Originalquelle: ALLRIS-Original

Zielbeschluss über die städtebaulichen Entwicklungsziele im Bereich Hochkreuzallee 111, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Godesberg-Nord

201299 · 2020-08-25 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Dem Antrag vom 08.12.2019 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8018-10 im Bereich des Grundstückes Hochkreuzallee 111 (Gemarkung Friesdorf, Flur 4, Flurstück 1183) zur Errichtung eines Ein- bis Zweifamilienhauses wird nicht zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag vom 08.12.2019 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8018-10 im Bereich des Grundstückes Hochkreuzallee 111 (Gemarkung Friesdorf, Flur 4, Flurstück 1183) zur Errichtung eines Ein- bis Zweifamilienhauses wird nicht zugestimmt.

Begründung

Die Antragssteller beabsichtigen die Errichtung eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses im Gartenbereich des elterlichen Grundstücks (Gesamtgröße 706 m²) an der Hochkreuzallee 111 im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Godesberg-Nord. Die beantragte Änderung des Bebauungsplanes, der hier Allgemeines Wohngebiet ausweist, sieht eine Erweiterung der überbaubaren Grundstückfläche auf dem o.g. Grundstück vor, so dass neben dem bereits bestehenden Haus die Errichtung eines weiteren Ein-bzw. Zweifamilienhauses möglich wäre.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird beantragt, da das bestehende Planungsrecht hier keine überbaubare Grundstücksfläche vorsieht und ohne Nachbarzustimmung eine Befreiung für eine Bebauung vollständig außerhalb der Baugrenzen nicht in Aussicht gestellt werden kann.

Aus städtebaulicher Sicht eignet sich der betreffende Grundstücksbereich in Verbindung mit dem angrenzenden Teilbereich des Flurstückes Nr. 794 zur Errichtung eines Doppelhauses, welches in etwa die Bebauungstiefe des benachbarten Gebäudes Bernkasteler Str. 10 aufnehmen könnte. Die Verwaltung hätte bei Zustimmung der Nachbarn hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes geprüft

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge