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Fällgenehmigung für eine Esskastanie auf dem Grundstück Martinstr. 9, 53177 Bonn

201231 · 2020-08-17 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Fällgenehmigung für

eine Esskastanie auf dem Grundstück Martinstr. 9, 53177 Bonn

wird erteilt.

Beschlussvorschlag

Die Fällgenehmigung für eine Esskastanie auf dem Grundstück Martinstr. 9, 53177 Bonn wird erteilt.

Begründung

Die Esskastanie ( Castanea sativa ) weist einen Stammumfang von 240 cm, einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 18 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt.

Der Baum befindet sich im hinteren Garten des Grundstücks an der Grenze zum tieferliegenden Gebäude des Muffendorfer Friedhofs. Die sich dort befindende Friedhofsmauer zeigt bereits Risse auf einer Länge von ca. 7 m. Durch den Druck des Baumes auf die Mauer kann eine Gefährdung für die Besucher des Friedhofs zukünftig nicht ausgeschlossen werden. Eine Sanierung der Mauer ist nur realisierbar, wenn der Baum entfernt wird. Alternative Maßnahmen sind hier nicht möglich.

Um mögliche weitergehende Schäden an der Mauer und ggf. an Personen zu verhindern und die daraus resultierenden Haftungsansprüche zu vermeiden, sollte die Esskastanie zur Fällung freigegeben werden.

Als Ersatzpflanzung für die Esskastanie wird ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-08-17 · Baumkommission

—— Beschlussauszug Sitzung der Baumkommission vom 17.08.2020 3.6 Fällgenehmigung für eine Esskastanie auf dem Grundstück Martinstr. 9, 53177 Bonn ungeändert beschlossen 201231 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Fällgenehmigung für eine Esskastanie auf dem Grundstück Martinstr. 9, 53177 Bonn wird erteilt. Seite 1 von 1

2020-08-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 6.28 Fällgenehmigung für eine Esskastanie auf dem Grundstück Martinstr. 9, 53177 Bonn ungeändert beschlossen 201231 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Linke, BBB, Bzv. Hörig und Bzv. Unterseh, B‘90/Grüne Beschluss: Die Fällgenehmigung für eine Esskastanie auf dem Grundstück Martinstr. 9, 53177 Bonn wird erteilt. Stv. Schmitt, BBB, bittet die Verwaltung, zu Protokoll mitzuteilen, wer die Kosten für die Sanierung der Mauer übernimmt. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: „Der Baum und die Örtlichkeit wurden seinerzeit im Auftrag des Amtes für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda durch das Amt für Stadtgrün geprüft. Rückblickend kann bestätigt werden, dass an dieser Mauer leichte Beschädigungen erkennbar waren, die auf den Wurzeldruck des oberhalb der Mauer stehenden Baumes zurückzuführen waren. Bei ungehindertem Wachstum des Baumes muss mit weiteren Schäden an der Mauer gerechnet werden. Nach hiesiger Auffassung ist diese Mauer noch verkehrssicher und es besteht derzeit noch kein Sanierungsbedarf, der Kosten verursachen würde. Die rechtzeitige Entfernung des Baumes ist erford

_Gekürzt (1375 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48344?offset=1200_