Originalquelle: ALLRIS-Original
201233 · 2021-04-13 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß den §§127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Lyngsbergstraße, der Winzerstraße, der Straße Auf dem Heidgen und der Straße Im Burgacker wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß den §§127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Lyngsbergstraße, der Winzerstraße, der Straße Auf dem Heidgen und der Straße Im Burgacker wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Nach § 127 Absatz 1 des Baugesetzbuches sind die Gemeinden verpflichtet, die Kosten der erstmaligen Herstellung von Erschließungsanlagen durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu finanzieren. Die Stadt Bonn entspricht dieser Verpflichtung dem Grunde nach, in dem sie gemäß § 133 Absatz 1 des Baugesetzbuches Vorausleistungen in Höhe der voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeiträge erhebt. Häufig steht dann jedoch einer endgültigen Abrechnung entgegen, dass sich nicht alle Straßenflächen in städtischem Eigentum befinden und die Eigentümer sich weigern, diese an die Stadt abzutreten. Es bestehen in diesen Fällen keine rechtlichen Möglichkeiten, die betroffenen Grundstückseigentümer zur Abtretung dieser Straßenlandflächen zu zwingen. Da in § 8 der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage der Grunderwerb, das heißt das Eigentum an allen ausgebauten Straßenflächen, festgesetzt ist, kann in diesen Fällen eine endgültige Beitragspflicht nicht entstehen mit der Folge, dass die endgültigen Erschließungsbeiträge bis zum Erwerb der Straßenlandflächen nicht festgesetzt werden können.
Lange
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 13.04.2021 7.1 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den §§ 127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Lyngsbergstraße, der Winzerstraße, der Straße Auf dem Heidgen und der Straße Im Burgacker ungeändert beschlossen 201233 Abstimmungsergebnis: einstimmig Empfehlung an den Rat: Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß den §§127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Lyngsbergstraße, der Winzerstraße, der Straße Auf dem Heidgen und der Straße Im Burgacker wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 7.3 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den §§ 127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Lyngsbergstraße, der Winzerstraße, der Straße Auf dem Heidgen und der Straße Im Burgacker vertagt 201233 Abstimmungsergebnis: einstimmig Empfehlung: Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß den §§127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Lyngsbergstraße, der Winzerstraße, der Straße Auf dem Heidgen und der Straße Im Burgacker wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 28.04.2021 7.3 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den §§ 127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Lyngsbergstraße, der Winzerstraße, der Straße Auf dem Heidgen und der Straße Im Burgacker ungeändert beschlossen 201233 Abstimmungsergebnis: angenommen mit Mehrheit gegen BBB, FDP und AfD bei Enthaltung SPD Beschluss: Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß den §§127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Lyngsbergstraße, der Winzerstraße, der Straße Auf dem Heidgen und der Straße Im Burgacker wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
5.29 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den §§ 127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Lyngsbergstraße, der Winzerstraße, der Straße Auf dem Heidgen und der Straße Im Burgacker ungeändert beschlossen
201233
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB
Beschluss: Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß den §§127 ff. BauGB für die erstmalige Herstellung der Lyngsbergstraße, der Winzerstraße, der Straße Auf dem Heidgen und der Straße Im Burgacker wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
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