Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=7011) # 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn 201292 · 2020-08-11 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt die Empfehlung des Verwaltungsrates der bonnorange AöR aus seiner Sitzung am 26.06.2020 (Anlage) hinsichtlich der 7. Satzung zur Änderung der bonnorange AöR über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn zur Kenntnis. 1. Der Verwaltungsrat der bonnorange AöR wird angewiesen, die 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange AöR über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn (Anlage) zu beschließen und – mit einem Inkrafttreten zum 01.01.2021 – zu veröffentlichen. ## Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt die Empfehlung des Verwaltungsrates der bonnorange AöR aus seiner Sitzung am 26.06.2020 (Anlage) hinsichtlich der 7. Satzung zur Änderung der bonnorange AöR über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn zur Kenntnis. 2. Der Verwaltungsrat der bonnorange AöR wird angewiesen, die 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange AöR über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn (Anlage) zu beschließen und – mit einem Inkrafttreten zum 01.01.2021 – zu veröffentlichen. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Begrü ndung der Dringlichkeit : Die für die betroffenen Anlieger belastende Satzungsregelung (Reinigung der Parktaschen und Parkbuchten als Anliegerpflicht) soll zeitnah entfallen. Infolge der Kommunalwahl und der anschließenden Neukonstituierung des Rates und der Ratsgremien würde sich die Entscheidung um mehrere Monate verzögern. Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Gemäß § 8 Absatz 3 Ziffer 1 i. V. m. § 2 Absatz 1 Ziffer 2 der Unternehmenssatzung der bonnorange AöR obliegt dem Verwaltungsrat die Entscheidung über Satzungen, die im Rahmen der übertragenen Aufgaben ­ gebiete zu erlassen sind. Der Verwaltungsrat unterliegt dabei den Weisungen des Rates. Die bonnorange AöR beabsichtigt, zur Änderung der Straßenreinigungs ­ satzung die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßen ­ reinigung in der Bundesstadt Bonn zu erlassen. Zur Begründung der Satzungsänderung wird auf den Beschluss des Verwaltungsrates der bonnorange AöR mit den dazugehörigen Anlagen (s. externes Dokument) verwiesen. Hinweis: Die Verwaltung empfiehlt, auf die vorgesehene Ergänzung des § 1 Abs. 3 1. Spiegelstrich - (Zeichen 239 _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2020-08-11 · Bezirksvertretung Beuel · ungeändert beschlossen - 2020-08-18 · Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz · ungeändert beschlossen - 2020-08-20 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen · ungeändert beschlossen - 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ungeändert beschlossen - 2020-08-25 · Bezirksvertretung Hardtberg · ungeändert beschlossen - 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen - 2020-09-01 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-08-25 · Bezirksvertretung Hardtberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 25.08.2020 8.1 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen 201292 Abstimmungsergebnis: einstimmig Anhörungsergebnis: 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt die Empfehlung des Verwaltungsrates der bonnorange AöR aus seiner Sitzung am 26.06.2020 (Anlage zur Einladung) hinsichtlich der 7. Satzung zur Änderung der bonnorange AöR über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn zur Kenntnis. 2. Der Verwaltungsrat der bonnorange AöR wird angewiesen, die 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange AöR über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn (Anlage zur Einladung) zu beschließen und – mit einem Inkrafttreten zum 01.01.2021 – zu veröffentlichen. Seite 1 von 1 ### 2020-09-01 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 01.09.2020 5.24 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen 201292 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: 1.Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt die Empfehlung des Verwaltungsrates der bonnorange AöR aus seiner Sitzung am 26.06.2020 (Anlage) hinsichtlich der 7. Satzung zur Änderung der bonnorange AöR über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn zur Kenntnis. 2.Der Verwaltungsrat der bonnorange AöR wird angewiesen, die 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange AöR über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn (Anlage) zu beschließen und – mit einem Inkrafttreten zum 01.01.2021 – zu veröffentlichen. Seite 1 von 3 - 1 - 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 /SGV. NRW. 2023 ), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom _Gekürzt (4221 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:22447?offset=1200_