Originalquelle: ALLRIS-Original
201316 · 2020-08-11 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) wird in der als
Anlage 1
beigefügten Fassung beschlossen.
Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Der Rat der Bundesstadt Bonn hatte in seiner Sitzung am 14.12.2017 (Ds.-Nr.: 1713060) die 2. Satzung zur Änderung der Bonner Sondernutzungssatzung und damit unter anderem eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren um 10 % beschlossen.
Die nunmehr eingereichte Beschlussvorlage verfolgt die Ziele,
Der Deutsche Bundestag hat am 30.03.2017 das Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz-CsgG) verabschiedet, das im September 2017 in Kraft getreten ist. Am 20.02.2019 hat daraufhin der Landtag NRW eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) beschlossen und dabei mit dem neuen § 18 a die Ermächtigungsgrundlage zur Nutzung öffentlicher Stellplätze in den Städten und Gemeinden für das stationsbasierte Carsharing geschaffen.
Sobald die Carsharing-Anbieter Sondernutzungserlaubnisse für das Bereitstellen ihrer Fahrzeu
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 25.08.2020 8.2 3. Satzung zur Änderung der Bonner Sondernutzungssatzung ungeändert beschlossen 201316 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung DIE LINKE und Bzv. Schwarz Anhörungsergebnis: Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) wird in der der Einladung als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Seite 1 von 1