung des Spielplatzes im Drachensteinpark in Mehlem im Rahmen der Spielplatzbedarfsplanung

201133 · 2020-08-25 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Die Verwaltung wird gebeten, den Zustand der Spielgeräte im Spielplatz im Drachensteinpark in Mehlem zu überprüfen und den Spielplatz für einen wesentlichen Ausbau und Erweiterung im Rahmen der Spielplatzbedarfsplanung vorzusehen.

Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=16506

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-08-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 6.5 Bürgerantrag: Ausbau und Erweiterung des Spielplatzes im Drachensteinpark in Mehlem im Rahmen der Spielplatzbedarfsplanung erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 201133 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Linke Der Bürgerantrag ist durch die Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Beschluss: Der Antragsteller erhält eine Antwort im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung DS-Nr. 201133-1ST Inhalt des Bürgerantrages: Die Verwaltung wird gebeten, den Zustand der Spielgeräte im Spielplatz im Drachensteinpark in Mehlem zu überprüfen und den Spielplatz für einen wesentlichen Ausbau und Erweiterung im Rahmen der Spielplatzbedarfsplanung vorzusehen. Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

201133-1 ST Bürgerantrag: Ausbau und Erweiterung des Spielplatzes im Drachensteinpark in Mehlem im Rahmen der Spielplatzbedarfsplanung

Stellungnahme der Verwaltung

Der Spielplatz Drachensteinpark steht aktuell nicht auf der Prioritätenliste der Spielplatzbedarfsplanung. Auf diesem Spielplatz wurden 2015 bereits neue Spielgeräte aufgebaut. Sofern der Aufbau und Ausbau des Spielplatzes gewünscht ist, kann die Maßnahme __nicht__ aus den laufenden Haushaltsmitteln des Amtes für Stadtgrün finanziert werden, da diese bereits für die Umsetzung der priorisierten Maßnahmen aus dem Spielplatzbedarfsplan gebunden sind.

Ein wesentlicher Ausbau des Spielplatzes ist nur im Wege einer Vergrößerung der Spielplatzfläche umsetzbar. Ob eine Realisierung grundsätzlich möglich ist, kann bei der nächsten Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung, die für 2021/22 vorgesehen ist, von der Verwaltung geprüft werden.

__Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: __

Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert, dass nach der derzeitigen Spielplatzbedarfsplanung eine Realisierung nicht vorgesehen ist. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.