Originalquelle: ALLRIS-Original
201191 · 2020-08-25 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Bürgerantrag beinhaltet die Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee.
Einzelheiten
zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag online.
Inhalt des Bürgerantrages
Der Bürgerantrag beinhaltet die Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag online.
ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag online.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 6.10 Bürgerantrag: Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee geändert beschlossen 201191 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Inhalt des Bürgerantrages Der Bürgerantrag beinhaltet die Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee.
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg stimmt der vom Antragsteller vorgenommenen Ergänzung des Bürgerantrages insofern zu, als dass das Planungsziel einer Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Utestraße und Schloßallee weiterhin verfolgt werden soll. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg folgt damit der ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung und dem Vorschlag von Stv. Dr. Redeker, SPD. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens für das betreffende Gebiet an der Schlossallee 5 in Bad Godesberg, Mehlem wurde ein städtebaulicher Wettbewerb für eine Wohn- und Geschäftsbebauung (Vollsortimenter) durchgeführt. Die Ergebnisse des Wettbewerbs wurden am 18.02.2020 im Rathaus Bad Godesberg öffentlich ausgestellt. Der Siegerentwurf sieht, wie in der Wettbewerbsauslobung zur Förderung der Nahmobilität im Quartier gefordert, eine Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Utestraße und der Schlossallee vor. Eine Öffnung des geplanten Weges für den motorisierten Individualverkehr ist im Planentwurf ausdrücklich nicht vorgesehen.
Die im Bebauungsplan Nr. 8414-27 von 1971 ursprünglich vorgesehene verkehrliche Verbindung der Straßen war aufgrund der Nutzung des Grundstücks durch die Jugoslawische Botschaft nicht realisiert worden. Diese besondere Situation besteht nicht mehr. Da eine zusätzliche Wegeverbindung nur für Fußgänger/innen und Radfahrende aus städtebaulicher und verkehrlicher Sicht zu einem Mehrwert für die Nahmobilität und Aufenthaltsqualität im Quartier führt, sollte dem Antrag zur Beibehaltung einer kompletten Abriegelung der Utestraße nicht gefolgt werden.
Aktuell wird
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Mit Zuschrift vom 26.07.2020 hat der Antragstellende seinen Bürgerantrag ergänzt. Die grundlegende Zielrichtung des Antrags, es solle nach Errichtung der "Schlosshöfe" kein motorisierter Durchgangs- und Lieferverkehr zwischen Utestraße und Schlossallee entstehen, entspricht den Zielen der aus dem Wettbewerbsverfahren hervorgegangen Planung, die lediglich eine Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Utestraße und Schlossallee vorsieht. Die Verwaltung wird dies durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan flankieren.
Soweit der Antragstellende bemängelt, dass der Vorhabenträger mit der teilweisen Beseitigung der Einfriedungsmauer begonnen hat, ist darauf hinzuweisen, dass er dies, da kein Denkmal betroffen ist, nach der Rechtslage hier genehmigungsfrei durchführen darf. Dies ist auch nicht vom Inkrafttreten des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes abhängig.
Ergänzender Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Antragstellende ist entsprechend der ergänzenden Stellungnahme zu informieren, dass der grundsätzlichen Zielrichtung gefolgt wird, die Beseitigung der Einfriedungsmauer jedoch bauordnungsrechtlich zulässig ist.