Originalquelle: ALLRIS-Original
201229 · 2020-08-17 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Fällgenehmigung für
einen Mammutbaum auf dem Grundstück Giselherstr. 14, 53179 Bonn
im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam.
Die Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Giselherstr. 14, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam.
Auf dem Grundstück neben dem Haus Giselherstraße 16 soll der Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten entstehen. Für die Umsetzung der Baumaßnahme muss ein satzungsgeschützter Mammutbaum entfernt werden. Weiterer satzungsgeschützter Baumbestand ist auf diesem Grundstück nicht vorhanden.
Der Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) weist einen Stammumfang von 292 cm, einen Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe von 24 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt.
Der Mammutbaum befindet sich im mittleren Teil des Grundstücks. Zum bereits bestehenden Nachbargebäude hat er nur einen geringen Abstand. Die Doppelhaushälfte wird an das Nachbargebäude angebaut. Somit steht der Mammutbaum unmittelbar im Baufeld. Bei Umsetzung der Maßnahme kann der Baum nicht erhalten werden.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung für den Mammutbaum wird ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 6.26 Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Giselherstr. 14, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens ungeändert beschlossen 201229 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Linke, B‘90/Grüne und BBB Beschluss: Die Fällgenehmigung für einen Mammutbaum auf dem Grundstück Giselherstr. 14, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam. Seite 1 von 1