Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=7021) # Evaluierung des Bonner Baulandmodells 201298 · 2020-08-18 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Die Verwaltung legt den politischen Gremien auf Grundlage des Berichtes zur Evaluierung des Bonner Baulandmodells folgende Empfehlungen zum Beschluss vor: 1. Der vorgelegte Bericht zur Evaluation des Bonner Baulandmodells 2020 wird zur Kenntnis genommen. 1. Die Verwaltung wird den Gremien auf der Grundlage einer rechtlichen Begutachtung durch eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht einen Vorschlag zur Modifizierung der Kita-Regelung vorlegen. 1. Errichtet ein Vorhabenträger freiwillig 100% geförderten Wohnungsbau, so soll dies nach Möglichkeit nicht ausschließlich im Förderweg A erfolgen. Die Verträglichkeit des Vorhabens mit den städtebaulichen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen des Quartiers ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zu überprüfen. 1. Die Verwaltung prüft die Auswirkungen einer Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen von 20 auf 30 Jahre auf ihre Auswirkungen auf die Angemessenheitsprüfung. 1. Die Regelungen zum Umgang mit Bestandsbaurechten bleiben bestehen. 1. Die derzeitigen Regelungen hinsichtlich der Höhe der Quote für den geförderten Wohnungsbau und der Bagatellgrenzen von 12 Wohneinheiten / 1.100 m² BGF Wohnen bzw. 24 Wohneinheiten / 2.200 _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung legt den politischen Gremien auf Grundlage des Berichtes zur Evaluierung des Bonner Baulandmodells folgende Empfehlungen zum Beschluss vor: 1. Der vorgelegte Bericht zur Evaluation des Bonner Baulandmodells 2020 wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird den Gremien auf der Grundlage einer rechtlichen Begutachtung durch eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht einen Vorschlag zur Modifizierung der Kita-Regelung vorlegen. 3. Errichtet ein Vorhabenträger freiwillig 100% geförderten Wohnungsbau, so soll dies nach Möglichkeit nicht ausschließlich im Förderweg A erfolgen. Die Verträglichkeit des Vorhabens mit den städtebaulichen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen des Quartiers ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zu überprüfen. 4. Die Verwaltung prüft die Auswirkungen einer Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen von 20 auf 30 Jahre auf ihre Auswirkungen auf die Angemessenheitsprüfung. 5. Die Regelungen zum Umgang mit Bestandsbaurechten bleiben bestehen. 6. Die derzeitigen Regelungen hinsichtlich der Höhe der Quote für den geförderten Wohnungsbau und der Bagatellgrenzen von 12 Wohneinheiten / 1.100 m² BGF Wohnen bzw. 24 Wohneinheiten / 2.200 m _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung Die Verwaltung hat zur Anwendung des Bonner Baulandmodells seit 2018 eine gewissenhafte Evaluierung und eine Aktualisierung der veränderlichen Berechnungsannahmen vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Evaluierung haben an einigen Punkten aufgrund von Erfahrungen aus der Anwendungspraxis und rechtlicher Prüfungen zu Einzelfragen zu gezielten Empfehlungen der Verwaltung an die politischen Gremien geführt. **Zu Beschlusspunkt 2** : Im Bericht wurden die vorgebrachten Zweifel an den aktuellen Regelungen zur Finanzierung sozialer Infrastruktur hinsichtlich ihrer generellen Rechtmäßigkeit und ihrer Vereinbarkeit mit dem kommunalen Vergaberecht ausführlich erläutert. Die Stadt Bonn beauftragt eine Kanzlei für Verwaltungsrecht mit der Prüfung dieser Kritikpunkte und wird die politischen Gremien anschließend über die Ergebnisse und Empfehlungen zur Gestaltung der Verpflichtung zur Übernahme der Folgekosten für Kitaplätze informieren. **Zu Beschlusspunkt 3: ** Errichtet ein Vorhabenträger freiwillig 100% geförderten Wohnungsbau soll dieser nicht ausschließlich nach bspw. Förderweg A errichtet werden. Mit dieser Maßnahme soll gewährleistet werden, dass eine gewisse Durchmischung auch im gefö _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2020-08-18 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung · vertagt - 2020-08-19 · Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen · vertagt - 2020-08-26 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz · vertagt - 2020-09-01 · Rat · vertagt - 2021-03-03 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · geändert beschlossen - 2021-03-16 · Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit · geändert beschlossen - 2021-05-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · geändert beschlossen - 2021-06-24 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2021-06-28 · Rat · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-09-01 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 01.09.2020 5.25 Evaluierung des Bonner Baulandmodells vertagt 201298 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt und vertagt Beschluss: Die Verwaltung legt den politischen Gremien auf Grundlage des Berichtes zur Evaluierung des Bonner Baulandmodells folgende Empfehlungen zum Beschluss vor: 1.Der vorgelegte Bericht zur Evaluation des Bonner Baulandmodells 2020 wird zur Kenntnis genommen. 2.Die Verwaltung wird den Gremien auf der Grundlage einer rechtlichen Begutachtung durch eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht einen Vorschlag zur Modifizierung der Kita-Regelung vorlegen. 3.Errichtet ein Vorhabenträger freiwillig 100% geförderten Wohnungsbau, so soll dies nach Möglichkeit nicht ausschließlich im Förderweg A erfolgen. Die Verträglichkeit des Vorhabens mit den städtebaulichen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen des Quartiers ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zu überprüfen. 4.Die Verwaltung prüft die Auswirkungen einer Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen von 20 auf 30 Jahre auf ihre Auswirkungen auf die Angemessenheitsprüfung. 5.Die Regelungen zum Umgang mit Bestandsbaurechten bleibe _Gekürzt (2031 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:22448?offset=1200_ ### 2021-03-03 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 03.03.2021 8.2 Evaluierung des Bonner Baulandmodells geändert beschlossen 201298 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU und FDP bei Enth. BBB Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien bis zum Ende des 2. Quartals 2021 eine rechtssichere Vorlage zur Änderung und Verschärfung des Bonner Baulandmodells vorzulegen. 1.Der vorgelegte Bericht zur Evaluation des Bonner Baulandmodells 2020 wird zur Kenntnis genommen. 2.Die Verwaltung wird den Gremien auf der Grundlage einer rechtlichen Begutachtung durch eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht einen Vorschlag zur Modifizierung der Kita-Regelung vorlegen. 3.Errichtet ein Vorhabenträger freiwillig 100% geförderten Wohnungsbau, so soll dies nach Möglichkeit nicht ausschließlich im Förderweg A erfolgen. Die Verträglichkeit des Vorhabens mit den städtebaulichen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen des Quartiers ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zu überprüfen. 4. Die Verwaltung prüft die Auswirkungen einer Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen von 20 auf 30 sowie 40 Jahre auf ihre Auswirkungen auf die Angeme _Gekürzt (3440 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46803?offset=1200_ ### 2021-03-16 · Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vom 16.03.2021 8.1 Evaluierung des Bonner Baulandmodells geändert beschlossen 201298 Abstimmungsergebnis: wie A.f. Wohnen, Planung und Bauen mit Mehrheit gegen CDU,FDP und BBB angenommen Empfehlung an Rat: Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien bis zum Ende des 2. Quartals 2021 eine rechtssichere Vorlage zur Änderung und Verschärfung des Bonner Baulandmodells vorzulegen. 1.Der vorgelegte Bericht zur Evaluation des Bonner Baulandmodells 2020 wird zur Kenntnis genommen. 2.Die Verwaltung wird den Gremien auf der Grundlage einer rechtlichen Begutachtung durch eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht einen Vorschlag zur Modifizierung der Kita-Regelung vorlegen. 3.Errichtet ein Vorhabenträger freiwillig 100% geförderten Wohnungsbau, so soll dies nach Möglichkeit nicht ausschließlich im Förderweg A erfolgen. Die Verträglichkeit des Vorhabens mit den städtebaulichen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen des Quartiers ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zu überprüfen. 4. Die Verwaltung prüft die Auswirkungen einer Verlängerung der _Gekürzt (2744 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46939?offset=1200_ ### 2021-05-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.05.2021 8.1 Evaluierung des Bonner Baulandmodells geändert beschlossen 201298 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen CDU und FDP wie der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen vom 03.03.2021 Empfehlung: Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien bis zum Ende des 2. Quartals 2021 eine rechtssichere Vorlage zur Änderung und Verschärfung des Bonner Baulandmodells vorzulegen. 1.Der vorgelegte Bericht zur Evaluation des Bonner Baulandmodells 2020 wird zur Kenntnis genommen. 2.Die Verwaltung wird den Gremien auf der Grundlage einer rechtlichen Begutachtung durch eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht einen Vorschlag zur Modifizierung der Kita-Regelung vorlegen. 3.Errichtet ein Vorhabenträger freiwillig 100% geförderten Wohnungsbau, so soll dies nach Möglichkeit nicht ausschließlich im Förderweg A erfolgen. Die Verträglichkeit des Vorhabens mit den städtebaulichen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen des Quartiers ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zu überprüfen. 4. Die Verwaltung prüft die Auswirkungen einer Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen von _Gekürzt (2883 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46881?offset=1200_ ### 2021-06-24 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 5.19 Evaluierung des Bonner Baulandmodells wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 201298 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Beschluss: Die Verwaltung legt den politischen Gremien auf Grundlage des Berichtes zur Evaluierung des Bonner Baulandmodells folgende Empfehlungen zum Beschluss vor: 1.Der vorgelegte Bericht zur Evaluation des Bonner Baulandmodells 2020 wird zur Kenntnis genommen. 2.Die Verwaltung wird den Gremien auf der Grundlage einer rechtlichen Begutachtung durch eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht einen Vorschlag zur Modifizierung der Kita-Regelung vorlegen. 3. Errichtet ein Vorhabenträger freiwillig 100% geförderten Wohnungsbau, so soll dies nach Möglichkeit nicht ausschließlich im Förderweg A erfolgen. Die Verträglichkeit des Vorhabens mit den städtebaulichen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen des Quartiers ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zu überprüfen. 4.Die Verwaltung prüft die Auswirkungen einer Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen von 20 auf 30 Jahre auf ihre Auswirkungen auf die Angemessenheitsprüfung. 5.Die Regelungen zum Umgang mit Bestands _Gekürzt (2048 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:94696?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 201298-1 AA Evaluierung des Bonner BaulandmodellsAntrag LINKE zur Vorlage 201298 {#nv-7772} **Sachverhalt** Der anhaltende Wegfall geförderter und damit mietpreisgebundener Wohnungen setzt sich weiter fort und wird durch die bisherigen Vorgaben im Bonner Baulandmodell gemildert, aber nicht aufgefangen werden. Auch in Ergänzung mit Neubauten auf kommunalen Grundstücken wird im allerbesten Fall der niedrige Stand an geförderten bzw. Sozialwohnungen gehalten werden. Da ihre Anzahl aber tatsächlich gesteigert werden muss, um erstens einen messbaren Effekt auf den Gesamtmietmarkt und dessen Preise zu haben und zweitens die Wohnungsversorgung derjenigen zu verbessern, die für auf diese Wohnungen angewiesen sind, ist die Anpassung der Baulandvorgaben sinnvoll. Angesichts der immer wieder öffentlich genannten Zahl – auch von der Stadtverwaltung - von rund 50% der Bonner Haushalte, die eigentlich einen Anspruch auf Wohnungsförderung hätten, erscheint eine Vorgabe von ebenfalls 50% angemessen. Auch nach der Steigerung der Angemessenheitsgrenze auf 40% des errechneten Barwerts bleibt ausreichend Ertragspotenzial. Durch die Standardwertberechnung ergeben sich bei einem durch Preissteigerungen gekennzeichneten Markt für den Investor weitere Ertragsoptionen, zudem ist diese Berechnung auf 20 Jahre be _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Punkt 6 wird geändert: a. Ab dem 02.09.2020 gilt im „Bonner Baulandmodell“ folgende Regelung: Ab 8 Wohneinheiten oder 750 qm BGF Wohnen sind min. 50% der Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau zu errichten, dabei min. 30% im Förderweg A. Bis zu max. 20% können ersatzweise in einem für min. 40 Jahre vertraglich mietpreisgebundenen Modell entstehen, sofern kein anderer Förderweg gewählt wird. b. Die Angemessenheitsgrenze wird auf 40% des errechneten pauschalierten Gesamtertrags (Barwert/20 Jahre) eines Vorhabens gemäß gutachterlicher Berechnungsgrundlagen angehoben. ### 201298-2 AA Evaluierung des Bonner BaulandmodellsAntrag zur Vorlage 201298 {#nv-7880} **Sachverhalt** Bezahlbarer Wohnraum in Bonn ist zu knapp. Das Bonner Baulandmodell 2020 muss ein Instrument sein, um mehr öffentlich geförderte Wohnungen zu schaffen. Die derzeitigen Regelungen hinsichtlich der Höhe der Quote für den geförderten Wohnungsbau und der Bagatellgrenzen von 12 Wohneinheiten / 1.100 m² BGF Wohnen bzw. 24 Wohneinheiten / 2.200 m² BGF Wohnen sind nicht ausreichend. **Beschlussvorschlag** Punkt 6 wird wie folgt geändert: Für das Bonner Baulandmodell 2020 gilt hinsichtlich der Quote für den geförderten Wohnungsbau und der Bagatellgrenzen 6 Wohnheiten / 600 m² BGF Wohnen. ### 201298-03 AA Evaluierung des Bonner BaulandmodellsAntrag zur Vorlage 201298 {#nv-10119} **Sachverhalt** Die Evaluation des Bonner Baulandmodells hat gezeigt, dass die angestrebte Privilegierung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus und besonderer Wohnformen, wie das Mehrgenerationenwohnen, in Ziff. 5 des Grundsatzbeschlusses des Rates vom 30. März 2017 (Ds-Nr.1613742EB5) nicht die Erwartungen erfüllt hat (vgl. Seite 19 des Evaluationsberichts). Es soll daher mit der vorliegenden Ergänzung klargestellt und mit Wirkung für die Bauleitplanung und städtebaulichen Wettbewerbe beschlossen werden, dass die Schaffung von Eigentumsrechten im Wohnungsbau und ein breites Angebot an Gebäudetypen ein zentrales Anliegen der Wohnungs- und Baupolitik in Bonn sein und bleiben muss. Die Schaffung von Wohneigentum ist nicht nur ein wichtiges Element zur Vermögensbildung in der Bevölkerung, sondern für viele Bürgerinnen und Bürger auch Teil eines eigenverantwortlichen wie selbstbestimmten Lebens und der Altersvorsorge. Der demografische Wandel fordert auch in der Wohnungs- und Baupolitik ein Angebot an Gebäudetypen und Wohnungen, das den unterschiedlichen individuellen und altersgerechten Interessen entgegen kommt. **Beschlussvorschlag** Es wird folgende Ergänzung zum Bonner Baulandmodell beantragt: Ziel und Entscheidungskriterium der Schaffung von Planungsrecht und des städtebaulichen Wettbewerbs ist es außer gefördertem Wohnungsbau auch, mehr Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu geben, Wohneigentum er erwerben und durch ein breites Angebot an verschiedenen Gebäudetypen eine Wohnform zu finden, die ihren individuellen Bedürfnissen Rechnung trägt. ### 201298-04 AA Evaluierung des Bonner BaulandmodellsAntrag zur Vorlage 201298 {#nv-10125} **Sachverhalt** Zu 4. Eine noch stärkere Verlängerung der Belegungsbindungen ist wünschenswert, von daher soll eine Ausdehnung der Bindung auch auf 40 Jahre geprüft werden. Zu 6. Um den unabweisbar hohen Bedarf an mietpreisgebundenen und geförderten Wohnungen decken zu können, sind intensivierte Anforderungen an private Investoren und Wohnungsbauunternehmen erforderlich. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien bis zum Ende des 2. Quartals 2021 eine rechtssichere Vorlage zur Änderung und Verschärfung des Bonner Baulandmodells vorzulegen. Die Beschlussvorlage wird in den folgenden Punkten geändert: 4. Die Verwaltung prüft die Auswirkungen einer Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen von 20 auf 30 sowie 40 Jahre auf ihre Auswirkungen auf die Angemessenheitsprüfung. 6. Bei sämtlichen Wohnungsneubauvorhaben, die acht oder mehr Wohneinheiten vorsehen, für die ab dem 1.7.2021 neues Planungsrecht geschaffen wird, wird eine verbindliche Mindestquote von 20 % der zu schaffenden Wohnungen festgelegt, die der Förderung im Förderweg A, und von 20 %, die der Förderung im Förderweg B gem. den Bestimmungen zur Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums des Landes NRW, unterworfen werden. Ab 20 Wohneinheiten gilt dies äquivalent für 30 % (Förderweg A) und 20 % (Förderweg B). Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, ob und inwieweit die derzeit gültige Angemessenheitsgrenze in bestimmten Bonner Lagen hierdurch überschritten würde.