Originalquelle: ALLRIS-Original

Große Anfrage zu DS 200828: Grundstück in Bonn Friesdorf, Eltviller Str. 2-14/Rüdesheimer Str. 5-13Nachverdichtung durch Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage

201223 · 2020-08-25 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: Wolfgang Heedt Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn

Sachverhalt

Die Antragsteller sehen das Vorhaben unter den in den Fragen genannten Aspekten als kritisch an

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wieso ist die Verwaltung zu der Auffassung gelangt, das Vorhaben würde § 34 Abs. 1 BauGB entsprechen, da sich die Bauweise (Flachdach vs. vorhandene Satteldächer) nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt?
  2. Wieso ist die Verwaltung zu der Auffassung gelangt, das Vorhaben würde § 34 Abs. 1 BauGB entsprechen, da das Vorhaben das Ortsbild signifikant verändern wird durch

a. umfangreiches Abräumen eingewachsenen Baumbestands, der die Anmutung des Quartiers wesentlich bestimmt, b. Änderung der ursprünglichen Konzeption des Quartiers von Zeilenbebauung hin zu einer Hinterhofstruktur, c. Vernichtung umfangreichen Baumbestands, was im Widerspuch steht zu den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse.

  1. Sofern sich die Verwaltung auf die Anwendbarkeit von § 34 Abs. 3a beruft, möge sie begründen, wie sie zu der Auffassung gelangt ist, das Vorhaben

a. sei städtebaulich vertretbar b. inwiefern nachbarliche Interessen hinreichend gewürdigt wurden, die bestehen in Form

  1. einer angespannten Lage in Form ruhenden Verkehrs
  2. in einer angespannten Lage in Form fließenden Verkehrs
  3. in einer angespannten Lage für Lieferve

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-08-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 2.7 Große Anfrage zu DS 200828: Grundstück in Bonn Friesdorf, Eltviller Str. 2-14/Rüdesheimer Str. 5-13 Nachverdichtung durch Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage vertagt 201223 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Große Anfrage wurde vertagt. Inhalt der vertagten Großen Anfrage: Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1.Wieso ist die Verwaltung zu der Auffassung gelangt, das Vorhaben würde § 34 Abs. 1 BauGB entsprechen, da sich die Bauweise (Flachdach vs. vorhandene Satteldächer) nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt? 2.Wieso ist die Verwaltung zu der Auffassung gelangt, das Vorhaben würde § 34 Abs. 1 BauGB entsprechen, da das Vorhaben das Ortsbild signifikant verändern wird durch a.umfangreiches Abräumen eingewachsenen Baumbestands, der die Anmutung des Quartiers wesentlich bestimmt, b.Änderung der ursprünglichen Konzeption des Quartiers von Zeilenbebauung hin zu einer Hinterhofstruktur, c.Vernichtung umfangreichen Baumbestands, was im Widerspuch steht zu den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse. 3.Sofern sich die Verwaltung auf die A

_Gekürzt (2153 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48256?offset=1200_

2020-10-07 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 07.10.2020 2.4 Große Anfrage zu DS 200828: Grundstück in Bonn Friesdorf, Eltviller Str. 2-14/Rüdesheimer Str. 5-13 Nachverdichtung durch Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage vertagt 201223 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Große Anfrage wurde vertagt. Inhalt der vertagten Großen Anfrage:

1.Wieso ist die Verwaltung zu der Auffassung gelangt, das Vorhaben würde § 34 Abs. 1 BauGB entsprechen, da sich die Bauweise (Flachdach vs. vorhandene Satteldächer) nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt? 2.Wieso ist die Verwaltung zu der Auffassung gelangt, das Vorhaben würde § 34 Abs. 1 BauGB entsprechen, da das Vorhaben das Ortsbild signifikant verändern wird durch a.umfangreiches Abräumen eingewachsenen Baumbestands, der die Anmutung des Quartiers wesentlich bestimmt, b.Änderung der ursprünglichen Konzeption des Quartiers von Zeilenbebauung hin zu einer Hinterhofstruktur, c.Vernichtung umfangreichen Baumbestands, was im Widerspuch steht zu den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse. 3.Sofern sich die Verwaltung auf die Anwendbarkeit von § 34 Abs. 3a beruft, möge sie begründen, w

_Gekürzt (2097 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56877?offset=1200_

2021-02-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 2.3 Große Anfrage zu DS 200828: Grundstück in Bonn Friesdorf, Eltviller Str. 2-14/Rüdesheimer Str. 5-13 Nachverdichtung durch Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage zur Kenntnis genommen 201223 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Große Anfrage wurde zur Kenntnis genommen: Inhalt der Großen Anfrage: Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1.Wieso ist die Verwaltung zu der Auffassung gelangt, das Vorhaben würde § 34 Abs. 1 BauGB entsprechen, da sich die Bauweise (Flachdach vs. vorhandene Satteldächer) nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt? 2.Wieso ist die Verwaltung zu der Auffassung gelangt, das Vorhaben würde § 34 Abs. 1 BauGB entsprechen, da das Vorhaben das Ortsbild signifikant verändern wird durch a.umfangreiches Abräumen eingewachsenen Baumbestands, der die Anmutung des Quartiers wesentlich bestimmt, b.Änderung der ursprünglichen Konzeption des Quartiers von Zeilenbebauung hin zu einer Hinterhofstruktur, c.Vernichtung umfangreichen Baumbestands, was im Widerspuch steht zu den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse. 3.Sofern sich die Ve

_Gekürzt (2171 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:47349?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

201223-1 ST Große Anfrage zu DS 200828: Grundstück in Bonn Friesdorf, Eltviller Str. 2-14/Rüdesheimer Str. 5-13Nachverdichtung durch Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage

Stellungnahme der Verwaltung

  1. Wieso ist die Verwaltung zu der Auffassung gelangt, das Vorhaben würde § 34 Abs. 1 BauGB entsprechen, da sich die Bauweise Flachdach vs. vorhandene Satteldächer) nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt? Die Dachform eines Vorhabens betrifft Gestaltungsfragen, die nicht zu dem abschließenden Prüfkatalog des § 34 (1) BauGB gehören. Der planungsrechtliche Begriff der Bauweise, auf den bei einer Beurteilung nach § 34 BauGB abzustellen ist, ist in § 22 Baunutzungsverordnung definiert und betrifft die Frage, ob Gebäude mit seitlichem Grenzabstand errichtet werden oder nicht.
  2. Wieso ist die Verwaltung zu der Auffassung gelangt, das Vorhaben würde § 34 Abs. 1 BauGB entsprechen, da das Vorhaben das Ortsbild signifikant verändern wird durch a) umfangreiches Abräumen eingewachsenen Baumbestands, der die Anmutung des Quartiers wesentlich bestimmt, b) Änderung der ursprünglichen Konzeption des Quartiers von Zeilenbebauung hin zu einer Hinterhofstruktur, c) Vernichtung umfangreichen Baumbestandes, was im Widerspruch steht zu den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse. Der Schutz des Ortsbildes nach § 34 BauGB setzt eine bestimmte Wertigkeit des Ortsbildes für die Allgemeinheit

_Gekürzt._