Originalquelle: ALLRIS-Original

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187( Fa. Lubig, Lannesdorf)“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf

201273 · 2020-08-18 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

(vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 26.08.2020)

1)

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187 (Fa. Lubig, Lannesdorf)“ ist erneut die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen.

2)

Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie im Rathaus von Bad Godesberg (Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben). Die Planung ist im Rahmen einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung (ggf. als Onlinebeteiligung) vorzustellen.

Beschlussvorschlag

(vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 26.08.2020)

1) Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187 (Fa. Lubig, Lannesdorf)“ ist erneut die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen.

2) Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie im Rathaus von Bad Godesberg (Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben). Die Planung ist im Rahmen einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung (ggf. als Onlinebeteiligung) vorzustellen.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Der geplante zentrale Vollsortimenter mit einer hohen Anzahl an ergänzenden Wohneinheiten hat eine wichtige Bedeutung für den Ortsteil Lannesdorf. Durch eine zeitnahe Beratung in den politischen Gremien kann die Stärkung des Ortsteilzentrums im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Bonn sowie die zügige Schaffung von Wohnraum (mind. 30 % gefördert) unterstützt werden. Aufgrund der Lage auf dem Wohnungsmarkt ist die Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten grundsätzlich dringend erforderlich, jede Verzögerung schadet den Interessen der Stadt. Aufgrund der hohen Anzahl an zu bearbeitenden Vorlagen im Vorfeld der letzten Sitzungen der Legislaturperiode und der knappen personellen Besetzung in der Ferienzeit konnte die Vorlage nicht fristgerecht für die Einladung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz (AUV) vorgelegt werden.

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Bedeutung des Projektes, sollte die Vorlage noch in den anstehenden Sitzungen behandelt werden. Sollte eine Behandlung im AUV nicht mehr erfolgen können, wäre die Beschlussfassung erst in einer Sitzung der BV Bad Godesberg nach den Kommunalwahlen, voraussichtlich im Dez

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge