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Fällgenehmigung für zwei Silber-Ahorne auf dem Grundstück Klufterstr. 92, 53175 Bonn

201228 · 2020-08-17 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Fällgenehmigung für

zwei Silber-Ahorne auf dem Grundstück Klufterstr. 92, 53175 Bonn

wird erteilt.

Beschlussvorschlag

Die Fällgenehmigung für zwei Silber-Ahorne auf dem Grundstück Klufterstr. 92, 53175 Bonn wird erteilt.

Begründung

Der Silber-Ahorn (Acer saccharinum) weist einen Stammumfang von 285 cm, einen Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 24 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit gut beurteilt.

Der zweite Silber-Ahorn (Acer saccharinum) weist einen Stammumfang von 305 cm, einen Kronendurchmesser von 20 m und eine Höhe von 24 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit gut beurteilt.

Der Baum befindet sich im vorderen Bereich des Grundstücks in Richtung der öffentlichen Verkehrsfläche.

Auf dem Grundstück befinden sich Anlagen und Kabel zur Stromversorgung. Diese sind durch die Wurzeln der Bäume gefährdet. Daher müssen die Kabel erneuert werden. Der Kabelgraben liegt hierfür unmittelbar am Stamm der dortigen Silber-Ahorne. Daher können die Arbeiten ohne die Entfernung der beiden Bäume nicht durchgeführt werden. Alternative Kabelverlegungen sind nicht möglich, da im Bereich der Maßnahme bereits Telekommunikationsleitungen vorhanden sind und diese nicht überbaut werden dürfen..

Für die Kabelverlegung müssen die beiden Silber-Ahorne daher zur Fällung freigegeben werden.

Als Ersatzpflanzung für die beiden Silber-Ahorne wird jeweils ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefo

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-08-17 · Baumkommission

—— Beschlussauszug Sitzung der Baumkommission vom 17.08.2020 3.3 Fällgenehmigung für zwei Silber-Ahorne auf dem Grundstück Klufterstr. 92, 53175 Bonn ungeändert beschlossen 201228 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung CDU und Grüne Beschluss: Die Fällgenehmigung für zwei Silber-Ahorne auf dem Grundstück Klufterstr. 92, 53175 Bonn wird erteilt. Seite 1 von 1

2020-08-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 6.25 Fällgenehmigung für zwei Silber-Ahorne auf dem Grundstück Klufterstr. 92, 53175 Bonn ungeändert beschlossen 201228 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen B‘90/Grüne, BBB, Linke und Bzv. Simon, SPD Beschluss: Die Fällgenehmigung für zwei Silber-Ahorne auf dem Grundstück Klufterstr. 92, 53175 Bonn wird erteilt. Seite 1 von 1