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201308 · 2020-08-25 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 03.09.2020 9.1 Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise vertagt 201308 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Ausschuss vertagt die Mitteilungsvorlage. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 06.10.2020 12.6 Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise zur Kenntnis genommen 201308 Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 03.03.2021 8.11 Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise vertagt 201308 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Mitteilungsvorlage der Verwaltung wird zum Beschlusspunkt erhoben und in die nächste Sitzung vertagt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 27.04.2021 6.2 Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise verwiesen 201308 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen CDU, FDP und BBB zur Mitberatung an die BV Bonn verwiesen Die verwiesene Vorlage der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: Die Legend Real Estate GmbH (Köln) hat das Grundstück „Am Propsthof 92 / 92a“ in Bonn-Endenich (ehemals Security Kötter) erworben und beabsichtigt auf dem Areal die Errichtung eines Bürogebäudes (Anlage 1). Die planungsrechtlichen Vorgaben werden derzeit bestimmt durch den rechtskräftigen Bebauungsplan 7522-18 aus dem Jahr 1991. Dieser weist den betreffenden Bereich als Gewerbegebiet (GE²) aus. Zulässig sind Baukörper mit einer max. Bauhöhe von 12,0 m. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen (Mantellinie) bestimmt. Für GRZ und GFZ sind Höchstwerte von 0,6 bzw. 2,0 festgesetzt. Büronutzung ist nicht zulässig. Das Vorhaben ist mit den gegebenen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht vereinbar, sodass die Vorhabenträgerin am 20. Januar 2020 einen Antrag auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauung
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 15.06.2021
8.1 Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise geändert beschlossen
201308
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, FDP und Herrn Fahrenholtz
Ergebnis der Anhörung: Die Verwaltung wird beauftragt, für die Konkretisierung des vorgesehenen, beantragten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Teilgebiet „Am Propsthof“ des Masterplangebietes „west.side/Am Vogelsang“ durch den Vorhabenträger ein offenes Jury-/Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung von polit. Gremienvertretern durchführen zu lassen. Vorgabe ist dabei nicht nur eine beidseitig begrünte Erschließungsstraße in Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße, Entwicklung hochwertiger Freiraumstrukturen in städtischer Ausprägung gem. der Zielvorgaben des Masterplans und aufgrund der zentrumsnahen, sehr gut an den ÖPNV angeschlossen Lage, eine Minimierung von Kfz.-Stellplätzen. Die Platanen im Verlauf der Straße Am Propsthof müssen, bis ggf. auf den Einmündungsbereich der neuen Stichstraße (verlängerte Gerhard-Domagk- Straße), planerisch festgeschrieben werden.
Die Beschlussfassung entsp
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021
8.1 Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise geändert beschlossen
201308
Abstimmungsergebnis: Das Abstimmungsergebnis wurde aus der BV Bonn wie folgt übernommen: Mit Mehrheit gegen CDU und FDP geändert beschlossen.
Empfehlung: Die Legend Real Estate GmbH (Köln) hat das Grundstück „Am Propsthof 92 / 92a“ in Bonn-Endenich (ehemals Security Kötter) erworben und beabsichtigt auf dem Areal die Errichtung eines Bürogebäudes (Anlage 1). Die planungsrechtlichen Vorgaben werden derzeit bestimmt durch den rechtskräftigen Bebauungsplan 7522-18 aus dem Jahr 1991. Dieser weist den betreffenden Bereich als Gewerbegebiet (GE²) aus. Zulässig sind Baukörper mit einer max. Bauhöhe von 12,0 m. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen (Mantellinie) bestimmt. Für GRZ und GFZ sind Höchstwerte von 0,6 bzw. 2,0 festgesetzt. Büronutzung ist nicht zulässig. Das Vorhaben ist mit den gegebenen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht vereinbar, sodass die Vorhabenträgerin am 20. Januar 2020 einen Antrag auf Einleitung eines Vorhabe
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021
5.2 Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise verwiesen
201308-04
Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung vertagt und zur Mitberatung in den Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen verwiesen, Mehrheit gegen CDU, FDP und AfD bei Enth. BBB
Die verwiesene Vorlage hatte folgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird beauftragt, für die Konkretisierung des vorgesehenen, beantragten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Teilgebiet „Am Propsthof“ des Masterplangebietes „west.side/Am Vogelsang“ durch den Vorhabenträger ein offenes Jury-/Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung von polit. Gremienvertretern durchführen zu lassen.
Vorgabe ist dabei nicht nur eine beidseitig begrünte Erschließungsstraße in Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße, Entwicklung hochwertiger Freiraumstrukturen in städtischer Ausprägung gem. der Zielvorgaben des Masterplans und aufgrund der zentrumsnahen, sehr gut an den ÖPNV angeschlossen Lage, eine Minimierung von Kfz.-Stellplätzen. Die Platanen im Verlauf der Straße Am Propsthof müssen, bis ggf. auf den Einmündungsbereich der ne
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 24.11.2021
6.2 Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise ungeändert beschlossen
201308-04
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung FDP
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, für die Konkretisierung des vorgesehenen, beantragten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Teilgebiet „Am Propsthof“ des Masterplangebietes „west.side/Am Vogelsang“ durch den Vorhabenträger ein offenes Jury-/Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung von polit. Gremienvertretern durchführen zu lassen.
Vorgabe ist dabei nicht nur eine beidseitig begrünte Erschließungsstraße in Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße, Entwicklung hochwertiger Freiraumstrukturen in städtischer Ausprägung gem. den Zielvorgaben des Masterplans und aufgrund der zentrumsnahen, sehr gut an den ÖPNV angeschlossen Lage, eine Minimierung von Kfz.-Stellplätzen. Die Platanen im Verlauf der Straße Am Propsthof müssen, bis ggf. auf den Einmündungsbereich der neuen Stichstraße (verlängerte Gerhard-Domagk- Straße), planerisch festgeschrieben werden.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 24.11.2021
6.12 Städtebauliches Qualifizierungsverfahren "Am Propsthof" in Bonn-Endenich - Benennung der Teilnehmenden an der Auswahlsitzung geändert beschlossen
201308-05
Abstimmungsergebnis: Einstimmig geändert beschlossen
Beschluss:
Als Teilnehmende für das Auswahlgremium werden folgende Personen benannt:
Teilnehmende Stellvertretung
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
8.1 Städtebauliches Qualifizierungsverfahren "Am Propsthof" in Bonn-Endenich - Benennung der Teilnehmenden an der Auswahlsitzung ungeändert beschlossen
201308-05
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung FDP, Rheingrün, Volt und AfD
Ergebnis der Anhörung:
Als Teilnehmende für das Auswahlgremium werden folgende Personen benannt:
Teilnehmende Stellvertretung
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
5.8 Bebauungsplan Nr. 6322-3 "Am Propsthof" - Mitteilung über die weitere Verfahrensweise ungeändert beschlossen
201308-04
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und Stv. Fahrenholtz - parteilos-
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, für die Konkretisierung des vorgesehenen, beantragten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Teilgebiet „Am Propsthof“ des Masterplangebietes „west.side/Am Vogelsang“ durch den Vorhabenträger ein offenes Jury-/Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung von polit. Gremienvertretern durchführen zu lassen.
Vorgabe ist dabei nicht nur eine beidseitig begrünte Erschließungsstraße in Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße, Entwicklung hochwertiger Freiraumstrukturen in städtischer Ausprägung gem. der Zielvorgaben des Masterplans und aufgrund der zentrumsnahen, sehr gut an den ÖPNV angeschlossen Lage, eine Minimierung von Kfz.-Stellplätzen. Die Platanen im Verlauf der Straße Am Propsthof müssen, bis ggf. auf den Einmündungsbereich der neuen Stichstraße (verlängerte Gerhard-Domagk- Straße), planerisch festgeschrieben werden.
An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand ke
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
5.9 Städtebauliches Qualifizierungsverfahren "Am Propsthof" in Bonn-Endenich - Benennung der Teilnehmenden an der Auswahlsitzung ungeändert beschlossen
201308-05
Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme des einheitlichen Wahlvorschlages bei Eh. Stv. Lohmeyer -RheinGrün-
Beschluss: Als Teilnehmende für das Auswahlgremium werden folgende Personen benannt:
Teilnehmende Stellvertretung
An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
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Sachverhalt
Das Gesamtareal zwischen Siemensstraße und Am Propsthof sollte nach Aufgabe der industriellen Nutzung zu einem hochwertigen, urbanen, gemischt genutzten Wohn-, Wissenschafts- und Dienstleistungszentrum entwickelt werden. Die bisherigen Baumaßnahmen entsprechen dieser Zielsetzung nur höchst begrenzt. Die ehemalige Industriearchitektur geht immer mehr verloren. Jetzt gilt es bei den noch möglichen Teilflächen dringend nach zu steuern.
Beschlussvorschlag
2.1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Konkretisierung des vorgesehenen, beantragten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Teilgebiet „Am Propsthof“ des Masterplangebietes „west.side/Am Vogelsang“ durch den Vorhabenträger ein offenes Jury-/Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung von polit. Gremienvertretern durchführen zu lassen.
2.2. Vorgabe ist dabei nicht nur eine beidseitig begrünte Erschließungsstraße in Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße, Entwicklung hochwertiger Freiraumstrukturen in städtischer Ausprägung gem. der Zielvorgaben des Masterplans und aufgrund der zentrumsnahen, sehr gut an den ÖPNV angeschlossen Lage, eine Minimierung von Kfz.-Stellplätzen. Die Platanen im Verlauf der Straße Am Propsthof müssen, bis ggf. auf den Einmündungsbereich der neuen Stichstraße (verlängerte Gerhard-Domagk-Straße), planerisch festgeschrieben werden.
2.3. Das südwestlich benachbarte siebenstöckige ehemalige Silogebäude soll, wie in der ursprünglichen Planung vorgesehen, erhalten bleiben. Dessen Erhalt war eingeplant, um den ursprünglichen industrienahen Charakter des Gebietes zu gewährleisten. Falls dies r
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Bezüglich des Änderungsantrags 201308-01AA nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Planung und der auf dieser Grundlage beabsichtigte und aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan 6322-3 sich ausschließlich auf das Grundstück der Antragstellerin „Am Propsthof 92/92a“ (Gemarkung Endenich, Flur 1, Flurstück 1022) beziehen (siehe Anlage 1). Nach Abzug, der für eine Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße bereitgestellten Flächen, beträgt die verbleibende Grundstücksgröße der Antragstellerin ca. 3 600 m².
Zu 2.1:
Aus Sicht des Stadtplanungsamtes ist aus nachfolgend genannten Gründen ein städtebaulich, architektonisches Wettbewerbsverfahren für das Vorhaben nicht erforderlich:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Bezüglich des Änderungsantrags __201308-01 AA__ und dem hierzu gefassten Beschluss der Bezirksvertretung Bonn am 15.06.2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 15.06.2021 zu DS-Nr. __201308-01 AA__ geändert beschlossen, dass für den in Anlage 1 dargestellten Bereich als Grundlage für weitere bauleitplanerische Verfahrensschritte ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen ist unter Berücksichtigung der Maßgaben:
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung Gespräche mit der Vorhabenträgerin (Anlage 1 – Fläche Vorhabenträger) geführt.
Diese stimmt der Durchführung einer Mehrfachbeau
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Bezüglich des Änderungsantrags __201308-01 AA__ und dem hierzu gefassten Beschluss der Bezirksvertretung Bonn am 15.06.2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 15.06.2021 zu DS-Nr. __201308-01 AA__ geändert beschlossen, dass für den in Anlage 1 dargestellten Bereich als Grundlage für weitere bauleitplanerische Verfahrensschritte ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen ist unter Berücksichtigung der Maßgaben:
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung Gespräche mit der Vorhabenträgerin (Anlage 1 – Fläche Vorhabenträger) geführt.
Diese stimmt der Durchführung einer Mehrfachbeau
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Konkretisierung des vorgesehenen, beantragten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Teilgebiet „Am Propsthof“ des Masterplangebietes „west.side/Am Vogelsang“ durch den Vorhabenträger ein offenes Jury-/Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung von polit. Gremienvertretern durchführen zu lassen.
Vorgabe ist dabei nicht nur eine beidseitig begrünte Erschließungsstraße in Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße, Entwicklung hochwertiger Freiraumstrukturen in städtischer Ausprägung gem. der Zielvorgaben des Masterplans und aufgrund der zentrumsnahen, sehr gut an den ÖPNV angeschlossen Lage, eine Minimierung von Kfz.-Stellplätzen. Die Platanen im Verlauf der Straße Am Propsthof müssen, bis ggf. auf den Einmündungsbereich der neuen Stichstraße (verlängerte Gerhard-Domagk-Straße), planerisch festgeschrieben werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Konkretisierung des vorgesehenen, beantragten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Teilgebiet „Am Propsthof“ des Masterplangebietes „west.side/Am Vogelsang“ durch den Vorhabenträger ein offenes Jury-/Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung von polit. Gremienvertretern durchführen zu lassen.
Vorgabe ist dabei nicht nur eine beidseitig begrünte Erschließungsstraße in Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße, Entwicklung hochwertiger Freiraumstrukturen in städtischer Ausprägung gem. der Zielvorgaben des Masterplans und aufgrund der zentrumsnahen, sehr gut an den ÖPNV angeschlossen Lage, eine Minimierung von Kfz.-Stellplätzen. Die Platanen im Verlauf der Straße Am Propsthof müssen, bis ggf. auf den Einmündungsbereich der neuen Stichstraße (verlängerte Gerhard-Domagk-Straße), planerisch festgeschrieben werden.
Begründung
Der Beschlussvorschlag geht zurück auf die Anhörung der Bezirksvertretung Bonn vom 15.06.2021 sowie der Empfehlung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021 zur Vorlage der Verwaltung mit der DS-Nr.: 201308.
Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage der Verwaltung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am 27.04.2021 zur Beschlussvorlage erhoben und zur Mitberatung in die Bezirksvertretung Bonn verwiesen. Die Entscheidung geht zurück auf den Änderungsantrag von Grünen, SPD, Linke und Volt mit der DS-Nr. 201308-01 AA.
__Die Mitteilungsvorlage der Verwaltung hatte folgenden Inhalt: __
Die Legend Real Estate GmbH (Köln) hat das Grundstück „Am Propsthof 92 / 92a“ in Bonn-Endenich (ehemals Security Kötter) erworben und beabsichtigt auf dem Areal die Errichtung eines Bürogebäudes (Anlage 1).
Die planungsrechtlichen Vorgaben werden derzeit bestimmt durch den rechtskräftigen Bebauungsplan 7522-18 aus dem Jahr 1991. Dieser weist den betreffenden Bereich als Gewerbegebiet (GE²) aus. Zulässig sind Baukörper mit einer max. Bauhöhe von 12, 0 m. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen (Mantellinie) bestimmt. Für GRZ und GFZ sind
_Gekürzt._
Sachverhalt
Als Teilnehmende für das Auswahlgremium werden folgende Personen benannt:
Teilnehmende
Stellvertretung
AM Rainer Grotegut -Grüne-
Stv. Bert Moll -CDU-
Bzv. Sabrina Lipprandt -SPD-
AM Frank Fremerey -Volt-
Beschlussvorschlag
Als Teilnehmende für das Auswahlgremium werden folgende Personen benannt:
Teilnehmende Stellvertretung
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: Um den im Quartal 1/2022 beabsichtigten Start des städtebaulich, freiräumlichen Qualifizierungsverfahren gewährleisten zu können, ist die Benennung der politischen Vertreterinnen und Vertreter für das Auswahlgremium in der Sitzung des Rates am 9.12.21 erforderlich. Aufgrund der inhaltlichen Parallelen und der räumlichen Verknüpfung ist zudem eine gemeinsame Beratung mit DS-Nr. __201308-04__ zielführend, die ebenfalls in der Sitzung des Rates am 9.12.21 auf der Tagesordnung stehen wird. Die Vorlage konnte nicht fristgerecht für die Beratung im Planungsausschuss fertig gestellt werden, da noch Fragen hinsichtlich der Stimmberechtigung der Teilnehmenden zu klären waren. Eine Verschiebung der Benennung der Teilnehmenden und deren Stellvertretung in die darauf folgende Ratssitzung im Februar würde zu einer weiteren mehrmonatigen Verschiebung des Starts des Qualifizierungsverfahrens führen. Dies wäre dem Interesse der Stadt an einem möglichst zügigen Ausbau der Wissenschaftsfunktionen in Bonn abträglich.
Entsprechend der [__DS-Nr. 201308-01 AA__](https://www.bonn.sitzung-online.de/vo020?VOLFDNR=101
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Am 4. April 2022 fand die Auswahlsitzung für das oben genannte städtebauliche Qualifizierungsverfahren statt (siehe Anlage 1 – Übersichtsplan). Die Aufgabe für die teilnehmenden Büros bestand darin, auf Grundlage der Rahmenplanung west.side ein städtebauliches Grundgerüst für wohnbauliche und mischgebietstypische Gewerbeformen zu erarbeiten sowie verkehrs- und freiraumplanerische Aussagen über die Verlängerung und Anbindung der Gerhard-Domagk-Straße an die Quartiersmitte der west.side zu treffen.
Politische Vertreterinnen und Vertreter waren in das Verfahren stimmberechtigt mit eingebunden (siehe DS-Nr. __201308-05__ ) .
Der Beitrag des Büros ksg Architekten und Stadtplaner (Köln) wurde dabei auf den ersten Rang gewählt (Anlage 2).
Auszug aus der Begründung der Empfehlungskommission:
Der Entwurf übernimmt die gewünschte ordnende Funktion im erweiterten Plangebiet. Die räumliche Aufweitung des Entrees zum „Torplatz“, die anschließende Einschnürung und Blicklenkung in Richtung Quartiersmitte und die erneute Aufweitung zum Park versprechen eine hohe Aufenthaltsqualität. Die gut dimens
_Gekürzt._
Begründung
der Empfehlungskommission:
Der Entwurf übernimmt die gewünschte ordnende Funktion im erweiterten Plangebiet. Die räumliche Aufweitung des Entrees zum „Torplatz“, die anschließende Einschnürung und Blicklenkung in Richtung Quartiersmitte und die erneute Aufweitung zum Park versprechen eine hohe Aufenthaltsqualität. Die gut dimensionierten Wohn- und Bürotypologien bilden durch klare Raumkanten eine zentrale grüne Achse, entlang derer die funktionale Teilung in Wohnen, gewerbliches Wohnen und Bürosolitäre zusammenfindet und ordnend abgebildet ist. Die beiden Bürokuben bilden kraftvolle Endpunkte zu den Bestandsbauten. Der Park wie auch die Zwischenräume zwischen den Wohnbauten vermitteln eine gewisse „Luftigkeit“ und bieten Möglichkeiten zur späteren Anbindung nach SW und NO. Der südwestlich gelegene Baukörper wird als sehr positiv hervorgehoben, da er mit seiner einheitlichen klaren Form eine zum Straßenraum gute städtebauliche Raumsituation vermittelt und im zukünftigen architektonischen Ausdruck gute Qualität vermuten lässt. Die einheitliche Höhe der Baukörper mit durchgängig 6 Geschossen gibt den Außenräumen Halt und Rahmung und bindet die unterschiedlichen Architekturen zusammen
_Gekürzt._