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201269 · 2020-08-25 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
In zwei wortgleichen Anträgen wird das Baugenehmigungsverfahren Eltviller Straße 2-14/Rüdesheimer Straße 5-13 thematisiert, das auch Gegenstand der Beratung in den BV Bad Godesberg am 17.06.2020 war (Mitteilungsvorlage 200828).
Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 6.11 Bürgerantrag: Bauvorhaben der Wohnbau GmbH in den Straßen Eltviller Straße und Rüdesheimer Straße vertagt 201269 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: In zwei wortgleichen Anträgen wird das Baugenehmigungsverfahren Eltviller Straße 2-14/Rüdesheimer Straße 5-13 thematisiert, das auch Gegenstand der Beratung in den BV Bad Godesberg am 17.06.2020 war (Mitteilungsvorlage 200828). Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.4 Bürgerantrag: Bauvorhaben der Wohnbau GmbH in den Straßen Eltviller Straße und Rüdesheimer Straße geändert beschlossen 201269 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung FDP, AfD und BBB Beschluss:
weiteren Baugenehmigungsverfahren behandelt.
nächsten drei Monaten eine Veranstaltung für die Be- und Anwohner*innen zur Information und zum Austausch über das Bauvorhaben durchzuführen. Sollte auf Grund der ordnungsbehördlichen Regelungen wegen der Corona- Pandemie eine Präsenzveranstaltung nicht möglich sein, wird die Verwaltung beauftragt, alternative Online-Veranstaltungsformate durchzuführen. Die Verwaltung soll die Bezirksvertretung über die Ergebnisse dieser Bürgerbeteiligung informieren und diese soweit wie möglich im weiteren Verfahren berücksichtigen.
Lärmschutzgutachten zu erstellen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen, die insb. Schallreflektionen des Bahnlärms verhindert.
_Gekürzt (2861 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:47408?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 6.5.2 Bürgerantrag: Bauvorhaben der Wohnbau GmbH in den Straßen Eltviller Straße und Rüdesheimer Straße Antrag zur Vorlage 201269 und 201372 ungeändert beschlossen 201269-03 AA Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung FDP, AfD und BBB Beschluss:
weiteren Baugenehmigungsverfahren behandelt.
nächsten drei Monaten eine Veranstaltung für die Be- und Anwohner*innen zur Information und zum Austausch über das Bauvorhaben durchzuführen. Sollte auf Grund der ordnungsbehördlichen Regelungen wegen der Corona- Pandemie eine Präsenzveranstaltung nicht möglich sein, wird die Verwaltung beauftragt, alternative Online-Veranstaltungsformate durchzuführen. Die Verwaltung soll die Bezirksvertretung über die Ergebnisse dieser Bürgerbeteiligung informieren und diese soweit wie möglich im weiteren Verfahren berücksichtigen.
Lärmschutzgutachten zu erstellen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen, die insb. Scha
_Gekürzt (4511 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:47414?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Zu dem Bauvorhaben liegen der Verwaltung eine Vielzahl von Beschwerden aus dem Kreis der Mieter und Eigentümer von Grundstücken der benachbarten Straßenzüge vor. Diese Bedenken sind identisch mit den Ausführungen zum o.g. Bürgerantrag.
Die vorgetragenen Bedenken wurden geprüft und mit diversen Fachämtern abgestimmt. Im Ergebnis wurde nochmals bekräftigt, dass die von der Verwaltung getroffene Entscheidung, einen positiven Vorbescheid für das geplante Vorhaben zu erlassen, zu Recht ergangen ist.
Mit Schreiben vom 03.08.2020 hat die Verwaltung gegenüber den Beschwerdeführern zu den vorgetragenen Bedenken Stellung genommen. Auch die Antragsteller haben ein entsprechendes Schreiben erhalten. Den Inhalt des Schreibens finden Sie nachfolgend zur Kenntnis, da damit inhaltlich auch Stellung zu den Bedenken im Bürgerantrag genommen wird.
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Am 24.03.2020 wurde für die Nachverdichtung von Wohnraum durch den Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage in der Eltviller Str. 2-14 und Rüdesheimer Str. 5-13 ein positiver Vorbescheid erteilt. Im Rahmen der Prüfung wurde das geplante Vorhaben auf die Vereinbarkeit mit den planungsrechtlichen Vorschriften überprüft. Der Bauherr
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Stellungnahme der Verwaltung
Zu der Stellungnahme DS-Nr. 201269 – 1 ST wird ergänzend ausgeführt:
In der Zwischenzeit wurde auf Anregung der BV Bad Godesberg, wie in der o.g. Stellungnahme angekündigt, der Städtebau- und Gestaltungsbeirat über das geplante Vorhaben informiert. Daraus ergab sich das Angebot, dass Vertreter des Beirats das Thema im Hinblick auf Optimierungsmöglichkeiten im Rahmen einer Bauberatung mit dem Bauherrn und Vertretern der Verwaltung erörtern. Ein entsprechendes Gespräch hat am 26.10.2020 stattgefunden. Darin wurden nach einer detaillierten Darstellung der Planungsgenese zuvor geäußerte Fragen, Bedenken und Anregungen des Beirats aufgegriffen und diskutiert.
Folgende planerische Änderungsansätze wurden bereits in die Planungen durch den Bauherrn eingearbeitet:
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Sachverhalt
Die SPD begrüßt grundsätzlich die Nachverdichtung im Margarine-Viertel mit Mietwohnungen.
Wie jedes größere Neubauvorhaben wirft auch dieses Projekt aber zahlreiche Fragen auf, die mit den Be- und Anwohner*innen geklärt werden müssen. Dies ist bisher in unzureichender Weise geschehen. Es ist bislang nicht erkennbar, dass der Bauträger – entgegen seiner Zusagen – eine Bürgerbeteiligung durchführt, die diesen Namen auch verdient. Aus diesem Grund muss die Verwaltung damit beauftragt werden, die erforderliche Beteiligung der Be- und Anwohner*innen sicherzustellen, selbst wenn diese rechtlich nicht verpflichtend ist.
Zudem haben sich – nicht zuletzt auch aufgrund der Einwendungen der Be- und Anwohner*innen – mittlerweile einige Defizite der Planung gezeigt. Teilweise sind diese auch vom Städtebau- und Gestaltungsbeirat aufgegriffen worden. Dazu zählen insbesondere die Prüfung befürchteter zusätzlicher Lärmbelastungen, die Gestaltung der Innenhöfe und die Unterbringung des ruhenden Verkehrs. Durch den bereits erteilten Vorbescheid sind verbindliche Vorgaben allerdings nur in begrenztem Umfang möglich. Daher wird die Verwaltung nur verpflichtet, die verbleibenden rechtlichen Möglichkei
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Beschlussvorschlag
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