Originalquelle: ALLRIS-Original
201197 · 2020-08-25 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Marcel Schmitt
Seit dem einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25. Januar 2017 (Vgl. DS 1710144EB2) zur Prüfung einer verbesserten Attraktivität des Terrassenbereichs der Godesburg ist bis heute immer noch nichts für das Bad Godesberger Wahrzeichen umgesetzt worden. Auf die im Juni 2019 vom Oberbürgermeister zugesagte Information (Vgl. DS1710144ST6) über den Fortgang der fälligen grundhaften Sanierung des Gastronomiegebäudes sowie der Terrassenverglasung wartet die Bezirksvertretung bis dato vergeblich.
Auf die vormalige Drucksachengruppe 1710144 (BoRIS) zu Attraktivität und Wirtschaftlichkeit der Gastronomie auf der Godesburg und zur Aufwertung des dortigen Terrassenbereichs wird im Übrigen verwiesen.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 2.12 BBB-Anfrage Gastronomie auf der Godesburg; hier: Einglasung der Terrasse vormalige Drucksachengruppe BoRIS 1710144 zur Kenntnis genommen 201197 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Große Anfrage wurde zur Kenntnis genommen. Inhalt der Großen Anfrage:
gebäudes auf der Godesburg?
Heizungsanlage sowie für die Grundleitungen auch die Planung für eine mögliche Teilverglasung der Terrasse abgeschlossen werden und wenn nein, warum nicht?
anstehenden und unter Ziffer 2 genannten Gewerke voraussichtlich?
Umbaumaßnahmen zu rechnen? Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
zu 1.)
Die Küche der Godesburg wurde in den Wintermonaten 2019/2020 saniert. Die eigentliche Generalsanierung der Godesburg ist aufgrund des Umfanges der Arbeiten und aus Synergiegründen erst nach Beendigung des Pachtvertrages (31.12.2023) vorgesehen. zu 2.)
Die Teilverglasung der Terrasse wird in die Planungen für die Generalsanierung integriert. Ebenfalls Bestandteil der Planungen für die Generalsanierung sind die Gewerke Lüftungs- und Heizungsanlagen und Grundleitungen sowie der Rückschnitt des Bewuchses und die Sanierung der Außenmauern der Godesburg. zu 3.)
Eine Kostenermittlung kann erst nach Vorliegen eines Nutzungs- bzw. Raumkonzeptes und damit Festlegung des Umfangs der Maßnahme erstellt werden (sh. Nr.1 und 2). zu 4.)
Bei Vorliegen eines Nutzungs- bzw. Raumkonzeptes bis Mitte des Jahres 2021 wäre eine Umsetzung der Umbaumaßnahmen ab Jahresbeginn 2024 möglich.